Rechtsanwalt & Spezialist für Handels- und Gesellschaftsrecht
T (+49) 040 / 7344 086-0
Steuerberater beim Kooperationspartner SBS Tax
T (+49) 040 / 7344 086-0
Blog News
Eine Holding kann viele Vorteile für ein Unternehmen bringen. Noch besser als eine einfache Holdinggesellschaft ist allerdings eine doppelte Holding-Gesellschaftsstruktur. Diese Struktur hat diverse Vorteile insbesondere bei der Besteuerung.
Bei einer Holdinggesellschaft gibt es ein oder mehrere operative Unternehmen. Diese operativen Unternehmen sind für die Geschäfte des Unternehmens verantwortlich. Darüber steht ein übergeordnetes Unternehmen, meist eine GmbH, welches an dem operativen Unternehmen beteiligt ist. Als übergeordnetes Unternehmen kann entweder eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft gegründet werden.
Bei einer doppelten Holdingstruktur kann eine Organschaft erreicht werden. Bei der Organschaft handelt es sich um mehrere vertraglich verbundene Unternehmen. Die übergeordnete Gesellschaft ist der Organträger und die darunter liegenden Gesellschaften sind die Organgesellschaften. Eine Organschaft muss für mindestens 5 Jahre ausgerichtet sein.
Bei der doppelten Holdingsstruktur, steht ähnlich wie bei einer einfachen Holding die operative Gesellschaft an unterster Stelle. Hier entstehen die Gewinne und Verluste. Darüber steht die Holdinggesellschaft, die für das Halten und Verwalten der Beteiligungen an der operativen Gesellschaft verantwortlich ist. Die Gewinne und Verluste der operativen Gesellschaft fließen der GmbH zu. Diese sind dann mit der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zu versteuern. Diese Einnahmen sind allerdings nur zu 5 % zu versteuern. Die restlichen 95 % sind steuerfrei. Die übrigen 5 % sind dann mit einem Steuersatz von 15 % zu besteuern.
An dieser Holding-GmbH ist dann die GmbH & Co. KG beteiligt. Die GmbH ist also die Tochtergesellschaft der GmbH & Co. KG. Ganz oben über der GmbH & Co. KG stehen die Gesellschafter. Diese erhalten die Gewinne der Holding.
Diese Art der Struktur hat eine Reihe von Vorteilen.
Wie bereits erläutert werden Gewinne bei der Holdinggesellschaft nur mit 5 % besteuert. Diese werden mit der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer mit einem Steuersatz von lediglich 15 % besteuert. Dies stellt bereits einen großen Vorteil dar, den Unternehmen nutzen können.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich im Falle einer Betriebsprüfung. Stellt sich bei einer Betriebsprüfung heraus, dass die GmbH für die Jahre zuvor mehr von dem Einkünften hätte versteuern müssen, müssen diese Einkünfte nachversteuert werden. Dies würde bei einer Personengesellschaft normalerweise bis zur Privatperson durchschlagen. Ist nun aber eine Kapitalgesellschaft an der Stelle als Komplementärin zwischengeschaltet, wirken sich die Steuern auf diese GmbH aus und schlagen nicht bis zu den Privatpersonen durch.
Macht eine Gesellschaft oder ein Gesellschafter Verluste, können Gewinne von anderen Teilen nicht verwendet werden, um diese Verluste auszugleichen. Normalerweise können Gewinne und Verluste von Einzelpersonen nicht mit der Gesellschaft verechnet werden. Bei einer doppelten Holding hingegen können die Gesellschaften so miteinander verbunden werden, dass eine Verrechnung mit den Privatpersonen möglich ist.
Die Gesellschaften können zu einer Art Organkreis zusammengeschlossen werden. Dann werden unter den Unternehmen Gewinnabführungsverträge geschlossen. Wenn die eine Gesellschaft Gewinne macht und die anderen Holdinggesellschaft macht Verluste, dann können diese miteinander verrechnet werden. Diese Verrechnung ist sogar mit den Privatpersonen hinter den Gesellschaften möglich. Dies ist deshalb möglich, weil die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist und deshalb eine Verrechnung zulässig ist.
Ein weiterer Vorteil besteht, wenn der GmbH Gesellschafter einer Holding-GmbH ins Ausland umziehen möchte. Der GmbH-Gesellschafter müsste eine Wegzugsteuer entrichten. Damit soll vermieden werden, dass die GmbH nicht einfach ins Ausland veräußert wird, ohne dass diese mit einer Besteuerung verbunden ist. Dementsprechend wird bereits bei einem Wegzug eine Besteuerung auf den fiktiven Verkauf unternommen. Dies kann vermieden werden, indem die doppelte Holding genutzt wird. Eine bloße Beteiligung an einer Personengesellschaft hat keine Wegzugsteuerung für den Gesellschafter zur Folge. Es ist keine unmittelbare Beteiligung an der Kapitalgesellschaft vorhanden, sodass keine Wegzugsteuer erfolgt.
Steuern können auch damit gespart werden, wenn das operative Unternehmen im Ausland ihren Sitz hat. Ein Unternehmen unterliegt im Ausland der dortigen Unternehmensbesteuerung. Die kann geringer als in Deutschland ausfallen. So kann die Besteuerung zum Teil von ca. 50 % auf 25 % verringert werden. Die operative Gesellschaft muss im Ausland allerdings eine Personengesellschaft sein. Diese wird dann mit der niedrigen Steuerlast belastet. Eine doppelte Besteuerung darüber hinaus in Deutschland kommt nicht vor, weil Deutschland im Rahmen von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat.
Ist ein Unternehmen im Immobiliengeschäft tätig, liegt ein weiterer Vorteil bei der doppelten Holding vor. Ist die operative Gesellschaft eine Immobilien-GmbH, so kann bei der Holding-GmbH eine geringere Steuer ermöglicht werden, in dem die Gewerbesteuer vermieden wird. Damit fällt lediglich die Körperschaftsteuer an. Die Gesellschafter dürfen allerdings nicht direkt davon profitieren. Deshalb muss eine weitere GmbH dazu gestellt werden.
Mit der doppelten Holding können also eine Menge Vorteile erreicht werden. Insbesondere steuerliche Vorteile können dem Unternehmen einen großen Nutzen beschaffen.
Als Anwälte im Steuerrecht haben wir die nötige Expertise und sind Ihr Partner in steuerlichen Fragestellungen! Insbesondere die Verknüpfung zu Unternehmen können wir dank unseren umfassenden Erfahrungen auch im Gesellschaftsrecht herstellen.
Unsere Anwälte sind erfahrene Spezialisten des Steuerrechts. Mit der direkten Zusammenarbeit mit unserer inhouse Steuerberatung von SBS TAX sind wir der perfekte Ansprechpartner für Anliegen in Bezug auf Steuern und Recht. Wir unterstützen sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zögern Sie nicht, noch heute Kontakt zu uns aufzunehmen und sichern Sie sich unsere kompetente und professionelle Unterstützung.