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Empfängerüberprüfung: Was ist bei Überweisungen zu beachten


Seit dem 9. Oktober 2025 gelten neue Pflichten für Banken und Zahlungsdienstleister: Bei jeder Überweisung muss überprüft werden, ob Kontoinhaber und Empfängername tatsächlich übereinstimmen. Diese sogenannte Empfängerüberprüfung, auch bekannt als IBAN-Namensabgleich oder Verification of the Payee (VoP), soll Fehlüberweisungen und Betrugsversuche verhindern.

Der Gesetzgeber reagiert damit auf die zunehmende Zahl betrügerischer Zahlungen im Onlinebanking und stärkt den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Doch was bedeutet die neue Pflicht konkret? Wie funktioniert der Abgleich in der Praxis und welche Folgen hat er für Banken und Kundschaft? Lesen Sie hier, was bei Überweisungen zu beachten ist.


Was bedeutet die neue Empfängerüberprüfung bei Überweisungen?

Bisher wurde der Name des Zahlungsempfängers von Banken nicht mit dem Namen abgeglichen, der zu der angegebenen IBAN hinterlegt ist. Genau das hat sich nun geändert.

Seit der Einführung der Empfängerüberprüfung muss jedes Kreditinstitut vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der angegebene Name mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmt. Das Ergebnis der Überprüfung wird der überweisenden Person angezeigt. Stimmt der Name überein, kann die Zahlung wie gewohnt ausgeführt werden. Weichen die Angaben voneinander ab, kann der Absender selbst entscheiden, ob er die Überweisung trotzdem freigeben möchte.

Ein Beispiel verdeutlicht den Ablauf: Gibt eine Kundin bei einer Onlineüberweisung versehentlich „M. Meier“ an, obwohl das Konto auf „Maria Mayer“ läuft, meldet das System eine Abweichung. Die Bank weist darauf hin, dass Name und IBAN nicht vollständig übereinstimmen. Die Kundin kann die Angaben prüfen und die Zahlung gegebenenfalls korrigieren, bevor sie bestätigt wird.


Wann wird eine Empfängerüberprüfung durchgeführt?

Die neue Empfängerüberprüfung betrifft den Großteil aller Überweisungen innerhalb des Euroraums. Sie greift immer dann, wenn Geld von einem Girokonto auf ein anderes überwiesen wird. Unabhängig davon, ob es sich um eine normale SEPA-Überweisung oder eine Echtzeitüberweisung handelt.

Auch klassische Papierüberweisungen fallen unter die neue Regelung, sofern sie persönlich in einer Bankfiliale abgegeben werden. In diesem Fall führt das Personal die Empfängerprüfung unmittelbar bei der Erfassung der Überweisung durch. Bestehende Daueraufträge laufen hingegen unverändert weiter. Erst wenn ein Dauerauftrag geändert oder neu eingerichtet wird, findet eine Überprüfung statt. Für Lastschriften gilt die Regelung nicht.

Überprüft werden also:

  • SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen
  • Zahlungen zwischen Girokonten im Online-Banking oder in der Filiale
  • Elektronisch eingereichte und persönlich abgegebene Überweisungsaufträge
  • Neue oder geänderte Daueraufträge
  • Seit dem 9. Oktober 2025 alle Euro-Überweisungen innerhalb der EU
  • Ab dem 9. Juli 2027 alle Überweisungen innerhalb der gesamten Europäischen Union

Auch Island, Liechtenstein und Norwegen können die neuen Vorgaben übernehmen, um den europäischen Zahlungsverkehr einheitlich zu gestalten.


Wie läuft die Empfängerüberprüfung Schritt für Schritt ab?

