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Die Betrugserkennungssoftware von Trustpilot ist unzureichend


Trustpilot nutzt Betrugserkennungssoftware zur Überprüfung von Bewertungen

Künstliche Intelligenz (KI) findet neuerdings in sämtliche Aspekte des Alltags Einzug. So nun auch bei Trustpilot. Auf dem Portal werden monatlich Millionen von Bewertungen generiert. Beanstandungen manuell nachzuprüfen stellt sich daher als immer schwieriger heraus. Das Bewertungsportal teilte seinen Nutzer nun per E-Mail mit, dass sich die Prüfprozedur ändern werde. Künftige werde Trustpilot auf eine automatische Betrugserkennungssoftware setzen. Ausschlaggebend waren eine immer höhere Anzahl an rechtswidrigen Bewertungen, die Trustpilot gemeldet wurden. Die Verfasser von diesen rechtswidrigen Bewertungen müssen künftig nicht länger ihre Erfahrungen  nachweisen. Stattdessen schickt Trustpilot die beanstandeten Bewertungen durch eine automatische Betrugserkennungssoftware, die unterschiedliche Faktoren in Betracht zieht, wie die Bewertungshistorie sowie verdächtige Muster. 

Wird von der Betrugserkennungssoftware verdächtiges Verhalten der Bewerter erkannt, wird die Bewertung offline gestellt. Reicht dies jedoch aus, damit ein Hostprovider seine Prüfpflichten erfüllt? Oder ist die neue Betrugserkennungssoftware von Trustpilot unzureichend?


Trustpilot kommt mit der Nutzung von KI nicht seinen Prüfpflichten nach

Wenn das Bewertungsportal auf einen potentiellen Rechtsverstoß konkret hingewiesen wurde, sind Hostprovider nach deutschem Recht angehalten, dem Verantwortlichen die Beanstandung weiterzuleiten, damit er hierzu Stellung nehmen kann. Falls der Verfasser auf seine Möglichkeit zur Stellungnahme verzichtet, gilt die in Frage stehende Bewertung als berechtigt und kann in der Folge gelöscht werden, so der Bundesgerichtshof in seinem Urteil von 09.08.2023 (Az. VI ZR 1244/20).

Zuletzt konkretisierte das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg in seinem Beschluss vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) die Anforderungen bezüglich des Löschungsverfahrens von beanstandeten Bewertungen: Verweigert ein Hostprovider dem Bewerteten die Möglichkeit, zu überprüfen, ob ein geschäftlicher Kontakt bestand, indem er den Klarnamen des Verfassers nicht herausgibt, darf der Bewertete die Löschung der beanstandeten Bewertung verlangen.

Mit der Erkennungs-Software erfüllt Trustpilot nicht ansatzweise die höchstrichterlichen Voraussetzungen seiner Prüfpflichten als Hostprovider nachzukommen.

Ein Verstoß gegen Prüfpflichten löst Unterlassungsanspruch aus

Verletzt der Hostprovider seine Prüfpflichten, lässt dies einen Unterlassungsanspruch des Bewerteten entstehen. Forscht der Hostprovider nämlich nicht ausreichend bei den Verfassern der beanstandeten Bewertung nach, gilt der Vortrag des Betroffenen als glaubhaft, so das OLG in seinem Beschluss vom 18.10.2019  (Az. 1 U 599/19). Dem Hostprovider obliege es nämlich in zumutbarem Maße zu überprüfen, ob die aufgestellten Behauptungen in der beanstandeten Bewertung zutreffen. Dabei ist es bereits unzureichend, wenn der Hostprovider sich beim Verfasser bloß erkundigt, ob sich der Sachverhalt tatsächlich so zugetragen habe. Vielmehr müsse er konkrete Nachweise verlangen.

Folglich reiche die Nutzung einer rein automatisierten Betrugserkennungssoftware erst recht nicht aus.

Bei Erhalt einer solchen E-Mail von Trustpilot sollten Sie diese vor Gericht vorlegen. Die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung oder eine Klage sollten dann problemlos durchgehen, da Trustpilot vorsätzlich seine Prüfpflichten missachtet.


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Der Umgang mit Bewertungen im Internet ist ein schweres Unterfangen. Bekommen Arbeitgeber oder Unternehmen negative Bewertungen, schadet das ihrer Reputation und kann zudem wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Daher sollten Sie sich umfassend zu dem Schutz Ihrer Reputation informieren. Unsere Anwälte von SBS Legal sind auf das Reputationsrecht sowie das Internetrecht spezialisiertund können Sie dabei unterstützen, den für Sie bestmöglichen Umgang zu finden. 

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