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Nach und nach passt sich die Politik der fortschreitenden Digitalisierung des Marktes an. Im Rahmen der Digital Finance Strategy der Europäischen Union hat die Kommission den Verordnungsentwurf „Markets in Crypto-Assets“ (MiCA) eingebracht. Dieser Entwurf soll der einheitlichen Regulierung von Kryptoassets dienen und wird voraussichtlich Ende 2023 in Kraft treten.
Kryptoassets sind auf Blockchain-Technologie basierende Vermögenswerte. Nach deutschem Recht werden Kryptoassets wie folgt definiert:
Sie sind digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen aufgrund einer Vereinbarung oder tatsächlichen Übung als Tausch- oder Zahlungsmittel akzeptiert wird oder Anlagezwecken dient und der auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann, § 1 Abs. 11 S. 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Auf EU-Ebene bestehen derzeit noch keine einheitlichen Regularien zum Umgang mit Kryptoassets. Da sie nicht unter den Begriff des Finanzinstrumentes subsumiert werden können, greift hier die europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente nicht ein.
Diese Lücke soll durch das Digital-Finance-Paket geschlossen werden. Neben dem Verordnungsentwurf MiCA besteht ein weiterer Vorschlag. Angedacht ist eine Verordnung hinsichtlich Pilotregelungen für auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierende Marktinfrastrukturen.
Die DLT ist ein digitales System zur Aufzeichnung von Transaktionen. Wird eine Transaktion durchgeführt, so werden die Daten zu dieser Transaktion bei der DLT an mehreren Stellen gleichzeitig aufgezeichnet. Im Gegensatz zu anderen Systemen gibt es hier also kein zentrales Hauptbuch, in dem die Daten gespeichert werden, sondern es handelt sich um ein mehrgliedriges dezentrales Aufzeichnungssystem.
Die Funktionen des DLT gehen jedoch über die einfache Speicherung hinaus. Jeder Eintrag wird verarbeitet und überprüft, dabei wird ein Datensatz für jeden Eintrag erstellt und ein Konsens über dessen Richtigkeit geschaffen.
Die Blockchain-Technologie ist dabei ein bekanntes Beispiel für eine DLT.
Der Verordnungsentwurf soll das Potenzial des digitalen Finanzwesens in Sachen Innovation und Wettbewerb weiter erschließen, fördern und die damit verbundenen Risiken mindern.
Die Vorteile des digitalen Finanzwesens sollen für die europäischen Verbraucher und Unternehmen leicht und sicher nutzbar werden. Der Entwurf beinhaltet unter anderem Vorschläge zum Aufbau von Märkten für Kryptowerte, einen Vorschlag zur Betriebsstabilität digitaler Systeme und einen Vorschlag zur Klärung oder Änderung bestimmter damit zusammenhängender EU-Vorschriften für Finanzdienstleistungen.
Ziel der in dem Entwurf enthaltenen Maßnahmen ist es, für ein angemessenes Niveau des Verbraucher- und Anlegerschutzes zu sorgen, Rechtssicherheit für Kryptowerte zu schaffen, innovativen Unternehmen zu ermöglichen, die Blockchain-Technologie, die Distributed-Ledger-Technologie („DLT“) und Kryptowerte zu nutzen, und die Finanzstabilität zu sichern.
Das in der Verordnung vorgesehene DLT Pilot Regime richtet sich vorwiegend an Wertpapierfirmen, Marktbetreiber und Zentralverwalter.
Den Marktteilnehmern soll es erlaubt werden, die DLT-Marktinfrastrukturen zu betreiben. Auf Antrag können Befreiungen von Regelungen der MiFID bzw. der CSDR erfolgen. Sodass die Nutzung von DLT für den Handel ermöglicht wird.
Über einen solchen Antrag entscheidet die jeweilige nationale Aufsichtsbehörde. In Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Angedacht sind diese Regelungen zunächst für eine Zeitspanne von drei Jahren. Nach diesen drei Jahren soll das Ergebnis dieses Projekts ausgewertet und angepasst werden. Zu diesem Zeitpunkt kann dann die Regulatory Sandbox für weitere drei Jahre verlängert werden. In dieser Zeit besteht für die FinanzTec-Branche somit die Chance, das neue System auszuprobieren.
Die Regulatory Sandbox ist ein Instrument, dass es einem Unternehmen der Finanztechnologie-Branche ermöglicht, sein Geschäftsmodell zunächst für einen begrenzten Zeitraum und einen begrenzten Kundenkreis unter der Aufsicht einer Behörde zu testen, ohne dass dieses Unternehmen bereits sämtliche aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllen muss.
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