Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
T (+49) 040 / 7344 086-0
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Informationstechnologierecht & Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)
T (+49) 040 / 7344 086-0
Rechtsanwalt & Spezialist für IT-Recht und Kryptorecht
T (+49) 040 / 7344 086-0
Blog News
Von dem Metaverse war seit Ende 2021 viel zu hören. In diesem Zeitraum hatte der Facebook-Konzern seinen Namen in Meta geändert und in einer Großoffensive das sog. Metaverse gelaunched. Damit gingen zahlreiche Versprechungen großer Unternehmen für die Zukunft einher. Doch wissen noch immer viele Menschen nicht genau, was es damit auf sich hatte. Erst recht nicht über die Verknüpfungen zu NFTs, Bitcoin oder dem Urheberrecht. Wir haben in einem Blogartikel zum Thema „Metaverse-Recht - das Recht der virtuellen Welten im Internet“ schon einmal darüber berichtet. Nun schauen wir uns das Ganze erneut an und werfen eine neue Perspektive auf das globale Phänomen und seine rechtlichenAspekte.
Laut eines Bitcom-Factsheets für die Jahre 2022 und 2023 ist das Metaverse in Deutschland recht unbekannt. Zu beachten ist, dass es sich dabei um den Höhepunkt der Medienberichterstattung um dieses Großprojekt handelte. 67 Prozent aller Deutschen ab 16 Jahren haben Mitte 2022 noch nie vom Metaverse gehört oder gelesen. Nur 9 Prozent meinen ungefähr zu wissen, was das Metaverse ist. Gut erklären können den Begriff Metaverse nach eigener Einschätzung bloß 5 Prozent.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass das Metaverse hierzulande noch einiges an Bekanntheit auszuschöpfen hat. Gut die Hälfte der Befragten gab an, Angst vor den technischen Fortschritten des Metaverse zu haben. Hier ist jedoch anzunehmen, dass sie an ein vollendetes Konzept dachten, in dem Menschen einen Großteil ihres Lebens in einer virtuellen Welt verbringen. Hiervon ist das Metaverse technisch jedoch noch weit entfernt.
Bei dem Metaverse handelt es sich eher um eine Vision als um vorhandene Realität. Das ist einer der Gründe, warum es so schwer zu verstehen ist. Beschäftigt man sich damit, sieht man sich größtenteils nur Zukunftsplänen und Versprechungen ausgesetzt. Doch diese Vision zu verstehen, ist ein wichtiger Schritt für die Einführung ins Metaverse-Recht.
Durch das Metaverse sollen virtuelle Welt, erweiterte Realität und physische Welt verschmolzen werden. Es wird dabei als nächste Evolutionsstufe des Internets bezeichnet, welches wir heutzutage größtenteils als zweidimensionale Bildschirmoberfläche kennen. Benutzer sollen durch VR-Brillen (Abgeleitet von „Virtual Reality“) virtuelle Räume betreten und dort miteinander interagieren. Diese Räume können von Unternehmen bereitgestellt werden, die das Metaverse als Geschäftsmöglichkeit nutzen.
Dabei gibt es zahlreiche Facetten, Abstufungen und Anwendungsmöglichkeiten. Denkbar sind komplett virtuelle Räume, in denen man bspw. ein eigenes Haus errichten oder einer Fashion-Show beiwohnen kann. Jedoch könnte man diese virtuellen Elemente auch mit der realen Welt verbinden, sodass man Werbung auf echte Gebäude projiziert oder Team-Meetings mit Hologrammen in einem echten Raum hält.
> Anwaltliche Prüfung von virtuellen Grundstücken als Investments oder Vermögensanlangen;
> Beratende Begleitung beim Kauf und/oder Vermietung von digitalen Assets;
> Fachliche Betreuung von Bafin-Lizenzierungsverfahren und aufsichtsrechtliche Prüfung von NFTs;
> Prüfung von Prospektpflichten beim Handel von digitalen Assets
> Rechtliche Prüfung der Erweiterung des Markenschutzes bestehender und Anmeldung neuer Marken im Bereich digitaler goods;
> Rechtliche Absicherung virtueller Immobilen als Urheberwerke;
> Wettbewerbsrechtliche Prüfung von Werbemaßnahmen im Metaverse;
> Erstellung von Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Metaverse-Shops (auch unter Beachtung der Privacy-by-Design-Grundsätze);
> Datenschutzrechtliche Fürsorge und Erstellung von KYC-Standards im Umgang mit Metaverse-Kundendaten;
> Compliance-Beratung und Erstellung von Compliance-Richtlinien für die Nutzung des Metaverse.
