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Deepfakes: Die Schattenseite Künstlicher Intelligenz


Deepfakes - eine Herausforderung für die Justiz

Die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz bringt nicht nur Innovationen, sondern auch erhebliche rechtliche Herausforderungen mit sich. Besonders deutlich wird dies beim Phänomen der sogenannten Deepfakes. Was zunächst als technologische Spielerei begann, hat sich längst zur Schattenseite und zu einem ernstzunehmenden Risiko für Individuen, Unternehmen und die Justiz entwickelt.

Was sind Deepfakes?

Deepfakes sind in der Lage, gezielt falsche Tatsachen zu suggerieren, Personen in kompromittierende Situationen zu versetzen oder Aussagen zu fingieren. Ihre besondere Gefährlichkeit liegt dabei nicht nur in der technischen Qualität, sondern vor allem in ihrer Wirkung: Ein einmal verbreiteter Inhalt kann sich innerhalb kürzester Zeit viral verbreiten und erhebliche Reputationsschäden verursachen. Diese Dynamik stellt das Recht vor ein strukturelles Problem, denn juristische Maßnahmen greifen regelmäßig erst, nachdem der Schaden bereits eingetreten ist.


Bestehende Rechtsinstrumente bieten Schutz vor Deepfakes

Aus rechtlicher Sicht ist die Situation differenziert zu betrachten. Entgegen häufigen Annahmen existieren bereits heute zahlreiche zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen, die Betroffenen Schutz bieten können.

Im Zentrum steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das als sogenanntes „Rahmenrecht“ flexibel auf neue digitale Gefährdungslagen reagiert. Deepfakes können eine Vielzahl von Schutzgütern verletzen – etwa das Recht am eigenen Bild, das Recht am eigenen Wort, die persönliche Ehre oder die sexuelle Selbstbestimmung. Auf dieser Grundlage lassen sich insbesondere Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Daneben greifen spezialgesetzliche Regelungen. Das Kunsturhebergesetz schützt die Darstellung von Personen unabhängig davon, ob es sich um echte oder künstlich erzeugte Bilder handelt. Entscheidend ist allein, ob eine Person für Dritte erkennbar ist. Auch vollständig synthetische Inhalte können daher als unzulässige Bildnisse qualifiziert werden.

Ergänzend spielt das Datenschutzrecht eine zentrale Rolle. Die Erstellung und Nutzung von Deepfakes beinhaltet regelmäßig die Verarbeitung personenbezogener Daten, sodass Ansprüche nach der DSGVO – insbesondere auf Löschung und Schadensersatz – in Betracht kommen. Ebenso können urheberrechtliche Ansprüche relevant sein, wenn bestehendes Material für Manipulationen verwendet wird.

Auf europäischer Ebene verschärfen neue Regelwerke die rechtlichen Rahmenbedingungen zusätzlich. Der Digital Services Act adressiert insbesondere die Verantwortung von Plattformbetreibern, während die KI-Verordnung künftig Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte vorsieht. Anbieter und Nutzer sollen verpflichtet werden, künstlich erzeugte Inhalte klar zu kennzeichnen.


Durchsetzung bleibt die zentrale Herausforderung

Trotz dieses breiten Instrumentariums zeigt sich in der Praxis ein zentrales Problem: die effektive und rechtzeitige Durchsetzung der Ansprüche.

Die Urheber von Deepfakes agieren häufig anonym oder aus dem Ausland, was ihre Identifizierung erheblich erschwert. Selbst wenn Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden, kann der bereits eingetretene Reputationsschaden kaum vollständig kompensiert werden. Die schnelle Verbreitung digitaler Inhalte führt dazu, dass rechtliche Maßnahmen häufig zu spät greifen. Hinzu kommt ein psychologischer Effekt: Auch nach Löschung oder gerichtlicher Klärung verbleibt bei Betroffenen oft ein nachhaltiger Eindruck von Kontrollverlust. Deepfakes entfalten ihre Wirkung nicht nur durch ihren Inhalt, sondern durch die Zweifel, die sie säen.


Manipulation des Zivilprozesses durch gefälschte Beweise

Eine weitere Dimension eröffnet sich im Bereich der Rechtsdurchsetzung selbst. Deepfakes stellen zunehmend auch eine Herausforderung für gerichtliche Verfahren dar.

Digitale Inhalte wie Videos oder Audiodateien können grundsätzlich als Beweismittel in den Prozess eingeführt werden. Die Möglichkeit, diese Inhalte täuschend echt zu manipulieren, birgt jedoch erhebliche Risiken. Einerseits besteht die Gefahr, dass gefälschte Beweise unentdeckt bleiben und den Ausgang eines Verfahrens beeinflussen. Andererseits kann die bloße Möglichkeit der Manipulation dazu führen, dass auch echte Beweismittel pauschal in Zweifel gezogen werden. Für Gerichte und Parteien bedeutet dies einen erhöhten Prüfungsaufwand. Sachverständigengutachten und technische Analysen werden an Bedeutung gewinnen, während Verfahren komplexer und kostenintensiver werden. Langfristig könnte dies sogar das Vertrauen in digitale Beweismittel insgesamt beeinträchtigen.


Technische Lösungen stoßen an ihre Grenzen

Parallel zur rechtlichen Diskussion werden technische Lösungen zur Erkennung von Deepfakes entwickelt. Spezielle Software soll Manipulationen anhand von Bildmerkmalen, Bewegungsmustern oder biometrischen Daten identifizieren. Allerdings zeigt sich bereits jetzt, dass diese Ansätze an ihre Grenzen stoßen.

