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Die Kriterien für den optimalen Unternehmensverkauf


Wenn man ein Unternehmen verkaufen möchte, stellt sich schnell und oft die Frage: „Worauf muss geachtet werden?“. Dabei können viele Kriterien herangezogen werden, um den optimalen Unternehmensverkauf abzuwickeln. Maßgeblich für die den Unternehmensverkauf ist natürlich der Käufer. Allerdings sollte es nicht irgendein Käufer sein, oder der Käufer gewählt werden, welcher den höchsten Kaufpreis bietet, denn viel entscheidender ist es, dass es zu einem Kauf kommt und beide Partien, Käufer und Verkäufer, mit dem Unternehmensverkauf zufrieden sind. Wir zeigen Ihnen, auf welche Kriterien Sie achten müssen, damit Sie denn richtigen Käufer finden.

Die Deal-Sicherheit des Käufers

Da es bei einem Unternehmensverkauf um den Verkauf und somit um Geld geht, ist auf die Deal-Sicherheit zu achten. Mit der Deal-Sicherheit des Käufers ist gemeint, dass sichergestellt werden muss, dass der Käufer für den Unternehmensverkäufer sicher ist, also dass der Verkauf nach einer Einigung ohne Probleme vollzogen werden kann. Zunächst ist hier natürlich wichtig, dass der Käufer die finanziellen Möglichkeiten besitzt, um das Unternehmen zu kaufen. Aber auch bei hohen Finanzen können Probleme auftreten. Besonders eine Anmeldepflicht fürs Kartellamt spielt hier eine Rolle, denn wenn das zu verkaufende Unternehmen und das Unternehmen des Käufers einen Wert von 500 Millionen überschreiten, kommt eine Anmeldepflicht in Betracht. Die Anmeldung kostet Geld und verlangsamt den Prozess des Unternehmensverkaufs. Zudem kann das Kartellamt unter bestimmten Umständen den Kauf untersagen oder Auflagen festlegen, ohne welche der Kauf nicht vollzogen werden darf, welche möglicherweise gegen die ursprünglichen Vorstellungen sprechen. 

Neben der Deal-Sicherheit, die finanziellen Probleme erfasst, gibt es auch noch die Probleme, welche durch die Herkunft des potenziellen Käufers auftreten können. So kann eine Genehmigung vom Bundeswirtschaftsministerium vonnöten sein, wenn der Käufer nicht aus einem der EU-Staaten kommt. Eine Genehmigung muss dann erteilt werden, wenn das Unternehmen, welches verkauft werden soll, in Bereichen der Außenwirtschaftsverordnung tätig ist, welche wesentlich für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sind.


Die Sicherheit über Vertragsinhalte

Neben den Finanzen des Käufers und die Höhe des Kaufpreises, gibt es auch noch andere wichtige Kriterien, die frühzeitig berücksichtigt werden sollten. So ist neben der zuvor aufgeführten Deal-Sicherheit, welche die Sicherheit des möglichen Verkaufes regelt, wichtig, dass eine Sicherheit darüber besteht, dass beide Parteien den Unternehmensverkauf wollen. So ist es wichtig, dass frühzeitig zwischen Käufer und Verkäufer eine Absichtserklärungen (auch Letter of Intent oder LoI genannt) über den Kauf geschlossen wird. Denn die Absichtserklärung regelt alle wichtigen Vertragsinhalte, also die Inhalte des künftigen Vertrages, welchen Käufer und Verkäufer schließen wollen. Wichtige Regelungen in einer Absichtserklärung sind zum Beispiel die Haftung und die Höhe dieser. Aber auch der Zeitraum des Vollzugs vom Kauf und diesen zu befristen, könnte geregelt werden.

Die Ziele des Käufers

Durch die ersten beiden Kriterien wurde sichergestellt, dass die finanzielle Sicherheit des möglichen Verkaufs besteht und Sicherheit darüber, dass beide den Unternehmensverkauf wollen. Doch auch was der Käufer mit dem Unternehmen anfangen will, kann für die Auswahl entscheidend sein. Wenn es dem Verkäufer wichtig ist, dass das Unternehmen erhalten wird und die Arbeitsplätze der Mitarbeiter erhalten bleiben, so sollte auch dies früh kommuniziert werden. Zudem stellt sich auch die Frage, inwieweit der Verkäufer weiterhin ein Teil des Unternehmens sein soll oder will. Ist der Verkäufer zum Beispiel im Management tätig stellt sich die Frage, ob nach dem Verkauf die Tätigkeit weiter begangen werden soll. Vielleicht möchte der Käufer dies nicht, oder der Verkäufer selbst möchte vollständig aus dem Unternehmen ausscheiden. Dies sollte auch geregelt und in möglichen Absichtserklärungen festgehalten werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass viele Kriterien herangezogen werden können, wenn es um die Frage geht, worauf man achten sollte, wenn man ein Unternehmen verkauft. Allerdings ist bei der Entscheidung und auch bei der Auswahl der Kriterien, die herangezogen werden, der Wille des Verkäufers entscheidend. Was wünscht der Verkäufer sich für das Unternehmen? Möchte er weiterhin Teil dessen sein? Möchte er, dass es erhalten wird? Geht es hauptsächlich um den Profit und wenn ja, werden dann mögliche Anmeldefristen vom Kartellamt und Genehmigung vom Bundeswirtschaftsministerium in Kauf genommen? All diese Fragen müssen sich Verkäufer selbst beantworten, aber die genannten Kriterien sind auf jeden Fall mindestens in Erwägung zu ziehen.


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