So funktioniert der Ablauf einer Empfängerüberprüfung im Einzelnen:

  1. Eingabe der Überweisungsdaten
    Sie geben im Online-Banking oder am Schalter wie gewohnt den Namen des Zahlungsempfängers und dessen IBAN ein.
  2. Anfrage der Bank des Zahlenden
    Ihre Bank erstellt eine elektronische Anfrage an die Bank des Empfängers. Diese Anfrage enthält unter anderem den Namen und die IBAN des Empfängers, den Identifizierungscode (BIC) beider Banken sowie den Zeitpunkt der Überweisung.
  3. Prüfung durch die Empfängerbank
    Die Bank des Empfängers gleicht die eingegebenen Daten mit den tatsächlich hinterlegten Kontoinformationen ab. Dabei wird überprüft, ob der angegebene Name mit dem zum Konto gehörenden Namen übereinstimmt.
  4. Rückmeldung an die Bank des Zahlenden
    Nach der Prüfung sendet die Empfängerbank eine Antwort zurück. Darin enthalten sind das Ergebnis des Abgleichs, der Zeitpunkt der Antwort und eine Referenznummer, die die Überprüfung dokumentiert.
  5. Anzeige des Ergebnisses an die Kundin oder den Kunden
    Das Ergebnis wird Ihnen unmittelbar angezeigt. Sie erfahren, ob Name und IBAN übereinstimmen, fast übereinstimmen oder voneinander abweichen.
  6. Entscheidung über die Freigabe
    Sie können die Angaben überprüfen, gegebenenfalls korrigieren oder die Überweisung bestätigen. Bei deutlichen Abweichungen erhalten Sie eine Warnung vor einer möglichen Fehlüberweisung.
  7. Durchführung oder Abbruch der Zahlung
    Sobald Sie die Zahlung autorisieren, wird die Überweisung ausgeführt. Wenn Sie den Vorgang abbrechen, wird keine Zahlung ausgelöst.

Auch bei neuen oder geänderten Daueraufträgen wird automatisch eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Bestehende Vorlagen im Online-Banking bleiben unverändert nutzbar.

In den Bedingungen für Überweisungen sind die neuen Regelungen zur Empfängerüberprüfung inzwischen fest verankert, sodass alle Banken nach demselben europaweiten Standard arbeiten.


Wie wirkt sich die Empfängerüberprüfung auf Ihre Überweisung aus?

Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung entscheidet darüber, wie eine Überweisung weiterbearbeitet wird. Nach Eingabe von Namen und IBAN informiert das System die zahlende Person, ob beide Angaben übereinstimmen oder voneinander abweichen.

Im Online-Banking kann das Ergebnis drei verschiedene Auswirkungen haben. Je nach Ergebnis haben Sie die Möglichkeit, die Angaben zu prüfen, zu korrigieren oder die Überweisung zu bestätigen. Bei Überweisungen in der Filiale wird das Ergebnis direkt von den Bankmitarbeitenden mitgeteilt und das weitere Vorgehen erläutert.

Ergebnis der Empfängerüberprüfung

Bedeutung für die überweisende Person

Mögliche Handlung

Übereinstimmung

Name und IBAN stimmen vollständig überein.

Die Zahlung kann sofort autorisiert und ausgeführt werden.

Nahe Übereinstimmung

Angaben ähneln dem Kontoinhaber (z. B. Tippfehler oder abgekürzter Name).

Der korrekte Name wird angezeigt. Sie können die Daten prüfen, anpassen oder die Zahlung trotzdem freigeben.

Abweichung

Name und IBAN stimmen nicht überein.

Das System warnt vor einem möglichen Fehlbetrag. Sie können abbrechen, korrigieren oder die Überweisung trotzdem durchführen.


Was tun, wenn Name und IBAN nicht genau übereinstimmen?

In der Praxis kommt es häufig vor, dass der eingegebene Empfängername nicht exakt mit dem beim Konto hinterlegten Namen übereinstimmt. Das bedeutet nicht automatisch, dass etwas nicht stimmt. Oft sind solche Abweichungen schlicht auf unterschiedliche Schreibweisen oder handelsübliche Kurzformen zurückzuführen.

Beispielsweise kann eine Überweisung an „Bäckerei Sonnengold“ abweichen, wenn das Konto offiziell auf „Martin Sonnengold e.K.“ läuft. Auch bei Vereinen, Arztpraxen oder Handwerksbetrieben kommt es vor, dass auf dem Briefkopf oder der Webseite ein anderer Name verwendet wird als der, der bei der Bank hinterlegt ist. In solchen Fällen empfiehlt es sich, den Empfänger direkt zu kontaktieren und die Kontodaten zu bestätigen, bevor Sie die Zahlung freigeben.

