Rechtsanwalt & Spezialist für MLM- und Vertriebsrecht
T (+49) 040 / 7344 086-0
Rechtsanwalt & Spezialist für Handels- und Gesellschaftsrecht
T (+49) 040 / 7344 086-0
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Spezialist für Arbeitsrecht, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
T (+49) 040 / 7344 086-0
| Bank- und Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsrecht
Blog News
Sanktionen im Rahmen der Sanktionspolitik umfassen Maßnahmen, mit denen Länder auf Konflikte und Krisen reagieren bzw. die Förderung von Rechtstaatlichkeit, Frieden, Menschen- und Völkerrecht beabsichtigen. Politische Maßnahmen, mit denen Ziele gefördert und Zeichen gesetzt werden, wirken sich auch auf Unternehmen und Wirtschaft aus. Es wurden unter anderem Verbote für Zahlungen ausgesprochen, die Banken bestimmte Transaktionen rechtlich unmöglich machen. Maßgebliche Grundlagen sind zum einen die EU-Sanktionen der Europäischen Union (EU) zum anderen aber auch die US-Sanktionen. EU-Unternehmen betreffen im Rahmen ihrer internationalen Tätigkeit sowohl die EU-Sanktionen als auch die US-Sanktionen.
Die Europäische Union sieht im Rahmen ihrer Sanktionspolitik auch Zahlungsverbote vor. Diese Regelungen verpflichten in erster Linie die Banken.
Banken dürfen Finanztransaktionen in bestimmte Länder bzw. an bestimmte Personen nicht durchführen. Auch Gelder, die nur in Verbindung mit sanktionierten Vorgängen fließen sollen, müssen Banken verhindern. Demnach soll durch die Zahlungsverbote gewährleistet werden, dass der Geldzufluss an sanktionierte Stellen nicht möglich ist.
Anders als die Bezeichnung zunächst nahelegt, gelten die US-Sanktionen nicht nur für US-Unternehmen. Damit die US-Sanktionen eine weltweite Gültigkeit erlangen, entfalten sie auch Einfluss auf Nicht-US-Unternehmen wie z.B. auf die EU-Unternehmen. Wenn EU-Unternehmen mit US-sanktionierten Personen Geschäfte eingehen, dann droht ihnen unter anderem die Verweigerung des Zugangs zum US-Markt. Auch wenn damit die Selbstbestimmung der EU beeinträchtigt wird, bleibt die weltweite Beachtung der US-Sanktionen praktisch wohl erzwungen.
Man muss sich der Bedeutung bewusst werden, dass Sanktionen, mit denen man politisch auf Krisen und Konflikte reagiert, nicht nur die Wirtschaft der sanktionierten Länder und Personen tangieren, sondern gleichzeitig auch die Rechte der eigenen Unternehmen kürzen. Denn sie können aufgrund dieser Sanktionspolitik teilweise ihren Vertragsverpflichtungen nicht gerecht werden und schulden im internen Verhältnis sodann Schadensersatz. Im Ergebnis wird der internationale Handel sowie die Wirtschaft gestört. Wie weitreichend die politischen Veränderungen tatsächlich sind, bleibt dahingestellt.
Eine weitere Problematik stellt der Umstand dar, dass insbesondere die Banken versuchen, dem weiten und teilweise unklaren Regelungsgehalt der Sanktionen vollkommen gerecht zu werden. Um nicht versehentlich Grenzen zu überschreiten, sind die Banken eher vorsichtiger. Daraus folgt eine sogenannte Over-Compliance und sie verhindern des Öfteren Transaktionen, obwohl diese eigentlich vorschriftenkonform sind. Den Banken droht auch bei einer unrechtmäßigen Verhinderung von Transaktionen Schadensersatzansprüche, und zwar gegenüber dem Unternehmen. Dies löst schließlich eine Konfliktsituation für die Banken aus; ihre Geschäfte sind mit viel Unsicherheit verbunden. Es wird Detailwissen vorausgesetzt und gleichzeitig dürfen sie die Risiken auf beiden Seiten nicht aus dem Auge verlieren.
Sind Sie als Unternehmer gehindert, aufgrund der Sie betreffenden Sanktionspolitik Ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen? Oder sind Sie als Bank mit der Komplexität der Situation überfordert und benötigen rechtlichen Beistand?
Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit EU- und US-Sanktionen und kennen sich bestens mit den Zahlungsverboten aus. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Sie durch den Prozess zu begleiten, Ihre Interessen zu vertreten und Ihnen zu helfen, mögliche rechtliche Konsequenzen zu minimieren.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unsere engagierte Unterstützung in allen Rechtsfragen rund um die Sanktionspolitik. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und sich professionelle Hilfe zu sichern. Wir sind für Sie da und kämpfen für Ihr Recht!
► Keine Zulassung einer EU-Tochter zum Vergabeverfahren
► LG Hagen: Pflichten des Unterlassungsschuldners
► Das neue EU-Digitalgesetz 2022