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Die EU-Kommission hat am 30. März 2022 einen Entwurf für die „Sustainable Products Initiative“ (SPI) veröffentlicht. Es handelt sich um Pläne für ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen soll. Nachhaltige Produkte werden zur Norm und negative Auswirkungen auf die Umwelt sollen drastisch verringert werden. Erfahren Sie mehr über die einzelnen Schritte, die zur Umsetzung dieses ehrgeizigen Ziels vorgesehen sind.
Der Schwerpunkt der angekündigten Maßnahmen zielt darauf ab, eine ökologische Kreislaufwirtschaft und mehr Nachhaltigkeit zu etablieren. Aktuell werden nur ca. 12% aller Ressourcen in der EU wieder in die Wirtschaft zurückgeführt. Eine höhere Rückführrate der verwendeten Ressourcen hätte deutlich positivere Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima. In Zukunft sollen Produkte so konzipiert sein, dass sie über eine längere Lebensdauer verfügen und leichter repariert oder recycelt werden können. Zudem soll die Verwendung von Einwegprodukten eingeschränkt werden und anstatt größtenteils Primärrohstoffe für die Herstellung von neuen Produkten zu verwenden, soll der größtmögliche Anteil im Herstellungsprozess aus recycelten Materialien stammen.
Diese Vorgaben können am besten umgesetzt werden, wenn man am Anfang des Herstellungsprozesses ansetzt. Rund 80 % der negativen Auswirkungen eines Produkts auf die Umwelt lassen sich auf das Produktdesign zurückführen. Hersteller und Unternehmer müssen sich also auf neue Vorgaben in diesen Bereichen einstellen. Der Wegwerfgesellschaft wird der Kampf angesagt, um eine nachhaltige und grüne Zukunft zu schaffen.
Die Pläne der EU sehen für Unternehmer eine Ausweitung der Informationspflichten vor. Neben aktuell schon bestehenden Angaben zur Energieeffizienz eines Produkts sollen Verbraucher in Zukunft zusätzlich über die Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten informiert werden. Des Weiteren erhalten Verbraucher ein echtes Recht auf Reparatur. Die verbraucherrechtliche Position wird mit Blick auf eine grüne Zukunft durch die europäischen Pläne gestärkt.
Transparenz ist ein zentraler Faktor für die Erreichung der Klimaziele und die damit einhergehende Schonung der Umwelt. So sollen alle Produkte, die in den Anwendungsbereich der Pläne fallen, einen digitalen Produktpass erhalten. Dieser soll sicherstellen, dass man die Produkte leichter reparieren oder recyceln kann. Zudem sollen bedenkliche Stoffe einfacher entlang der Lieferkette zurückverfolgt werden können. Auf diese Weise kann an den entsprechenden Stellen nachjustiert werden, um dadurch entlang der gesamten Wertschöpfungskette Entscheidungen zu treffen, die zu mehr Nachhaltigkeit führen.
Die Veröffentlichung der Pläne fußt auf dem sog. Green Deal, der am 11. Dezember 2019 von der Kommission von der Leyen vorgestellt wurde. Klimaziele und Nachhaltigkeit sind jedoch nichts Neues. Die Öko-Design-Richtlinie regelt bereits jetzt den Umgang mit energieverbrauchsrelevanten Produkten unter Berücksichtigung des gesamten Lebensweges und deren Auswirkungen auf die Umwelt. In Deutschland werden die Vorgaben durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz umgesetzt. Der Anwendungsbereich dieses Gesetzes ist jedoch im Vergleich zu den neuen Plänen gering. Produkte fallen nur unter diese Vorschriften, wenn sie tatsächlich energieverbrauchsrelevant sind. Dies ist unter anderem bei Fenstern oder Wasserhähnen der Fall. Damit die gesetzten Klimaziele erreicht werden können, müssen jedoch deutlich mehr Produkte unter den Anwendungsbereich fallen. Die neuen Pläne werden nahezu alle physischen Waren auf dem EU-Markt erfassen.
Die EU wird sich jedoch zunächst auf spezielle Branchen konzentrieren, die ein hohes Kreislaufpotential aufweisen. Dies ist unter anderem in der Elektronik-, Kunststoff- und Verpackungsbranche der Fall. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Textilindustrie gelegt. Fast Fashion führt zu negativen Umweltauswirkungen in hohem Maße. Um dem entgegenzuwirken, sollen künftig auch Textilien unter einem nachhaltigen Modell vertrieben werden. Neben gezielten branchenspezifischen Regelungen kommt der Vermeidung von Abfall eine wichtige Rolle zu. Geplant ist eine EU-weites harmonisiertes Recycle Modell, in dem die Ausfuhr von Abfällen sowie die illegale Abfallverbringungen bekämpft werden soll.
Nachhaltigkeit als Marketingkonzept ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Es kann sich also auszahlen, ökologische Marketingstrategien umzusetzen und Produkte klimafreundlich zu bewerben. Abgesehen von zuverlässigen und unabhängig geprüften Siegeln lassen sich diese Marketingansätze geschickt verpacken. Nicht selten kam es zu massiven Verbrauchertäuschungen, insbesondere im Biosegment. Es muss nicht immer Bio drin sein, wo Bio draufsteht. Damit der Verbraucher eine fundierte und ökologisch sinnvolle Entscheidung treffen kann, plant die EU, Maßnahmen gegen das sog. Greenwashing einzuführen. Der Verbraucher soll besser geschützt werden.
Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) finden sich jetzt schon Vorschriften, die Regeln für umweltbezogene Werbung vorschreiben. So sind Aussagen, die ein Produkt beispielsweise als „umweltfreundlich“ kennzeichnen, unzulässig, wenn sie nicht belegt werden können. Das UWG regelt diese Fälle jedoch nur abstrakt. Konkrete Vorgaben wurden erst in jahrelanger Rechtsprechung durch die Gerichte entwickelt. Diese langwierigen Prozesse führten stets zu Rechtsunsicherheiten bei Verbrauchern und Unternehmern. Die europäischen Regelungen würden hier ansetzen und klare Vorgaben schaffen.
Die Pressemitteilung der EU-Kommission beschränkt sich aktuell auf Pläne und Vorschläge, die noch keine Rechtswirkung haben. Die Vorschläge werden in einem nächsten Schritt zwischen den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament beraten. Im Anschluss erfolgt das Trilogverfahren. Der EU stehen unterschiedliche Rechtsgebungsakte zur Verfügung. Vermutlich wird sie sich an dem bisherigen Vorgehen orientieren, welches bereits bei der Öko-Design-Richtlinie zu messbaren Erfolgen geführt hat. Es würde eine entsprechende Richtlinie erlassen werden, die dann in den Mitgliedstaaten durch ein nationales Gesetz umgesetzt werden müsste. Aktuell sind hierzu jedoch noch keine Einzelheiten bekannt. Es bleibt also abzuwarten, mit welchen Schritten die EU in eine grünere Zukunft schreiten wird.
Die neuen europäischen Pläne sind eine Vorstufe zu umfangreichen Änderungen im Lauterkeitsrecht. Je früher Sie die entsprechenden Vorbereitungen treffen, desto eher haben Sie einen Vorsprung gegenüber Ihren Konkurrenten. Die SBS LEGAL ist genau der richtige Ansprechpartner für Sie. Unsere Fachanwälte stehen Ihnen bei jeglichen Fragen mit jahrelanger Expertise zur Seite. Unser Team berät Sie fachlich versiert und zielorientiert in allen Belangen des Wettbewerbsrechts. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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