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| Kryptorecht, Steuerrecht

Krypto & Steuern | Besteuerung von Kryptowerten


Auch das Finanzamt nimmt sich dem Thema Kryptowährung langsam vermehrt an

Mittlerweile ist auch in der Welt der Kryptowerte angekommen, dass dem Finanzamt die Möglichkeit dort erhebliche Gewinne zu erzielen, nicht entgangen ist. Während in den „Gründungs-Jahren“ noch die Vision galt, einen Markt ohne intermediären und vor allem ohne staatliche Regulation zu schaffen, sind wir heute schlauer.

Krypto-Börsen gehen in die Insolvenz und der Staat besteuert Einnahmen aus Krypto-Verkäufen. Krypto und Steuern nehmen deutlich an Bedeutung zu! Hierzu bekannt sein dürft das BFM-Schreiben zur Frage der Besteuerung des Stakings. (Siehe auch Yield Farming) Wir haben als Anwalt für Kryptowährungen schon öfter darüber berichtet.

Jüngste Entwicklung war nun das Sammelauskunftsersuchen der Finanzverwaltung NRW an eine große Krypto-Börse. Hintergrund ist, dass es dem Finanzamt verständlicherweise nicht möglich ist, zu besteuern, wenn es von den grundlegenden Lebenssachverhalten keine Kenntnis hat. Nun hat aber auch die Finanzverwaltung mittlerweile Kenntnis davon, wie eine Blockchain, eine Wallet und eben auch eine Krypto-Börse funktioniert.

Transparenz in Krypto-Börsen: Bitcoin, Ether & Co sind nicht anonym

Wer nun dachte, er sei in der Welt der Bitcoin, Ether und Co. anonym, hat sich gewaltig geirrt. Ziel der Blockchain war und ist es, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Revisionssicherheit zu bringen. Man ist also mit einer Transaktion, welcher Eingang in eine Blockchain findet, allenfalls pseudonym. Der kleine Unterschied ist, dass in dem Moment, in welchem das Finanzamt einmal eine Wallet einer Person zugeordnet hat, es über die Blockchain sämtliche Transaktionen nachvollziehen und einer Person zugeordnet werden kann. Wer nun glaubt, man könne ihn nicht zuordnen vergisst, dass er möglicherweise Onstageing oder Offstageing in der Regel beim Tausch der FIAT-Währung seine persönlichen Daten hinterlegt hat.

 

Hinzu kommt nun noch das bereits erwähnte Sammelauskunftsersuchen aus NRW. Die Finanzverwaltung hat hier erfolgreich bei einer großen Krypto-Börse die Verknüpfung zwischen Wallet und Person abgefragt und erhalten. Damit ist es nun möglich einer erheblichen Zahl an in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen die Frage zu stellen, ob man hinsichtlich seiner Steuererklärungen nicht etwas vergessen habe.

Oder anders ausgedrückt; Sollte man steuerpflichte Vorgänge mit dem Handel von Kryptowerten getätigt, aber diese bei seiner Steuererklärung nicht erklärt haben, steht sofort der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum. Diese Vorwürfe werden nun aber nicht nur für Steuerpflichtige in NRW erhoben. NRW nimmt hier nur die Auswertung der Daten vor und leitet diese ggf. an die Wohnortfinanzämter weiter. Wer hierbei auf der Liste steht, wird Post von seinem Finanzamt erhalten. Das gesamte Vorgehen erinnert an die früher angekauften „Steuer-CDs“.

Wir müssen auch davon ausgehen, dass dies nicht das letzte Sammelauskunftsersuchen im Krypto-Bereich war. Es werden weitere folgen.

Post vom Finanzamt wegen Kryptowährungen?

Wer bereit Post hat oder damit rechnet auf einer solchen Liste zu stehen, sollte sich umgehend beraten lassen und klären, ob es noch möglich ist, eine Steuererklärung gem. § 153 Abgabenordnung (AO) nachträglich zu berichtigen oder ob bereits alle Fristen abgelaufen sind und damit womöglich eine Steuerhinterziehung vorliegt. In solch einem Fall wäre zu prüfen, ob eine Selbstanzeige gem. § 371 AO noch strafbefreiende Wirkung haben kann.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn sie diese Fragen nicht abschließend beantworten können. Wir beraten Sie speziell in Fragen der Besteuerung von Krypto-Assets. Es ist nicht unbedingt notwendig, dass Sie hierzu Ihren Steuerberater wechseln. Wir können auch hier mit fachkundiger Unterstützung an Ihrer und der Seite Ihres Steuerberaters stehen.

Wir bieten anwaltliche Hilfe auch für Steuerberater an!

Für Steuerberater bieten wir einen exklusiven Service zur Unterstützung bei allen Fragen zur Besteuerung von Krypto-Assets an, insbesondere zu Fragen nach CFD, ETC, ETF, BTC, ETH, DASH, NEO, Currency-Token, Utility-Token, Security-Token, STO, ICO, ITO, DeFi, Yield Farming, Liquidity Mining, NFT, Solo-Mining, Pool-Mining, Cloud-Mining, Staking, Fork, Airdrop, Lending, Mixing-Service.


SBS LEGAL - Experte für Kryptowährung und Anwalt für Steuerrecht

Als Kanzlei für den Mittelstand mit dem Schwerpunkt Neue Medien sind wir seit vielen Jahren eine der TOP-Kanzleien, wenn es um das Thema Kryptowährungen geht. Als Kanzlei für Kryptorecht und Anwalt für Kryptowährungen haben wir uns diesem Thema frühzeitig angenommen, auch in Verbindung mit dem Steuerrecht. Wohlwissend, das diese Thematik uns schnell einholen und viele Ämter mit dem Thema Krypto & Steuern überfragt sein werden, haben wir uns auf diese Kombination aus Kryptowährung und Steuerrecht spezialisiert.

Wenn Sie Fragen haben und einen Anwalt für Kryptowährungen benötigen, der auch eine Expertise im Steuerrecht mitbringt, dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir freuen uns auf Ihre Fragestellungen.

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