Mit der zunehmenden Qualität von Deepfakes sinkt die Zuverlässigkeit solcher Erkennungssysteme. Prognosen gehen davon aus, dass die Trefferquote künftig deutlich abnehmen könnte. Zudem liefern viele Systeme keine eindeutigen Ergebnisse, sondern lediglich Wahrscheinlichkeiten – was ihre Verwertbarkeit im gerichtlichen Kontext erschwert.

Auch regulatorische Ansätze wie Kennzeichnungspflichten können das Problem nur teilweise lösen. Sie setzen voraus, dass Deepfakes überhaupt gekennzeichnet werden – was bei missbräuchlicher Nutzung gerade nicht der Fall ist.


Handlungsbedarf auf mehreren Ebenen

Deepfakes markieren einen tiefgreifenden Wandel im Umgang mit Informationen und deren rechtlicher Bewertung. Zwar bietet das bestehende Recht bereits zahlreiche Ansatzpunkte für den Schutz Betroffener. Die eigentliche Herausforderung liegt jedoch in der Geschwindigkeit digitaler Kommunikation und der zunehmenden Perfektion der Manipulationstechnologien.

Für Betroffene bedeutet dies, dass ein rein reaktives Vorgehen häufig nicht ausreicht. Gefragt sind schnelle rechtliche Maßnahmen, kombiniert mit strategischer Kommunikation und technischer Unterstützung. Gleichzeitig wird sich auch die Justiz weiter anpassen müssen, um den neuen Risiken im Umgang mit digitalen Beweismitteln gerecht zu werden.

Deepfakes sind damit nicht nur ein rechtliches Problem, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung – mit erheblichen Auswirkungen auf Vertrauen, Öffentlichkeit und Rechtsstaatlichkeit.

Ergänzend zu dieser Entwicklung rückt auch die politische Diskussion in Deutschland zunehmend in den Fokus. Vor dem Hintergrund wachsender Risiken durch Deepfakes und digitale Desinformation wird aktuell verstärkt darüber nachgedacht, ob die bislang weitgehende Anonymität im Internet in dieser Form noch zeitgemäß ist. Ziel der Überlegungen ist es insbesondere, die Rechtsdurchsetzung zu erleichtern und Verantwortlichkeiten klarer zuzuordnen.

Im Raum stehen dabei verschiedene Ansätze – von strengeren Identifizierungs- und Nachweispflichten für Nutzer über weitergehende Auskunftsansprüche gegenüber Plattformbetreibern bis hin zu strukturellen Änderungen bei der Registrierung und Nutzung digitaler Dienste. Hintergrund ist die praktische Erfahrung, dass Rechtsverletzungen im digitalen Raum häufig daran scheitern, dass die handelnden Personen nicht identifiziert werden können.

Gleichzeitig bewegt sich diese Debatte in einem sensiblen Spannungsfeld. Auf der einen Seite steht das berechtigte Interesse an effektivem Persönlichkeitsschutz und an der Bekämpfung von Missbrauch, etwa durch Deepfakes. Auf der anderen Seite sind Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Datenschutz und der Schutz anonymer Kommunikation zu berücksichtigen, die insbesondere für journalistische, politische oder gesellschaftliche Diskurse von zentraler Bedeutung sind.

Aus rechtlicher Sicht zeichnet sich damit ab, dass die kommenden Jahre nicht nur von neuen materiellen Regelungen – etwa im Bereich der KI – geprägt sein werden, sondern auch von einer grundlegenden Neujustierung der Frage, wie viel Anonymität das Internet künftig noch bieten soll.


Was Betroffene jetzt konkret tun sollten

Wer mit einem möglichen Deepfake konfrontiert ist, sollte schnell und strukturiert handeln. Denn je früher reagiert wird, desto größer sind die Chancen, den Schaden zu begrenzen.

Zunächst ist es entscheidend, Beweise zu sichern. Inhalte sollten dokumentiert, Screenshots erstellt und Links gespeichert werden – idealerweise inklusive Zeitstempel. Auch die Verbreitungswege, beispielsweise Plattformen oder Accounts, sollten festgehalten werden.

Im nächsten Schritt sollte eine rechtliche Bewertung erfolgen. Hier wird geprüft, ob und welche Ansprüche bestehen – etwa auf Unterlassung, Löschung oder Schadensersatz. Parallel dazu können bereits Plattformen zur Entfernung der Inhalte aufgefordert werden, was häufig der schnellste erste Hebel ist. Ebenso wichtig ist eine strategische Vorgehensweise: In vielen Fällen empfiehlt sich eine Kombination aus rechtlichen Maßnahmen und gezielter Kommunikation, um Reputationsschäden aktiv zu begrenzen. Gerade bei öffentlich sichtbaren Fällen reicht eine rein juristische Reaktion oft nicht aus.


SBS Legal - Kanzlei für Medien- und IT-Recht 

Die rechtlichen und tatsächlichen Herausforderungen bei Deepfakes sind komplex und erfordern Erfahrung im Zusammenspiel von Medienrecht, IT-Recht und strategischer Krisenkommunikation.

Die Kanzlei SBS Legal Rechtsanwälte Schulenberg & Partner begleitet Betroffene umfassend – von der schnellen Ersteinschätzung über die konsequente Durchsetzung von Ansprüchen bis hin zur taktischen Beratung im Umgang mit Öffentlichkeit und Plattformen.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Deepfakes?

Bei Fragen rund um das Thema Deepfakes sind wir bei SBS Legal der richtige Ansprechpartner für Sie. 

Wenn Sie betroffen sind oder einen Verdacht haben, gilt: Nicht abwarten, sondern handeln. Je früher Maßnahmen ergriffen werden, desto besser lassen sich rechtliche und reputative Schäden begrenzen.

Der Erstkontakt zu SBS Legal ist immer kostenlos.

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