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Jedes Jahr aufs Neue kürt die Verbraucherzentrale Hamburg die Mogelpackung des Jahres. Für das Jahr 2024 schaffte es nun Granini Trinkgenuss Orange auf Platz 1. Dies ist das Ergebnis einer Online-Umfrage, an der 32.000 Verbraucher teilgenommen haben. Fünf Handelsprodukte standen in der engeren Auswahl. Die Entscheidung der Teilnehmenden basierte dabei auf Kriterien, wie der Skimpflation oder Shrinkflation. Von der Skimpflation spricht man, wenn die Qualität eines Produkts bei gleichbleibenden Preis gemindert wird. Wiederum ist mit Shrinkflation gemeint, dass die Verpackung und folglich deren Inhalt sich verkleinert haben.
Am 29.05.2024 entschied der Bundesgerichtshof (I ZR 43/23), dass eine solche Verkleinerung des Inhalts durchaus als Irreführung der Verbraucher gewertet werden dürfe. Es liege dann ein Wettbewerbsverstoß nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor.
Im Vergleich zum Vorjahr waren bei weitaus weniger Produkten versteckte Preiserhöhungen vorgenommen worden. Dafür fiele die durchschnittliche Preiserhöhung weitaus höher aus, so die Verbraucherzentrale.
Zur Mogelpackung des Jahres 2024 wurde von den Verbrauchern der Orangensaft Granini Trinkgenuss Orange gewählt. Zu dieser Entscheidung gelangten die Verbraucher, da eine Reduzierung des Orangensaft-Gehalts bei gleichbleibenden Preis vorgenommen wurde.
Die Rezeptur wurde vom Hersteller bereits im Frühjahr des vergangen Jahres verändert. Die Flasche wurden nur noch zur einen Hälfte mit Orangensaft und zur anderen Hälfte mit Zuckerwasser gefüllt. Auf den ersten Blick sei dies für die Verbraucher nicht erkennbar, da auf dem Etikett kein Hinweis zur neuen Zusammensetzung angebracht worden sei. Es sei ausschließlich davon abgesehen worden, weiterhin mit der Angabe 100 Prozent Fruchtsaft zu werben.
Der Hersteller hat seinen einst hundertprozentigen Orangensaft gestreckt, nachdem der Preis für Orangensaftkonzentrat in vergangener Zeit aufgrund von Ernteausfällen durch eine Pflanzenkrankheit bei Orangenbäumen und den Klimawandel erheblich angestiegen war. Die gestiegenen Kosten dürfen aber nicht auf die Verbraucher abgewälzt werden, indem auf wertvolle Zutaten verzichtet und die Füllmenge verringert wird.
Das Bio Tomaten-Gewürzsalat der Marke Lebensbaum wurde von den Verbrauchern auf Platz 2 gewählt. So wurde der Preis für das Produkt nämlich um einen Euro erhöht, obwohl der Inhalt von 150 g auf 80 g pro Packung reduziert wurde. Dies werde jedoch nicht anhand der Verpackungsgröße erkenntlich gemacht und führe die Verbraucher daher über den tatsächlichen Inhalt in die Irre.
Auf Platz 3 landet das Unilever Cremissimo Bourbon Vanille Eis. Hier wurde der Inhalt von 1300 ml auf 900 ml reduziert, obwohl der Preis gleichgeblieben ist. Das Unternehmen begründete die kleinere Verpackung mit der hohen Nachfrage bei den Verbraucher. Die Preissteigerung von 44 % rechtfertigte Unilever mit der verbesserten Rezeptur und der Nutzung nachhaltiger Rohstoffe.
Die teilnehmenden Verbraucher wählten die Duschcreme Dove Advanced Care Reichhaltige Pflege von Unilever auf Platz 4. Die Dove Duschcreme wurde vom Hersteller Unilever als neues Produkt angepriesen. Die alten Dove Pflegeduschen existieren nicht länger. Tatsächlich weist dieses angeblich neue Produkt jedoch beinahe dieselbe Zusammensetzung, wie das alte Produkt, auf. Hinzu kommt, dass das neue Duschgel praktisch das doppelte kostet, obgleich sich sein Inhalt von 250 ml auf 225 ml reduziert hat. Unilever spricht von einer patentierten Formulierung und innovativen Flaschenform, die den Preis begründe. Das neue Produkt sei mit dem Vorgänger nicht vergleichbar.
Die Aldi Biscotto-Waffelblättchen wurden auf Platz 5 gewählt. Hier wurde trotz gleichbleibenden Preises die Füllmenge halbiert. Statt 200 g finden sich jetzt nur noch 100 g Waffelblättchen in der Packung. Aldi begründete diese Vorgehen mit dem Anstieg der Kakaopreise. Die Biscotto-Waffelblättchen bestehen nämlich zu 82 % aus Schokolade.
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