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Nach so manchem Arztbesuch folgt der Gang zur Apotheke. Denn viele Medikamente sind verschreibungspflichtig und können nur mit Rezept eingelöst werden.
Am bekanntesten ist wahrscheinlich das in der Praxis ausgedruckte Papier, das man daraufhin in der Apotheke aushändigt. Dieses Verfahren wurde schon länger digitalisiert: das E-Rezept, das man in der App der Krankenkasse abrufen kann oder vor Ort in der Apotheke ausgedruckt wird.
Doch Gematik will die vollumfängliche Digitalisierung des E-Rezeptes möglich machen: Das E-Rezept soll schon bald überall mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in den Apotheken einlösbar sein. Ganz ohne lästigen Papierkram oder Download einer App.
Das Apothekenrecht befasst sich mit den Problemen, die diese Neuerungen mit sich bringen. Wir haben für Sie zusammengetragen, was Sie über das E-Rezept wissen müssen:
Das E-Rezept gibt es in seiner Idee bereits seit September 2022. Jedoch wurde bisher nur der Einlöseweg über den Papierausdruck des sogenannten „DataMAtrix-Codes“ und die „E-Rezept-App der Gematikverwendet.
Doch nun soll auch das vollumfänglich digitalisierte E-Rezept nachrücken.
Bei der Frage nach der Umsetzung und dem zukünftigen Anwendungsbereich des E-Rezepts stellt sich zunächst die grundlegende Frage, was das E-Rezept eigentlich ist und welche Veränderungen damit einhergehen. Das E-Rezept ermöglicht es Patienten, die Apotheke ihrer Wahl mit der Befugnis auszustatten, auf den Servern für E-Rezepte gespeicherte Verschreibungen einzusehen und entsprechend zu verarbeiten. Dies bedeutet nicht nur eine Reduzierung von Papierverbrauch, sondern auch eine Verringerung der Wartezeit beim Arzt, da das Rezept anstelle einer physischen Ausdrucks- und Unterschriftenprozedur in der Datenbank bereitgestellt wird. Das bestätigen auch die Ärzte: Dr. Peter Münster, Facharzt für Allgemeinmedizin, sagt, dass die Digitalisierung eine Zeitansparung pro Woche von drei Stunden für die Arbeit am Empfang und eine Stunde für den Arzt selbst.
Doch wie kommen die Apotheken an die Daten? Diese Frage hat einige rechtliche Folgeprobleme ausgelöst, mit denen sich das Datenschutzrecht als Querschnittsmaterie des Apothekenrecht befassen musste. Denn wo werden die persönlichen Daten gespeichert und wer kann darauf zugreifen?
Beim Einlösen des E-Rezeptes wird in der Apotheke die Gesundheitskarte eingelesen. Dabei fungiert die eGK jedoch nicht als eine Art USB-Stick, auf der die Daten gespeichert sind, sie dient vielmehr als eine Art Schlüssel, um auf die auf dem E-Rezept Server gespeicherten Daten zuzugreifen.
Die vollständige Digitalisierung des Vorgangs dauert seine Zeit, doch laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände kann man schon bald eine Umstellung auf die Rezeptverschreibung via e-Gesundheitskarten erwarten. Doch ab wann genau dieser Weg bundesweit genutzt werden wird ist nicht eindeutig zu sagen. Klar ist aber jetzt schon, dass voraussichtlich in den nächsten Wochen bzw. Monaten die Apotheken dazu aufgerüstet werden, diesen Service bedienen zu können. Vor allem kommt es hierbei auf die Service -anbieter der einzelnen Apotheken an.
Zwar ist für die Umstellung auf das neue System keine Aufrüstung von neuen Geräten nötig, allerdings müssen Software-Hersteller ihre Produkte aktualisieren.
Wie diese Neuerung innerhalb der Bevölkerung ankommt, ist unklar. Eine Aussage über die Nachfrage nach der Neuerung kann nicht getroffen werden. Allerdings ist es auch nicht die breite Masse, die die Zügel in der Hand hat. Denn jede Arztpraxis entscheidet selbst, auf welchem Weg sie verordnet. Und bislang ist der Umschwung noch nicht zu groß, da es noch kein flächendeckendes verfügbares rein digitales Verfahren gibt.
