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E-Privacy: BRD will Datenzugriff für Wirtschaft erweitern!


Deutsche EU-Ratspräsidentschaft fordert breitere Nutzungsmöglichkeiten von User-Daten für die Wirtschaft

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft möchte die Debatte über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation wiederbeleben und denkt hierbei vorrangig an die Wirtschaft.

Anfang Juli hatte die Bundesregierung die Präsidentschaft des EU-Ministerrats übernommen und will nun die bereits für tot erklärte Initiative für eine E-Privacy-Verordnung vorantreiben.

Die Hauptstreitpunkte in der Debatte bezogen sich auf Metadaten und Cookies. Mit dem Diskussionsentwurf sollen diese Streitpunkte nun aus dem Weg geräumt werde, sodass eine gemeinsame Linie für die Mitgliedsstaaten entstehen kann. Insbesondere spricht sich die deutsche Regierung dabei für verhältnismäßig breite Nutzungsmöglichkeiten von User-Daten für die Wirtschaft aus. Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) will offenbar den Datenzugriff für die Wirtschaft erweitern.

Die Wirtschaft steht im Mittelpunkt – Deutschland orientiert sich an finnischer Initiative

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft orientiert sich an der finnischen Initiative. Allerdings wirft sie in dem Papier die Frage auf, ob bei Cookies, welche Dienstanbieter Nutzern über den Browser auf die Festplatte krümeln, der zuletzt von Finnland im Herbst lancierte Kompromissvorschlag für Artikel 8 der E-Privacy-Verordnung den angestrebten „hohen Grad an Schutz für die Privatheit der Endanwender“ schon ausreichend „mit den legitimen Interessen von Online-Verlegern“ ausbalanciere. Deren „wichtige Rolle für die Meinungsfreiheit und die Medienvielfalt“ dürfe von den Regierungen dabei nicht vernachlässigt werden.

In diesem Punkt ging die finnische Initiative allerdings schon recht weit. Sie forderte, dass werbefinanzierte Nachrichtenseiten auch das webseiten- und geräteübergreifende Tracking der Nutzer ohne deren Einwilligung und ohne weitere Schutzvorkehrungen erlaubt sein solle. Der deutschen EU-Ratspräsidentschaft geht dieser Vorschlag jedoch noch nicht weit genug.

Was den Zugriff auf Kapazitäten zum Verarbeiten oder Speichern von Daten des Anwenders bei Geräten im Internet angeht, so erachten die Finnen eine explizite Zustimmung nicht für nötig. Deutschland geht es hierbei nur darum zu wissen, ob es zu diesem Punkt beispielsweise im Bereich des vernetzten und automatisierten Fahrens oder im Gesundheitssektor noch Diskussionsbedarf und Änderungsvorschläge gebe.

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Verarbeitung von Standortdaten sollen u.a. für Forschungs- und Statistikzwecke verarbeitet werden dürfen

Standortdaten sollen für Forschungs- und Statistikzwecke verarbeitet werden dürfen, sofern sie zumindest pseudonymisiert und nach Zweckerfüllung anonymisiert oder gelöscht werden, wobei eine Profilbildung ausgeschlossen werden müsse. Auch hier bleibt der deutsche Entwurf im Kern beim finnischen Vorschlag für Artikel 6 der E-Privacy-Verordnung zu Metainformationen.

Aktuell geben Mobilfunkanbieter in diesem Sinne bereits Bewegungsdaten etwa für Big-Data-Analysen zum Messen der Wirkungen von Vorgaben für den Corona-Lockdown frei. Die Mitgliedsstaaten sollen die Bestimmungen für andere Metadaten selbst festlegen können.

Laut dem Dokument sollen Standortdaten des Weiteren genutzt werden können, wenn sie nötig sind, „um die vitalen Interessen des Endnutzers oder einer anderen natürlichen Person zu schützen“. Die Bundesregierung will hierzu in einem Erwägungsgrund ausgeführt wissen, dass es dabei etwa um eine Verarbeitung für „humanitäre Zwecke einschließlich der Überwachung von Epidemien und ihrer Ausbreitung“ gehen soll. Zudem sollen Einsätze bei humanitären Notfällen wie natürlichen oder menschengemachten Katastrophen unterstützt bzw. erleichtert werden.

Ausklammern möchte die deutsche EU-Ratspräsidentschaft jedoch, ob Mitgliedsstaaten eine Vorratsdatenspeicherung etwa für den Kampf gegen die Verbreitung sexueller Missbrauchsbilder gesetzlich vorschreiben können sollen. Die E-Privacy-Verordnung solle jedoch effektive und gut etablierte Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und potenziell gegen andere schwere illegale Aktivitäten wie vor allem Terrorismus nicht verhindern.

Arbeit an weiteren Klauseln soll im Herbst fortgesetzt werden

Der vom EU-Parlament vorgesehene Artikel 10 der E-Privacy-Verordnung für den Do-not-track-Mechanismus bei Browsern wurde bis dato noch nicht diskutiert. Deutschland möchte die Arbeit an dieser und an weiteren Klauseln jedoch im Herbst fortsetzen, nachdem die neue Orientierungsrunde nun gestartet wurde.

Die Ratsvertreter hatten im Dezember die schon seit Jahren umstrittene Reform der bestehenden E-Privacy-Verordnung als gescheitert betrachtet. Im März hatte zunächst die im ersten Halbjahr amtierende kroatische Präsidentschaft versucht, die Initiative mit einem eigenen Papier wieder voranzutreiben. Mit dem Versuch war sie allerdings nicht weit gekommen. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft bezieht sich nun formal auf das kroatische Papier; im Kern setzt sie sich jedoch inhaltlich vor allem mit der vorherigen finnischen Initiative auseinander.

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