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| Kosmetikrecht, Lebensmittelrecht
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Cannabis ist eine Pflanze, welche sich in verschiedensten Bereichen einer steigenden Beliebtheit erfreut. So wird die Pflanze als Material in Klamotten verwendet, die Samen werden in verschiedenen Formen konsumiert. Das aus den Pflanzen gewonnene Öl wird in Pflegeprodukten verwendet oder kann bei Muskelverspannungen helfen. Insbesondere der Inhaltsstoff CBD bringt durch seine Wirkung noch ganz andere mögliche Verwendungen. Die rechtliche Lage und Entwicklung von CBD, in Kosmetik und Lebensmitteln, darum geht es im folgenden Artikel.
CBD, oder Cannabidiol, ist ein Bestandteil des weiblichen Hanfs und somit einer von 113 entdeckten Bestandteilen. CBD hat keine berauschende Wirkung, dafür werden dem Bestandteil positive Eigenschaften zugeschrieben, wie entzündungshemmende, entkrampfende, oder auch angstlösende Wirkungen. Immer wieder stellt sich allerdings die Frage, wie Produkte mit CBD rechtlich zu behandeln sind. Insbesondere ist dabei die Frage wichtig, ob es sich um ein Lebensmittel oder um Kosmetik handelt und welche Vorschriften demnach gelten.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH 19.11.2020, C-663/18) gilt CBD nicht mehr als Betäubungsmittel, anders damals allerdings der Bestandteil THC. Daher galten lange sehr strenge Vorgaben an den erlaubten THC Gehalt in CBD Produkten. Am 1. April 2024 trat eine neue Gesetzgebung in Kraft, welche auch die rechtliche Lage für CBD in Deutschland grundlegend verändert. Danach dürfen Hanfsamen nun bis zu 3,0 mg/kg THC enthalten, Hanföl 7,5 mg/kg THC und Nahrungsergänzungsmittel 150 Mikrogramm pro Kilogramm. Die rechtliche Situation gestaltet sich dabei allerdings, wie bereits erwähnt, insbesondere zwischen CBD Kosmetik und CBD Lebensmitteln auch weiterhin schwierig.
Je nachdem, um welches Produkt es sich handelt, gelten andere Vorschriften. Bei Lebensmitteln gestaltet sich die Rechtslage komplizierter als bei Kosmetik. Kosmetische CBD-Produkte benötigen keine behördliche Zulassung, sondern müssen lediglich bei der zuständigen Stelle angezeigt werden. Bei Lebensmitteln ist dies anders, da alles, was verzehrt wird, besonders starken Vorschriften unterliegt. CBD-haltige Lebensmittel gelten als neuartige Lebensmittel, sogenanntes "Novel Food". Um die Verbraucher vor neuen und möglicherweise gefährlichen Lebensmitteln zu schützen, bedarf es einer Zulassung durch die Europäische Kommission. Manchmal verschwimmen allerdings auch die Grenzen bei Produkten, welche kosmetischen Zwecken dienen und trotzdem aufgenommen werden, wie etwa bei Zahnpasta.
Wie bereits erwähnt, bedarf es keiner spezielle behördlichen Zulassung für Kosmetik mit CBD. Daher richten sich die Vorgaben für die Produkte nach den allgemeinen Vorschriften, insbesondere der Kosmetikverordnung. Die EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) regelt die allgemeinen Sicherheitsanforderungen. Für die Qualitätssicherung müssen verschiedene Zertifizierungen erfolgen, diese sind GACP (Good Agricultural and Collection Practice), HACCP (Hazard Analysis Critical Control Points) sowie ISO 9001 und ISO 22000. Besonders wichtig ist die umfassende Qualitätskontrolle durch unabhängige Speziallabors.
Bei der Kennzeichnung müssen Hersteller insbesondere die Pflichten beachten, dass alle Inhaltsstoffe angegeben werden. Zudem muss eine Dokumentation des Extraktionsprozesses und eine detaillierte Information zur Cannabinoid-Konzentration angegeben werden.
Die Novel Food Verordnung, welche für CBD Produkte gilt, trat bereits 1997 in Kraft und regelt die Zulassung von Lebensmitteln, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU konsumiert wurden. Dementsprechend müssen CBD-haltige Produkte zunächst eine umfassende Sicherheitsbewertung bei der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchlaufen. Diese beinhaltet eine Analyse des Produktionsprozesses und der Qualitätskontrolle, Klinische Bewertung verschiedener Cannabinoide, Prüfung der Allergenität und die Bewertung potenzieller Nebenwirkungen. Grundsätzlich müssen Hersteller nachweisen, dass ihre Produkte kein Sicherheitsrisiko für die menschliche Gesundheit darstellen, was sich teilweise schwer beweisen und dokumentieren lässt. Dies erfordert umfangreiche wissenschaftliche Daten und Dokumentationen, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens eingereicht werden müssen und bedürfen daher einiges an Zeit.
CBD wird immer bekannter und erfreut sich auch immer mehr Akzeptanz. Die Akzeptanz von CBD-Produkten liegt mittlerweile bei allen Altersgruppen über 65%. Die Gesetzesänderungen tragen zu einer positiven Entwicklung bei. Für die kommende Zeit wird von Experten erwartet, dass sich die Lage weiter entschärft. Insbesondere die Marktzulassung von CBD-Produkten und einheitlichere Regelungen sind denkbar.
Die Herstellung von Produkten mit CBD erfordert erhebliche Investitionen in Technologie und Qualitätssicherung. Die Sicherheitsbewertung und Prüfung stellt ein Risiko dar und kann sehr zeitaufwendig sein. Für die Herstellung von CBD-Öl dürfen ausschließlich offiziell zugelassene EU-Nutzhanfsorten verwendet werden. Der Anbau selbst benötigt eine Sonderlizenz, die in Deutschland nur unter strengen Auflagen vergeben wird. Zudem hat sich gezeigt, dass die Produkte häufig untersucht werden, um zu hohe THC Gehalt auszuschließen und so einen illegalen Handel zu unterdrücken. Der Aufwand kann sich allerdings lohnen. Der deutsche CBD-Markt wird auf über 1,8 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
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