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Widerruf & Rückgabe: Führt eBay seine Nutzer in die Irre?


 30 Tage, 1 Monat oder doch 60 Tage?

Auf der Internetseite des US-amerikanischen Unternehmens eBay kommt es immer wieder zu widersprüchlichen Informationen für die Nutzer. Derzeit sorgen von eBay geschaltete Werbeanzeigen für Verwirrung. Schaut man als Nutzer nach Angeboten bei eBay so wird man früher oder später auf die folgende Werbeanzeige von eBay stoßen:

In dieser wird für „ebay plus“ geworben. Viele online Anbieter haben inzwischen die sogenannten „Plus Mitgliedschaften“ für sich entdeckt. Der Nutzer zahlt dabei einen gewissen Betrag, um für eine bestimmte Laufzeit besondere Angebote nutzen zu können. Im Fall von ebay plus wird mit kostenlosem Premiumversand und einem 30 Tage gratis Rückversand geworben. Zunächst erscheint dies nicht ungewöhnlich. Andere Anbieter, wie beispielsweise Amazon, handhaben dies ähnlich. Setzt man sich jedoch genauer mit der eBay Website auseinander stößt man auf mehrere Informationen, die etwas anderes besagen.ebay-plus-account-testVerkäufer, die ihre Waren über eBay anbieten haben die Möglichkeit auszuwählen, ob die Widerrufsfrist für deren Produkte 30 Tage, 1 Monat oder 60 Tage betragen soll. Dies kann dazu führen, dass in der Widerrufsbelehrung des konkreten Verkäufers statt einer Frist von 30 Tagen eine Frist von einem Monat steht. Dies kann beispielsweise in einem Februarmonat dazu führen, dass der Nutzer laut Widerrufsbelehrung nur 28 Tage Zeit hat, um den Kauf zu Widerrufen. Diese unterschiedlichen Informationen sorgen für erhebliche Unklarheiten. Welche Fristen gelten nun? Die 30 Tage von ebay Plus oder die Widerrufsfrist, die jeder Verkäufer selbst bestimmt?

Weitere Verwirrung sorgt auch die Werbung zur eBay-Garantie:

Diese findet sich kurz unter der Werbung für ebay plus. Wenn man dort auf weitere Informationen klickt, spricht eBay hier wieder von „1 Monat Widerrufsrecht“. eBay selbst verwendet somit keine einheitliche Fristsetzung im Bereich seiner Werbeangebote.
ebay-garantie

Folgen

Die oben genannten Probleme können sich auch auf die einzelnen eBay Händler auswirken. Die Händler, welche ihre Waren über eBay anbieten sind selbst für ihre AGB und Widerrufsbelehrung verantwortlich. Die Händler sind also eigens dafür verantwortlich, dass ihre Verkaufsangebote den rechtlichen Anforderungen genügen. Wenn ein Händler nicht auf die Einheitlichkeit der Informationen achtet, kann dies zur Abmahnung führen. Diese Abmahnungen werden häufig vom Ido-Verband verschickt. In dieser Abmahnung befinden sich im Wesentlichen zwei Themen. Zum einen wird sich in der Abmahnung eine

  Unterlassungserklärung finden. Diese fordert in dem Fall einer falschen Widerrufsbelehrung dazu auf, zukünftig die Verbraucher ordnungsgemäß zu belehren und künftig die falsche Belehrung zu unterlassen. Weiter findet sich in der Abmahnung die Aufforderung, die Kosten für die Abmahnung zu tragen. Diese Kosten umfassen regelmäßig Rechtsanwaltskosten oder Aufwendungsersatzkosten.  

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gern an unsere fachkundigen Anwälte wenden. Diese überprüfen die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und helfen Ihnen gegebenenfalls bei Behebung des abgemahnten Problems:

  • Finn Niklas Nitz - Rechtsanwalt & Spezialist für gewerblichen Rechtsschutz
  • André Schenk - Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


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