Doch was genau ist die Problematik?
Das Verfahren per Ausdruck in der Arztpraxis war lange Jahre ein bewehrtes und sicheres Verfahren für Patienten. Man war nicht abhängig von Applikationen, auf die einige, vor allem die ältere Generation, gar nicht zugreifen können. Denn um eine App zu nutzen braucht man auch das korrespondierende Gadget: ein Smartphone.
Somit ist der momentan bestrittene Weg über die E-Rezept-App der Gematik für einige nur schwer zugänglich. Viele wollen sich auch einfach nicht damit befassen.
Daher ist das einzige Konzept, das derzeit flächendeckend genutzt wird, der Papierausdruck des DataMatrix-Codes.
Am 19.Januar 2023 gab die Gematik über eine Pressemitteilung bekannt, dass bundesweit 1 Million E-Rezepte in Apotheken eingelöst wurden.
Mit der neuen Möglichkeit der Nutzung sollen die Verwenderzahlen jedoch immer häufiger werden.
Laut Apothekerschaft ist die Einlösemöglichkeit der E-Rezepte über die elektronische Gesundheitskarte die patientenfreundlichste Lösung. Von Seiten der Arztpraxen und Apotheken ist das Modell der eGK bereits bekannt. Zukünftig soll diese Art der Verwendung zur Norm werden. Doch noch ist es nicht so weit.
Auch unser Bundesgesundheitsminister Lauterbach äußerte sich zum neuen Verfahren. Er kündigte an, dass voraussichtlich bis Ende Juli dieses Jahres alle Apotheken „an das System angeschlossen“ sein würden. Doch dieses Statement empfindet Anke Rüdiger, der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, als missverständlich und irreführend.
Denn an das E-Rezept-System sind die Apotheken in Deutschland bereits seit dem 1. September 2022 angebunden. Darüber werden die E-Rezepte bislang ausgedruckt oder über die Gematik-App beliefert.
Er vermutet, dass Herr Lauterbach wohl das neue System, das vollständig digitalisiert und ohne Zwischenschritte seitens der Kunden abläuft, meinte.
Die Speicherung der Daten auf einem externen Server löste datenschutzrechtliche Probleme aus. Zu diesem Thema äußerte sich die Gematik am 16.02.2023 und sagt, dass die technische Spezifikation für das Einlösen eines E-Rezepts via elektronischer Gesundheitskarte im Einvernehmen mir den Gesellschaftern der Gematik, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) abgestimmt und nun veröffentlicht worden. Die Umsetzung solle in den nächsten Monaten folgen.
Zudem ist auch wichtig zu sagen, dass die Patienten und Patientinnen weiterhin das Wahlrecht haben, wen sie befähigen wollen das Rezept einzusehen.
Doch bevor nun alle mit dem Umschwung auf das E-Rezept anfangen können, muss noch auf die Software-Aktualisierung der betroffenen Programme gewartet werden. Denn sowohl Arztpraxen als auch Apotheken sind für das neue Programm auf einige Systemänderungen angewiesen.
Doch auch wenn dies durch flächendeckende Aktualisierung das technische Problem löst, bleibt noch die praktische Ebene: Denn Ärzte müssen sich auch dazu entscheiden Rezepte als E-Rezept auszustellen. Noch gibt es keine Pflicht und es bleibt ihnen die Wahlmöglichkeit, wie sie verordnen wollen.
Das Apothekenrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung. Mit der Einführung der E-Rezepte via eGK wird auch die Bedeutung des Datenschutzrechts als Querschnittsmaterie deutlich.
Unser Team aus kompetenten Anwälten ist in allen Belangen für Sie da. Sowohl im Apothekenrecht, als auch bei Problemen im Datenschutz sind wir mit unserem Team aus spezialisierten Anwälten mit unserer Expertise in diesen Fachgebieten die richtigen Ansprechpartner für Sie!
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