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Blog News
Wir haben in mehreren Blogbeiträgen bereits zu den Themen „Metaverse-Recht - das Recht der virtuellen Welten im Internet“ und „Einführung ins Metaverse-Recht“ geschrieben. Nun wollen wir einen genaueren Blick auf die technologische Seite des sog. Web 3.0 werfen. Begriffe wie VR-Brillen, NFTs oder die Blockchain werden in diesem Zusammenhang immer wieder genannt. Was ist es nun genau, mit dem Unternehmen unsere bisherige Internet-Erfahrung mit zweidimensionalen Bildschirmen revolutionieren wollen?
Das Metaverse soll teilweise davon leben, dass wir virtuelle Räume betreten und dort unseren Aktivitäten nachgehen. Während wir aktuell also auf unsere Bildschirme starren, sollen wir zukünftig in sie eintauchen können. Bewerkstelligt werden soll das durch sog. Virtual-Reality-Brillen (VR-Brillen).
Mehrere große Unternehmen haben hierfür bereits Produkte auf den Markt gebracht. Meta, Sony und Lenovo sind einige Beispiele dafür. VR-Brillen haben bereits eine langjährige Entwicklungsgeschichte hinter sich, denn VR-Technologie wurde nicht erst mit Ankündigung des Metaverse erfunden. Der Gedanke, ganz in virtuelle Realitäten einzutauchen, besteht schon seit Jahrzehnten.
Für 549,99 EUR gibt es bei Saturn bspw. das META Quest 3 VR Headset. Zu dem futuristisch anmutenden VR-Kopfstück selbst sind in diesem Preis auch zwei Hand-Controller enthalten, mittels derer man sich in der virtuellen Realität bewegen kann. Und für 12.999,- USD können sich Geschäftskunden eine Testversion des sog. Teslasuits bestellen. Dieser Anzug wirkt wie direkt aus einem Sci-Fi-Film übernommen und soll dem Nutzer haptisches Feedback, Bewegungserkennung sowie Biometrie-Tracking ermöglichen.
Wie die Preise zeigen, ist diese Art von Technologie noch nicht für den Durchschnittsverbraucher gedacht. VR-Brillen gibt es zwar auch deutlich günstiger, dementsprechend schlechter gestaltet sich dann aber auch die Immersion. Und die Vision, durch einen Anzug das volle Erlebnis spüren zu können, scheint ebenfalls noch nicht Realität zu sein.
Die nächste Abstufung in der Metaverse-Technologie ist die sog. Augmented Reality (AR). Statt gänzlich in eine virtuelle Welt einzutauchen, werden hier virtuelle Elemente mit der realen Welt kombiniert. Man könnte dies also als Vorstufe zu dem vollen VR-Erlebnis bezeichnen.
Eine bekannte Anwendungsform besteht in sog. Mobile-AR, bei der Mobilgeräte als Schnittstelle zwischen realer und virtueller Welt fungieren. So hat die App „Pokémon Go“ es geschafft, Millionen von Nutzern zu begeistern, indem ihnen in der Handykamera virtuelle Wesen vor ihren Augen dargestellt wurden. Mit diesen Wesen konnte man sogar durch das Smartphone interagieren. Für das Unternehmen dahinter und die Marke war die App ein riesiger Erfolg.
Ein weiteres interessantes Beispiel sind sog. Datenbrillen. Wie der Name vermuten lässt, können Nutzer mit möglichst normal aussehenden Brillen ihre Realität erweitern. Google hatte mit seiner „Google Glass“ viel Aufsehen erregt- eine Brille, durch die man bspw. eine Streckennavigation oder Straßennamen in Echtzeit sehen konnte. Nach elf Jahren hat Google dieses Projekt jedoch eingestellt. Dennoch forschen zahlreiche Unternehmen an solch einer Technologie, die auch ein Teil des Metaverse sein soll.
