SBS Firmengruppe Logos

| Vertragsrecht

Der Dieselskandal um Volkswagen


BGH-Urteil im Dieselskandal erwartet: Muss VW Schadensersatz zahlen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am 05.05.2020 in einer mündlichen Verhandlung erstmalig mit dem Fall eines vom Dieselskandal bzw. Abgasskandal um manipulierte Dieselmotoren betroffenen VW Sharan Kunden auseinandergesetzt (Az. VI ZR 252/19).

Das war nach unserer Einschätzung mehr als überfällig, da VW es in der Vergangenheit immer wieder geschafft hatte, ein wegweisendes Grundsatzurteil mit offensichtlich großzügigen Vergleichsangeboten zu umgehen. Das aktuell noch immer hochbrisante Urteil wurde von zig Tausenden Betroffenen Diesel-Besitzer mehr als sehnsüchtig erwartet.

Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch kein abschließendes Urteil des BGH ausgesprochen worden ist, lässt sich bereits erkennen: Die Richter aus Karlsruhe zweifeln an der Argumentation des Autobauers aus Wolfsburg. Nach vorläufiger Ansicht des BGH habe VW Autofahrern durch den Dieselskandal einen nachweisbaren Schaden zugefügt.

Die Argumentation des zu erwartenden BGH-Urteils gegen VW im Dieselskandal um manipulierte Abgaswerte

Maßgeblich für die Urteilssprechung wird das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sein.

§826 BGB besagt: „Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.“

Zu klären ist also, ob VW dem Kläger (dem Käufer eines manipulierten VW Sharans) sittenwidrig vorsätzlich Schaden zugefügt hat – um dann daraus abzuleiten, ob bzw. dass der Autokonzern dem Kläger Schadensersatz leisten muss; nämlich in Form von Rückzahlung des Kaufpreises, für den der Kläger das Auto mit manipuliertem Dieselmotor erworben hatte.

Die Schadensfrage: „Nein“ von VW – kein Schaden, weil Nachrüstung mit Software-Update erfolgt ist

VW argumentiert, dass der mögliche Schaden, der aufgrund der gefälschten Abgaswerte des Motors entstanden war, behoben worden sei. Denn den betreffenden Motor habe man ja mit einem Software-Update nachgerüstet. VW entzieht sich mit diesem Argumentationsgang der Verpflichtung, bei einem bestehenden Schaden Schadensersatz zu leisten.

Dieser Position des Weltautokonzerns widerspricht der BGH in seinen bisherigen Mitteilungen klar.

Die Schadensfrage: „Ja“ vom BGH – Schaden durch Stilllegung des Autos und Enttäuschung über vermeintlich umweltfreundlichen Motor

Der Vorsitzende Richter am BGH (Stephan Seiters) stellte in seiner vorläufigen Bewertung fest: Der Käufer eines softwaremanipulierten Dieselfahrzeuges sei geschädigt worden. VW habe den betroffenen Kunden durch den Kauf des manipulierten VW Dieselfahrzeuges bedingt vorsätzlich sittenwidrig geschädigt.Dieselskandal Auto tanken

Zwei Gründe führen zu dieser sich abzeichnenden These: Zum einen müsse der betroffene Kunde mit einer möglichen Stilllegung seines Fahrzeuges rechnen. Zum anderen komme im vorliegenden Fall die Enttäuschung des klagenden VW-Autobesitzers hinzu, dass dieser mit einem vermeintlich sauberen Diesel-Fahrzeug einen Teil zum Umweltschutz beitragen wollte.

Darüber hinaus müsse sich der VW-Konzern wohl das Handeln seiner leitenden Angestellten zurechnen lassen. Der Autobauer hatte eine Verantwortlichkeit seines früheren Leiters seiner Motorenentwicklung abgestritten. „Der Motor ist das Herzstück eines Autos“, so Vorsitzender Richter Seiters am Dienstag. Als Leiter einer „Herzstückabteilung“ sei er kein x-beliebiger einfacher Abteilungsleiter, sondern ist nach Ansicht der BGH-Richter für das Kerngeschäft entscheidend – und somit mitverantwortlich.

Auch wenn der 6. Zivilsenat des BGH zum jetzigen Zeitpunkt noch kein abschließendes Urteil sprach, so lässt die Tendenz der Karlsruher Richter klar auf ein Urteil gegen den Volkswagen-Konzern gehen.

Dies stellt ein mehr als positives Signal für betroffene Diesel-Besitzer dar, da der BGH sich mit dieser Einschätzung deutlich auf die Seite der Verbraucher stellt.

11 Millionen Autobesitzer weltweit sind von der Dieselaffäre betroffen.  Das Urteil des BGH, das sich hier derzeit abzeichnet, wird Verbrauchern, also den betroffenen Autokäufern, zu Gute kommen. Als Grundsatzurteil der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat das erwartete BGH-Urteil Strahlkraft auf alle weiteren Fälle um Schadensersatzforderungen an VW aufgrund manipulierter Dieselmotoren.

