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Doctolib: Irreführung bei Kassenpatienten


Doctolib-Filter zeigt Selbstzahlertermine trotz Kassenwahl

Wer in Berlin oder bundesweit dringend einen Arzttermin sucht, landet fast unweigerlich bei Doctolib. Doch eine gängige Marktpraxis des Marktführers bei der Terminvergabe für gesetzlich Versicherte wurde nun vom Landgericht Berlin II als rechtswidrig eingestuft. Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass Doctolib gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt, indem gesetzlich versicherte Patienten trotz gesetzlicher Filtereinstellungen auch Termine für Selbstzahler bei Privatpraxen angezeigt bekommen (Urt. V. 18.11.2025 - Az. 52 O 149/25). Nutzer der App gehen davon aus, dass die Filterfunktion zuverlässig ist und nur Praxen anzeigt, die Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen. Die Realität sieht jedoch anders aus: Selbst bei gesetzlicher Filterauswahl werden Termine in Privatpraxen eingeblendet, die ausschließlich Selbstzahler akzeptieren. Was bedeutet dieses Urteil für Patienten und welche Auswirkungen hat es auf die digitale Arztsuche? SBS LEGAL fasst die wichtigsten Punkte für Sie zusammen. 

Irreführung trotz Warnhinweis

Doctolib argumentierte, dass die Informationen zur Selbstzahlerpflicht im Termin selbst ausreichen würden, um gesetzlich versicherte Patienten zu informieren. Das LG Berlin II sah dies anders: Die Irreführung beginnt bereits in der Suche. Kassenpatienten klicken auf Termine in der Annahme, dass sie über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen können. Die Anzeige von Selbstzahler-Terminen weckt eine falsche Erwartungshaltung, die auch durch spätere Warnhinweise nicht mehr geheilt werden kann. Der Nutzer wurde bereits zu einer "geschäftlichen Handlung" (dem Klicken auf den Termin) verleitet. Erst später werden die Patienten dann darauf hingewiesen, dass sie in Vorkasse treten müssen. Nach § 5 Abs. 1, Abs. 2 Alt. 2 Nr. 1 UWG handelt es sich hierbei um eine unlautere geschäftliche Handlung. Eine unlautere geschäftliche Handlung liegt vor, wenn ein Unternehmer eine irreführende Handlung vornimmt, die geeignet ist, Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die sie andernfalls nicht getroffen hätten. 

Verbraucherrechte gestärkt

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte die Klage eingereicht und begrüßte das Urteil. Denn mit diesem Urteil wird die Verantwortung von Plattformen wie Doctolib betont: Sie müssen sicherstellen, dass die Filterfunktion tatsächlich den Erwartungen der Nutzer entspricht und keine irreführenden Angaben enthalten. Ein Filter, der nur gesetzliche Versicherungsarten verspricht, muss auch genau das liefern. Das Urteil signalisiert außerdem, dass auch digitale Services in Deutschland strenge Verbraucherrechte beachten müssen. 



Fazit: Transparenzpflicht für digitale Gesundheitsdienste

Das LG Berlin II zeigt deutlich: Digitale Gesundheitsplattformen tragen eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Nutzern. Die Algorithmen dürfen nicht dazu führen, dass die ohnehin schwierige Suche nach Kassenärzten durch die geschickte Platzierung von Selbstzahler-Angeboten erschwert wird. Filterfunktionen müssen korrekt umgesetzt werden, um gesetzlich Versicherte nicht in die Irre zu führen. Auch kleine Hinweise oder Warnungen entkräftigen die Irreführung nicht. Plattformbetreiber sollten ihre Systeme entsprechend prüfen und anpassen, um den fairen Wettbewerb zu schützen und rechtliche Risiken zu vermeiden. 


Gesundheitsrechtliche Schnittstellen im Überblick:

Das Urteil zeigt exemplarisch, wie eng Plattformregulierung, Verbraucherschutz und Gesundheitsrecht miteinander verzahnt sind. Neben dem Wettbewerbsrecht spielen insbesondere das Apothekenrecht, das Medizinprodukterecht und das Medizinstrafrecht eine zentrale Rolle. Das Apothekenrecht regelt unter anderem die zulässige Darstellung medizinischer Leistungen, Abrechnungsmodalitäten sowie Informationspflichten gegenüber Patientinnen und Patienten. Das Medizinprodukterecht stellt strenge Anforderungen an digitale Gesundheitslösungen, insbesondere wenn Plattformen mittelbar in die Nutzung oder Bewerbung medizinischer Leistungen eingebunden sind. Das Medizinstrafrecht kann schließlich dann relevant werden, wenn irreführende Darstellungen, Abrechnungspraktiken oder Pflichtverletzungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 


SBS LEGAL - Ihre Kanzlei für das Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht bildet das unverzichtbare Regelwerk für einen fairen Markt und schützt Unternehmen wie Verbraucher gleichermaßen vor unlauteren Geschäftspraktiken. Wie dieses Urteil zeigt, entscheiden oft schon Details in der Darstellung oder Nutzerführung darüber, ob ein Angebot als irreführend eingestuft wird. 

Haben Sie Fragen zu der Entscheidung?

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Unsere erfahrenen Anwälte und Anwältinnen beraten Sie umfassend in allen Fragen des Wettbewerbsrechts, um Ihr Unternehmen vor teuren Abmahnungen und rechtlichen Fallstricken zu schützen. Gerne unterstützt SBS LEGAL Sie im Rahmen einer persönlichen Erstberatung dabei, Ihre Marktposition rechtssicher auszubauen. 

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