Als Anwalt für Kryptorecht beschäftigt sich SBS LEGAL viel mit Themen wie Bitcoin oder der Blockchain. Das Metaverse sieht darin einen Eckpfeiler der künftigen Internet-Entwicklung. Die Blockchain-Technologie bietet die Grundlage der meisten Kryptowährungen. Vereinfacht kann man sich eine Blockchain als eine Liste mit bestimmten Informationen vorstellen. Die gespeicherten Informationen können unterschiedlich ausfallen, bilden in der Regel allerdings Transaktionen ab und werden in Blöcken gespeichert. Eine zentrale Stelle für die Verwaltung der Daten wird hierbei nicht benötigt. Durch eine Kombination aus digitaler Signatur und kryptographischer Verkettung werden die Daten individuell auf der Blockchain gespeichert.
Eine mögliche Verbindung von Blockchain und Metaverse besteht in der Dezentralisierung. Das Metaverse sollte technisch für sich selbst stehen und an keine zentrale Verwaltungsstelle gebunden sein. Die größten Unternehmen (Meta, Google, Apple etc.) arbeiten sehr hart daran, eine Art Technologie-Monopol auf das Metaverse zu erheben. Mithilfe einer Blockchain-ähnlichen Technik könnte man verhindern, dass ein Unternehmen zu großen Einfluss auf das Metaverse ausübt.
Außerdem wird das Metaverse eigene Währungen benötigen, mit denen man virtuell handeln kann. Dabei bietet es sich an, dass diese Währungen so wie Ethereum oder Bitcoin auf der Blockchain generiert werden. So können Transaktionen über die Krypto-Wallets der Nutzer laufen statt über zentrale Bankensysteme. Dies würde eine reibungslosere Erfahrung ermöglichen, vor allem international.
Non-fungible Token (NFTs) sind nicht austauschbare Vermögenswerte, die auf der Blockchain generiert werden. Sie sind einzigartig und werden mit den Nutzungs- und Eigentumsrechten an einem bestimmten Objekt verknüpft. Auf diese Weise kann man den Eigentümer immer zurückverfolgen. Es handelt sich somit um ein entstandenes digitales Echtheitszertifikat.
Für das Metaverse sind NFTs ebenfalls ein sehr wichtiger Bestandteil. Sie stellen eine Erweiterung der Technologie dar, durch die man digital geschaffene Gegenstände eindeutig dem Eigentümer zuordnen kann. Designt man also im Metaverse ein Haus, ein Werbebanner, ein Auto etc., kann man es als NFT auf der Blockchain generieren. So können Transaktionen im Metaverse immer mit NFT-Technologie verbunden werden.
Besonders für Künstler bietet das große Anreize im Metaverse. Sie können ihre Werke als NFTs ausstellen, ohne Angst davor haben zu müssen, dass sie identisch kopiert werden. Denn es gibt nur ein einmaliges technologisches Echtheitszertifikat. Auch der Verkauf von individuellen virtuellen Schmuck- und Kleidungsstücken ist so denkbar. Uhren, Schuhe oder Jacken können so einem virtuellen Avatar einen einzigartigen Look verleihen. Für Unternehmen besteht dabei ein großer wirtschaftlicher Anreiz, soweit dieses Potenzial erkundet werden kann.
Das Metaverse wirft spannende rechtliche Fragestellungen auf. Es handelt sich dabei keinesfalls um einen rechtsfreien Raum für große Unternehmen. Um das Potenzial ohne Risiko nutzen zu können, empfiehlt sich eine professionelle rechtliche Beratung. Wir sind gern bereit, Ihnen bei möglichen Fragestellungen tatkräftige Unterstützung zu leisten.
Sie wollen als Unternehmen oder Investor das Metaverse nutzen, eine Werbekampagne in den virtuellen Welten starten, Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Metaverse-Shop erstellen, den Markenschutz erweitern oder digitale Assets handeln? Dann sind Sie bei SBS LEGAL genau richtig. Unser Team berät Sie fachlich versiert in allen Belangen des Internet- und Metaverse-Rechts. Wir freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.
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