Haben auch Sie ein Auto gekauft (ob neu oder gebraucht), das sich nun als eines der elf Millionen Fahrzeuge herausgestellt hat, deren Abgaswerte durch manipulierte Dieselmotoren verfälscht worden ist? Als Kanzlei für Vertragsrecht und Verbraucherschutzrecht beraten wir von SBS Legal Sie kompetent in allen Belangen rund um den Dieselskandal, Ihr manipuliertes Auto und den daraus resultierenden Schaden für Sie. Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie Fragen oder ein Anliegen haben. Unsere Rechtsanwälte für Vertragsrecht und Rechtsanwälte für Verbraucherschutzrecht helfen Ihnen mit ihrer Expertise gern und unkompliziert weiter.


Die Historie der Abgasmanipulation von Dieselmotoren:

VW-Dieselskandal mündet in voraussichtlichem BGH-Urteil am 25. Mai 2020.

Seit der Dieselskandal vor fünf Jahren zum ersten Mal öffentliches Thema geworden ist, hört man immer mal wieder davon. Nun soll also der BGH sein erstes Urteil in der Abgasaffäre aussprechen.

Doch was ist bis jetzt eigentlich genau passiert, das nun zu dem voraussichtlichen Urteil des BGH führt?

Über den grundlegenden Sachverhalt der Manipulation von Dieselmotoren, darauffolgende Sammelklagen, abwendende Vergleiche und die bislang ungeklärte Schuldfrage, die nun wohl endlich höchstrichterlich beurteilt werden wird.

>> 2015: Bekanntwerden des Abgasskandals in der Öffentlichkeit

Am 18. September 2015 dringt aus den USA erstmalig ins Licht der Öffentlichkeit, dass die Volkswagen AG Abgaswerte seiner Diesel-Fahrzeuge nachweislich manipuliert hat. Schnell wird deutlich: Es handelt sich um einen der größten Industrieskandale überhaupt.

Was war passiert?

In der EU sind Abschalteinrichtungen, die Abgasreinigungsanlagen in Motoren deaktivieren können, bereits seit Anfang 2013 verboten. Dennoch hatte der Autohersteller VW solche Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Motoren verbaut. Auf diese Weise erfüllten die Motoren im Prüfstandmodus die gesetzlichen Grenzen, die bestimmen, wie hoch die Abgaswerte maximal sein dürfen. Aber im Normalbetrieb wurde die Abgasreinigungsanlage abgestellt. So waren die realen Stickoxid-Werte im alltäglichen Gebrauch der Fahrzeuge sieben Mal höher, als die Tests bei den Zulassungsbehörden es zuvor ergeben hatten. Als „Clean-Diesel“, wie der VW-Konzern seine Motorenreihe werbend bezeichnete, kann man diese Motoren also auf gar keinen Fall beschreiben.

Betroffen sind ca. 11 Millionen manipulierte Fahrzeuge, und zwar nicht nur solche mit VW-Logo, sondern auch Autos der Marken Audi, Porsche, Seat und Skoda. Sie alle sind Tochterunternehmen der VW AG, in denen die manipulierten Dieselmotoren eingebaut worden waren – namentlich der VW EA189 sowie das Nachfolgemodell VW EA288.

>> 2018: Einreichung der Musterfeststellungsklage – Sammelklage von 400.000 Einzelklägern

400.000 Einzelkläger hatten sich zusammengeschlossen, um 2018 schließlich gemeinsam eine Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und des ADAC einzureichen.

Aber: Selbst wenn diese Sammelklage zugunsten der Kläger (also zugunsten der Autobesitzer) ausgegangen wäre, hätten diese jeder einzeln nochmal eine Entschädigung vor Gericht aushandeln müssen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass diese tausenden Einzelklagen abermals über Jahre angedauert hätten, wurde die Musterfeststellungs-Sammelklage zurückgenommen – und sich mit dem VW-Autokonzern stattdessen auf Vergleiche geeinigt.

Dem angeklagten Unternehmen kam das sicherlich zu Gute. Denn:  Aufgrund dieser Einigung auf Vergleiche ist die Schuldfrage nicht abschließend geklärt worden. Es ist unklar, inwiefern VW für den Skandal rund um die Manipulation der Abgaswerte seiner Dieselmotoren seinen Kunden gegenüber verantwortlich ist und entsprechend von ihnen zur Verantwortung gezogen werden kann – bis heute.

>> Mai 2020: Klärung der Schuldfrage

Fünf Jahre, nachdem der Dieselskandal bekannt geworden ist, wird nun der BGH erstmalig ein Urteil zu dem Sachverhalt der manipulierten Dieselmotoren fällen.

Zugrunde liegt dabei der Fall eines Klägers aus Rheinland-Pfalz, der 2014 einen gebrauchten VW-Sharan erworben hatte. Ein Jahr nach dem Kauf stellte sich bekanntlich heraus, dass der Motor dieses Wagens von VW manipuliert worden war.

