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André Schenk, LL. M. Eur.
Wir alle sind als Kinder mit dem Klassiker „Die unendliche Geschichte“ großgeworden. Dass diese Geschichte nach dem Tod des Autors Michael Ende auch im wahren Leben eine unendliche Geschichte nach sich zog, war bisher weitläufig nicht bekannt. Das könnte sich nun mit der nachfolgend dargestellten Gerichtsentscheidung ändern:
Das Oberlandesgericht München entschied am 21.03.2019 (OLG München, Urteil vom 21.03.2019, 29 U 2104/18) im Sinne der Erben des Autors.
Streit von 1995 bis 2019: Grundlage des Rechtsstreits bildete die Behauptung eines Rechtsanwaltes und seines Sohnes, dass Michael Ende ihm vor seinem Tod ein lebenslanges Vermarktungsrecht (Merchandise-Recht) an der Verfilmung des Buches aus dem Jahre 1984 zugesichert habe.
Der Anwalt hatte zu Lebzeiten Michael Endes die Rechte zwischen Ende und den Produzenten des Films vermittelt. Der Anwalt behauptet nun, der Schriftsteller habe ihm vor seinem Tod die Vermarktungsrechte am Film sowie an seinem literarischen Werk auf Lebenszeit zugesichert.
Die Erben des im Jahre 1995 verstorbenen Autors sowie der Nachlassverwalter gingen gegen diese Behauptung vor. Die Erben beteuern, dass der Erblasser Ende seinem Anwalt niemals die streitgegenständlichen lebenslangen Vermarktungsrechte vergab und zwar weder an dem Buch noch an dem Film.
Nachdem ein Vergleichsvorschlag von den Erben abgelehnt worden war, entschied das Oberlandesgericht München nun im Sinne der Erben, dass die Filmrechte und die Merchandise-Rechte an dem gesamten Werk „Die unendliche Geschichte“ bei den Erben Michael Endes liegen.
Zur Begründung führte das Gericht an, dass von der von Michael Ende zu Lebzeiten gemachten Zusicherung lediglich die Rechte bezüglich des konkreten Spielfilmprojekts aus dem Jahre 1984 umfasst gewesen seien, nicht jedoch die gesamten Filmrechte oder die Rechte am gesamten Werk Michael Endes. Und selbst die Rechte bezüglich des konkreten Filmprojekts lägen schon lange nicht mehr beim klagenden Anwalt. Denn diese Filmrechte hinsichtlich des konkreten Spielfilmprojekts aus dem Jahre 1984 waren ohnehin bereits schon lange wieder an den Autor Michael Ende und damit an die Erben zurückgefallen. Somit stehen die Rechte an Michael Endes Werk – sowohl die Vermarktungsrechte an Filmproduktionen, als auch das Recht am literarischen Werk Endes – nach der Entscheidung des OLG München nicht dem Anwalt und seinem Sohn zu, sondern liegen in ihrer Gesamtheit weiterhin bei den Erben Michael Endes.
Soviel zu dem Rechtsstreit in Kürze für Sie zur Information, da das Urteil des OLG München noch nicht im Volltext veröffentlicht ist.
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