Rechtsanwältin, Fachanwältin für Informationstechnologierecht & Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)
T (+49) 040 / 7344 086-0
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Spezialist für Arbeitsrecht, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
T (+49) 040 / 7344 086-0
| Datenschutzrecht, Internetrecht
Blog News
Wer im Internet surft, erlebt es bei nahezu jeder Seite, die man aufruft: die Bestätigung von Cookies. Einwilligungspflicht beachten! Ein EUGH-Grundsatzurteil hat 2019 jedoch festgelegt, dass eine Einwilligungspflicht hinsichtlich aller nicht notwendigen Cookies besteht. Dennoch gibt es eine Reihe von kleinen bis großen Seitenbetreibern, die bisher davon abgesehen haben, die notwendigen Vorkehrungen bzw. rechtskonforme Cookie-Consent-Lösungen zu treffen, um eine wirksame Einwilligung der Cookies zu ermöglichen.
Die Verbraucherzentralen wissen um diese mangelhaften Einrichtungen und haben es sich jüngst zur Aufgabe gemacht gegen unzulängliche Cookie-Consent-Lösungen vorzugehen.
Nicht jeder freut sich über solche Cookies. Vor dem EUGH Urteil 2019 herrschte viele Jahre lang Uneinigkeit über die Einwilligungspflicht von Cookies. Dies wurde auch mit Inkraftreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die keine konkrete Regelung zur Einwilligungspflicht aufstellte, nicht gelöst. Erst auf Vorlagefragen des BGH hin, sprach der EUGH in seinem Grundsatzurteil ein Machtwort: Es besteht eine Einwilligungspflicht für all diejenigen Cookies, die für das Hosting von Websites und für die Zuverfügungstellung bedeutender Seitenfunktionen nicht unbedingt notwendig sind. 2020 wendete der BGH das Urteil auf das deutsche Recht an. So tritt ab dem 01.12.2021 das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz (TTDSG) in Kraft in dem die Einwilligungspflicht in den § 25 TTDSG aufgenommen wird. Das neue Gesetz soll den Datenschutz besser regeln und die Privatsphäre schützen.
Im Wege einer Online-Kontrolle haben es sich Verbraucherzentralen zur Aufgabe gemacht eine Reihe von Online-Angeboten unterschiedlicher Geschäftszweige, wie Versicherungen, E-Commerce, Lebensmittel-Transport etc. unter die Lupe zu nehmen und zu kontrollieren, ob die Einwilligungspflicht hinsichtlich der Cookies eingehalten wird oder ob Cookies doch rechtswidrig bestätigt werden. Und tatsächlich erwischten die Verbraucherzentralen eine ganze Reihe von Seitenbetreibern, die gänzlich von einer Einwilligungsmöglichkeit für Cookies abgesehen hatten. Bei dieser Vorgehensweise wurden Analyse- und Trackingcookies direkt zugelassen.
Man stieß auch immer wieder auf Cookie-Zustimmungsdienste, die auf den ersten Blick rechtkonform erschienen, aber bei näherem Hinsehen eine Manipulation der Besucher darstellte indem ein Benutzerstellen-Design (Dark Patterns) gewählt wurde, das typischerweise den Benutzer zu Handlungen bzw. Einwilligungen animiert, die er so nicht getätigt hätte und sich sogar gegen seine Interessen richtet.
Die Verbraucherzentralen sahen besonders Schaltflächen mit denen man „alles“ akzeptieren kann als problematisch an, wenn die Klickbuttons, die dafür gedacht sind die Cookies auf technisch essentielle Bereiche zu reduzieren, gleichzeitig kaschiert oder vorgehalten werden.
So kam es in letzter Zeit zu 98 Abmahnungen. Mit dem Ergebnis, dass jede 10. Cookie-Consent-Lösung nicht rechtskonform ist.
Unser Team von SBS LEGAL rund um unsere Anwälte für Datenschutzrecht steht Ihnen zu allen Fragestellungen in diesem Rechtsgebiet zur Verfügung, um Sie kompetent und erfolgreich bei Ihrer Unternehmensentwicklung und -absicherung anwaltlich zu begleiten.
Sie haben Fragen zur rechtskonformen Gestaltung von Cookie Bannern auf Ihrer Website oder suchen Beratung von einem Anwalt zu einem verwandten Thema? Dann sind Sie genau richtig bei uns. Kontaktieren Sie uns gern unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten – wir sichern Sie rechtlich ab, um so gemeinsam den Erfolg Ihres Unternehmens zu gestalten.
Ihre Ansprechpartner für Datenschutzrecht in unserem Hause finden sie in unserem TEAM.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.
Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten der SBS LEGAL?