Im Jahre 2024 bekommt man im Alltag kaum noch etwas von dem Metaverse mit. Das liegt daran, dass der erste große Werbe-Push vorbei ist und die zahlreichen geplanten Projekte sich in einer Umsetzungsphase befinden. Sowohl große Unternehmen als auch ganze Staaten wollen das Potenzial des Metaverse für sich nutzen. Bisher scheint es dabei aber noch keinen Durchbruch gegeben zu haben.
Gibt man den Begriff „Metaverse“ bei YouTube ein, werfen die Videos mit den meisten Aufrufzahlen ein negatives Licht auf die Erfahrung. Und auf offiziellen Internetseiten zur Stärkung des Metaverse, wie „Dubai Metaverse Strategy“, finden sich weiterhin bloß Zukunftsvisionen. Konkret vorzeigbare Erfolge beteiligter Unternehmen scheint es wenige zu geben.
Dennoch ist das Potenzial nach wie vor gegeben. Es werden enorme Summen an Geld in das Metaverse investiert und zahlreiche große Player glauben an die Vision. Somit könnte es jederzeit zu einem Erfolg kommen. So soll in Dubai der sog. Bitcoin Tower errichtet werden – ein 40-stöckiger Wolkenkratzer, auf dem NFT-Projekte vorgestellt werden können und der als Brücke zum Metaverse dienen soll.
Nach wie vor stellen sich im Zusammenhang mit dem Metaverse zahlreiche rechtliche Fragen. Wenn virtuelle Grundstücke im Metaverse verkauft werden, muss geklärt werden mit welchen Rechten diese Transaktion verbunden ist. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat im März 2023 anerkannt, dass das Metaverse als Anwendungsfeld für NFTs dienen kann. Somit haben auch schon große Behörden, die rechtliche Fragen überprüfen, ihr Augenmerk auf das Metaverse gerichtet.
Auch im Urheberrecht oder im Datenschutzrecht sind noch viele Fragestellungen offen. Unter welchen Umständen könne solche virtuellen Konstrukte urheberrechtlich geschützt sein? Es ist nämlich durchaus denkbar, dass ein Architekt im Metaverse ein einzigartige Gebäude entwirft und errichtet. Und werden dort digitale Marktplätze errichtet, in denen Nutzer einkaufen, kommen datenschutzrechtliche Vorschriften ins Spiel.
Solange es keine etablierten Strukturen im Metaverse gibt, bleiben die Anwendungsbereiche zur Beantwortung solcher rechtlichen Fragen begrenzt. Insbesondere für das deutsche Rechtssystem wird es erst zu spannenden Urteilen kommen, wenn sich auch ein entsprechender Fall hierzulande ereignet. Unternehmen sollten in jedem Fall bereits heute vorsichtig sein, wenn sie das Metaverse nutzen wollen. Dabei lohnt sich eine umfassende rechtliche Beratung zu den Themen Metaverse-Recht, Krypto-Recht und allen hiermit verbundenen Themen.
Das Metaverse wirft spannende rechtliche Fragestellungen auf. Es handelt sich dabei keinesfalls um einen rechtsfreien Raum. Um das Potenzial ohne Risiko nutzen zu können, empfiehlt sich eine professionelle rechtliche Beratung. Wir sind gern bereit, Ihnen bei möglichen Fragestellungen tatkräftige Unterstützung zu leisten.
Sie wollen als Unternehmen oder Investor das Metaverse nutzen, eine Werbekampagne in den virtuellen Welten starten, Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Metaverse-Shop erstellen, den Markenschutz erweitern oder digitale Assets handeln? Dann sind Sie bei SBS LEGAL genau richtig. Unser Team berät Sie fachlich versiert in allen Belangen des Internet- und Metaverse-Rechts. Wir freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne auch telefonisch zur Verfügung. Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten von SBS LEGAL?