Der Kläger lehnte alle Vergleiche ab, die der Großkonzern angeboten hatte. Er fordert stattdessen, den 2014 erworbenen Pkw zurückgeben zu dürfen – und dass VW ihm dafür den vollen Kaufpreis in Höhe von 31.500 Euro erstattet.

So kann nun der BGH als oberste richterliche Instanz in Deutschland darüber entscheiden, ob VW gesetzlich zu dieser Entschädigungszahlung verpflichtet ist. Das zu erwartende „Ja“ durch den BGH zur rechtlich bindenden Entschädigungszahlung wäre ein gleichzeitiger Meilenstein darin, den Konzern für seine Manipulationen und fälschlichen Angaben seinen Kunden gegenüber zur Verantwortung zu ziehen.

Somit würde dann endlich geklärt werden, ob bzw. dass der Volkswagen-Konzern Schuld hat. Bisher war ein solches Grundsatzurteil ausgeblieben: Bevor es zu solch einem Grundsatzurteil hätte kommen können, hatte der VW in der Vergangenheit immer Vergleiche erwirkt und so die Klärung der Schuld- bzw. Verantwortungsfrage abwenden können.

Bisherige Urteile von LGs und OLGs zu Schadensersatzforderungen an VW

Das Urteil des BGH, das am 25. Mai 2020 um 11 Uhr verkündet werden soll, wird deswegen sehnlichst erwartet. Als Grundsatzurteil hat es Strahlkraft für weitere Klagen und kann endlich eine durch höchstrichterliche Entscheidung bestätigte eindeutige Rechtsprechung schaffen.

Bisher hatten sich die Landgerichte (LG) und Oberlandesgerichte (OLG) mit Schadensersatzforderungsklagen gegen den Autokonzern befasst. 20 von 24 OLG und 99 von 115 LG hatten dabei geurteilt, dass VW Schadensersatz zahlen müsse.

Ausschlaggebend für diese Urteile zugunsten der Kläger gegen VW war ein Hinweisbeschluss des BGH im Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17). Demnach seien die Autos, deren Dieselmotoren manipuliert worden waren, mangelhaft. Dies hat in der Argumentation zur Frage, ob VW Schadensersatz zahlen müsse, den Weg geebnet, hinreichend begründet mit „Ja“ zu darauf zu antworten. Denn wer ein Auto kauft, das mangelhaft ist, wie der Hinweisbeschluss des BGH besagt, der wurde nachweislich geschädigt – und muss gemäß §826 (BGB) dafür entschädigt werden.


SBS Legal – Rechtsanwälte für Vertragsrecht und Verbraucherschutzrecht

Der Kauf eines Fahrzeugs ist per rechtlicher Definition ein mehrseitiges Rechtsgeschäft – ein „Vertrag“. Den rechtlichen Rahmen für Verträge bietet das Vertragsrecht. Im Dieselskandal rund um 11 Millionen Autos mit manipulierten Dieselmotoren, die Autofahrer im Unwissen bezüglich der verfälschten Abgaswerte von VW gekauft haben, greift also das Vertragsrecht.

Auch das Verbraucherschutzrecht ist im Diesel-/Abgasskandal maßgeblich. Es dient genau dem Zweck, den seine Bezeichnung bereits richtig vermuten lässt: Dem Schutz von Verbrauchern, und zwar vor Unternehmen, denen gegenüber sich die Privatperson in einer schwächeren Verhandlungs- und Kenntnissituation befindet. Das Verbraucherschutzrecht hat außerdem das Ziel der Transparenz und Gerechtigkeit im Recht und im Güter- und Dienstleistungsverkehr.

Als Kanzlei für Vertragsrecht und Kanzlei für Verbraucherschutzrecht stehen wir Ihnen gern als Partner in allen Belangen des Vertrags- und Verbraucherschutzrechts zur Seite. Sehen Sie sich entsprechenden Fragestellungen ausgesetzt, freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.

Insbesondere in allen rechtlichen Belangen rund um das Thema VW-Dieselskandal/VW-Abgasskandal beraten und vertreten wir Sie kompetent. Das Statement des BGHs zu seinem Urteil bezüglich des Schadensersatzes für Käufer manipulierter Autos ist wegweisend – und zwar verbraucherfreundlich. Entsprechend sehr gut stehen die Chancen in Hinblick auf diesen Meilenstein von Grundsatzurteil, mit Schadensersatzforderungen zu einem erworbenen manipulierten Wagen vor Gericht Erfolg zu haben.

Haben Sie noch Fragen zum Dieselskandal?

Sind auch Sie durch den Kauf eines Autos mit manipuliertem Motor vom Dieselskandal betroffen? Mit unserer langjährigen Erfahrung mit verschiedensten Fällen im Vertragsrecht und Verbraucherschutzrecht bieten unsere Rechtsanwälte von SBS Legal Ihnen eine exzellente anwaltliche Betreuung in der VW-Dieselaffäre.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenem Team aus Fachanwälten und Spezialisten der SBS LEGAL?

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos.

SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.

Zurück zur Blog-Übersicht