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| Lebensmittelrecht

Eckige Margarine: Die Entwicklung des Lebensmittelrechts


Unsere Gesetze haben eine lange Geschichte hinter sich. Das Recht ist konstant in Bewegung, neue Dinge erfordern neue Vorschriften und so werden neue erschaffen oder bestehende angepasst. Kürzlich hat das EU Parlament mit seiner Entscheidung, dass vegetarische Fleischersatzprodukte nicht mehr als Wurst oder Bürger bezeichnet werden dürfen, für Aufruhr im Lebensmittelrecht gesorgt. Wieso ist das Lebensmittelrecht so wie es ist? Warum sind manche Dinge vielleicht nicht so verständlich auf den ersten Blick, wie die Tatsache, dass Margarine eckig sein musste? Wir werfen einen Blick auf die Entwicklung des Lebensmittelrechts und warum es heutzutage noch ähnlich ist.

Die Entwicklung des Lebensmittelrechts

Das Lebensmittelrecht soll den Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken und Täuschungen bewahren. Dieses ist heutzutage größtenteils europarechtlich vereinfacht und basiert insbesondere auf der EU Verordnung (EG) Nr. 178/2002. In diesem Rahmen werden Regelungen darüber getroffen, wie Verpackungen auszusehen haben, welche Angaben auf diesen zu finden sein müssen und auch, welche Bezeichnungen erlaubt sind. Aber auch zuvor gab es bereits ein Lebensmittelrecht. Allgemeine lebensmittelrechtliche und hygienische Vorschriften finden sich schon in den Verordnungen von Karl des Großen von 747-814 n. Chr. Ein richtiger Vorläufer unseres jetzigen Gesetzes kann man allerdings wohl das Nahrungsmittelgesetz von 1879 sehen, welches 1927 durch das Lebensmittelgesetz abgelöst wurde.

Die Regulierung durch das Lebensmittelrecht

Mit dem Gesetz von 1879 entschied sich der Staat, dass Regelungen von ihm getroffen werden sollten und nicht vom Markt selbst. So hieß es im damaligen § 1 "Der Verkehr mit Nahrungs- und Genußmitteln, sowie mit Spielwaaren, Tapeten, Farben, Eß-, Trink- und Kochgeschirr und mit Petroleum unterliegt der Beaufsichtigung nach Maßgabe dieses Gesetzes". Begründet wurde dies mit dem Gesundheitsschutz, weshalb der Reichskanzler nach § 5 mit der Zustimmung des Bundesrates konkrete Vorschriften erlassen kann, um ein Verbot bestimmter Arten der Herstellung, Aufbewahrung oder Verpackung zu erlassen. Damit sollte bewirkt werden, dass Nahrungsmittel in einer bestimmten Beschaffenheit, oder einer der wirklichen Beschaffenheit nicht entsprechenden Bezeichnung verkauft werden. Um dies zu gewährleisten sah das Gesetz ebenfalls eine Strafe für einen Verstoß vor. So sollte jeder der zum Zweck der Täuschung im Handel und Verkehr Nahrungs- oder Genussmittel nachmacht oder verfälscht, mit bis zu sechs Monaten Gefängnis oder einer Geldstrafe von 1.500 Mark rechnen.

Allerdings stellt sich die Frage, wann genau dieses Kriterium der Nachmache oder Verfälschung erfüllt ist. Daraufhin wurde schließlich 1905 das deutsche Nahrungsmittelbuch erschaffen, welches Normierungen über die am Markt erwartbaren Lebensmittel veröffentlichte, um diesen Kontrollverlust entgegenzuwirken und klare Vorgaben zu schaffen. Diese Prinzipien gelten bis heute teilweise fort.

Die Entwicklung der eckigen Margarine 

Als eines der ersten modernen Produkte dieses neuen lebensmittelrechtlichen Konstruktes trat die sogenannte Kunstbutter auf. Industriell hergestellt und daher nicht länger den kurzen Kühlketten der Milchwirtschaft unterlegen, ebenso wie eine kostengünstige  war die Margarine eine wichtige Ware, die vielerorts sehr geschätzt war. Der erste Entwurf für ein Gesetz betreffend den Verkehr mit Kunstbutter ging zwar bereits 1886 ein, doch fiel er dem instabilen Parlament zum Opfer. 1887 wurde sich dem Thema erneut zugewandt. Der Entwurf sah vor, dass die Verpackung der Kunstbutter klar und nachdrücklich darauf hinweisen soll, dass es sich um Kunstbutter handelt. Auch Verkaufsstände sollten darauf durch Beschilderung hinweisen. Ebenfalls wurde eine rechteckige Form zur Pflicht, denn diese sollte sich dadurch von der damals überwiegend noch aus dem Fass entnommenen natürlichen Butter optisch und haptisch unterscheiden, denn es soll nicht zu einer Verwechslung kommen. Als Definition sah der Entwurf des Reichskanzlers vor: "Kunstbutter im Sinne dieses Gesetzes sind diejenigen der Milchbutter ähnlichen Zubereitungen, deren Fettgehalt nicht ausschließlich aus der Milch entstammt." Im Laufe der Zeit wurde vom Parlament der vorgelegte Entwurf geändert, unter anderem auch die Bezeichnung aus "Kunstbutter", wird "Ersatzmittel für Butter" der dann zukünftig den unterscheidbaren Namen Margarine tragen soll. 

Die vegetarische Wurst als neue Margarine

Viele Jahre später und doch gar nicht so unterschiedlich ist der neue Fall, die vegetarische Wurst. Die vegetarische Wurst wird die neue Margarine. Beide haben ihrer Zeit versucht eine Regelung zu treffen für Produkte, welche auf einem gemeinsamen Markt einer ähnlichen Verwendung dienen und somit einander möglicherweise ersetzen können. Sie bestehen allerdings aus anderen Bestandteilen und sollen nicht verwechselt werden. Die Butter und Margarine, ebenso wie die Wurst, die vegetarisch oder aus Fleisch ist. 


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