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Da sogenannte Gatekeeper einen erheblichen Einfluss auf den Markt haben, sorgt der DMA für Verpflichtungen und Beschränkungen dieser. Dadurch soll ein besserer Wettbewerb geschaffen und der Nutzer geschützt werden. Was der DMA ist, was unter Gatekeeper verstanden wird und welche Vorschriften und Vorteile der DMA mit sich bringt, im folgenden Artikel.
Der Digital Markets Act, kurz DMA, ist ein Gesetz der Europäischen Union (EU), welches am 16. November in Kraft getreten ist und ab dem 17. Februar 2024 in allen EU-Staaten gelten wird. Der DMA soll den digitalen Markt fairer und wettbewerbsfähiger machen und sich positiv auf den Verbraucherschutz und Schutz der Privatsphäre von Benutzern im digitalen Markt auswirken. Um dies zu erreichen, werden Beschränkungen für digitale Unternehmen vorgesehen, welche den digitalen Markt dominieren und so erheblichen Einfluss auf diesen haben, sogenannte Gatekeeper.
Als Gatekeeper werden große Akteure auf dem digitalen Markt bezeichnet, wie Online-Plattformen und Suchmaschinen, die als Vermittler zwischen einem Unternehmen und Verbraucher auftreten und einen erheblichen Einfluss auf den Markt haben. Um die Nutzer online zu schützen, ein faires Miteinander zu ermöglichen und sicherzustellen, dass diese großen online Plattformen ihre Macht am Markt nicht missbrauchen, legt der DMA fest, wann eine Plattform als Gatekeeper gilt und welche Vorschriften für diese dann gelten. Nach dem DMA sind die Kriterien, um ein Unternehmen als Gatekeeper einzustufen erfüllt, wenn:
Von der Europäischen Kommission (EK) wurden anhand dieser Kriterien unter anderem Unternehmen wie Apple, Amazon, Microsoft und Meta als Gatekeeper eingestuft, da diese zentrale soziale Netzwerke, Kommunikationsdienste, Vermittlungsplattformen und Suchmaschinen betreiben, welche den Markt dominieren.
Der DMA führt zudem auf, dass Gatekeeper bestimmte Vorgaben befolgen müssen, so müssen sie zum Beispiel in bestimmten Situationen auch Dritten ermöglichen, mit den eigenen Diensten zusammenzuarbeiten. Zudem müssen Gatekeeper anderen Unternehmen, welche auf ihrer Plattform werben, Informationen zur Verfügung stellen, die für eine eigene unabhängige Überprüfung ihrer vom Gatekeeper gehosteten Anzeigen benötigt werden. Für Nutzer der Gatekeeper-Plattform muss zudem ein Zugriff auf die Daten, die sie bei der Nutzung generieren werden, ermöglicht werden und es muss zudem ermöglicht werden, dass Geschäftsnutzer ihr Angebot bewerben und Verträge mit ihren Kunden außerhalb der Plattform des Gatekeepers abschließen können. Gatekeepern wird zudem verboten, selbst angebotene Dienste und Produkte günstiger zu behandeln als ähnliche Dienste oder Produkte von Dritten. Gatekeeper dürfen auch nicht verhindern, dass sich Verbraucher mit Unternehmen außerhalb ihrer Plattformen verbinden, oder dass Benutzer vorinstallierte Software oder Apps deinstallieren. Zudem dürfen Nutzer nicht außerhalb der Plattform vom Gatekeeper zum Zweck gezielter Werbung verfolgen werden, ohne dass eine wirksame Einwilligung vom Nutzer vorliegt.
Durch den DMA haben kleinere Unternehmen die Möglichkeit, mit den Gatekeepern zu konkurrieren, da sie nicht unfaire Bedingungen akzeptieren müssen, welche ihre Entwicklung oder den Kontakt mit Benutzern einschränken würden. Unternehmen sind demnach nicht mehr auf Gatekeeper angewiesen. Dies hat nicht nur für die Unternehmen Vorteile, sondern auch für Benutzer, da diese eine größere Auswahl haben und sich freier entscheiden können. Trotz der Richtlinien haben Gatekeeper weiter die Möglichkeit, ihre Dienste anzubieten und zu entwickeln, nur nicht durch unerlaubte und unfaire Mittel. Im Allgemeinen soll der DMA also einen faireren und vielfältigeren Wettbewerb ermöglichen.
Wird gegen die genannten Vorgaben verstoßen, so können Geldbußen in einer Höhe von bis zu 10% des weltweiten Umsatzes des Unternehmens, bei Wiederholung bis zu 20% anfallen. Zudem können auch Zwangsgelder von bis zu 5% des durchschnittlichen Tagesumsatzes erhoben werden oder bei systematischen Verstößen Abhilfemaßnahmen auferlegt werden. Diese Maßnahmen können verhaltensorientierter oder struktureller Natur sein, müssen allerdings im Verhältnis zum jeweiligen Verstoß stehen.
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