Erscheint bei der Empfängerüberprüfung eine Warnung, dass die Angaben nicht übereinstimmen, liegt die Entscheidung bei Ihnen. Sie können die Überweisung trotzdem freigeben, tragen in diesem Fall jedoch das Risiko, dass das Geld auf ein falsches Konto gelangt. Bei Unsicherheit ist es ratsam, die Daten zu prüfen und den Zahlungsvorgang erst nach Klärung fortzusetzen.

Mitunter kann es vorkommen, dass die Empfängerüberprüfung vorübergehend nicht verfügbar ist, etwa bei technischen Störungen oder wenn die Empfängerbank das Verfahren noch nicht unterstützt. In diesen Fällen kann der Vorgang meist zu einem späteren Zeitpunkt erneut durchgeführt werden.

Gut zu wissen: Für Kundinnen und Kunden entstehen durch die Empfängerüberprüfung keine zusätzlichen Kosten. Der Abgleich wird von den Banken automatisch und kostenlos im Rahmen der Überweisung durchgeführt.


Fünf praktische Tipps zur Empfängerüberprüfung

  1. Überweisungsdaten immer sorgfältig eingeben
    Selbst kleine Tippfehler in der IBAN oder im Namen können zu Warnmeldungen führen. Prüfen Sie alle Angaben vor dem Absenden genau. Nutzen Sie gespeicherte Vorlagen nur, wenn Sie sicher sind, dass die Kontodaten noch aktuell sind.
  2. Warnhinweise ernst nehmen und prüfen
    Wenn das System eine Abweichung meldet, unterbrechen Sie die Zahlung kurz. Kontrollieren Sie die Angaben, kontaktieren Sie den Empfänger und lassen Sie sich die IBAN bestätigen. So vermeiden Sie, dass Ihr Geld an ein fremdes Konto geht.
  3. Keine Zahlungen bei Unsicherheit autorisieren
    Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die angezeigten Empfängerdaten stimmen, brechen Sie die Transaktion lieber ab. Überweisungen lassen sich nach der Ausführung meist nicht mehr zurückholen. Eine kurze Rückfrage beim Empfänger oder Ihrer Bank ist immer sicherer.
  4. Phishing-Mails und falsche Zahlungsaufforderungen erkennen
    Betrüger nutzen zunehmend täuschend echte E-Mails oder Rechnungen, um zu falschen Überweisungen zu verleiten. Öffnen Sie keine Links aus solchen Nachrichten und prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob die Zahlungsaufforderung echt ist.
  5. Aktuelle Sicherheitsfunktionen Ihrer Bank aktivieren
    Viele Banken bieten zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Benachrichtigungen bei neuen Empfängern oder Limits für Online-Überweisungen. Aktivieren Sie diese Funktionen und halten Sie Ihre Banking-App regelmäßig auf dem neuesten Stand.

Empfängerüberprüfung betrifft auch Unternehmen

Die neue Empfängerüberprüfung gilt nicht nur für Privatkunden, sondern auch für Unternehmen. Bei jeder SEPA-Überweisung, insbesondere bei Echtzeitüberweisungen, wird nun automatisch geprüft, ob der Name des Empfängers mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Das Verfahren wird in Deutschland einheitlich umgesetzt und wirkt sich unmittelbar auf betriebliche Zahlungsabläufe aus, insbesondere bei der Nutzung des EBICS-Verfahrens.

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat dazu eine Firmenkundeninformation veröffentlicht, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Prozesse anzupassen. Betriebe sollten ihre Zahlungssoftware, Schnittstellen und Buchhaltungssysteme prüfen und gegebenenfalls technische Aktualisierungen einplanen, um reibungslose Transaktionen sicherzustellen.

Darüber hinaus greifen die Sicherheitsanforderungen aus der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2). Unternehmen müssen private Schlüssel und Legitimationsdaten besonders schützen, eine starke Kundenauthentifizierung gewährleisten und sicherstellen, dass Sicherheitsmedien bei mehrfacher Fehleingabe gesperrt werden.

Für weiterführende technische Details und rechtliche Vorgaben empfiehlt es sich, die Kundenbedingungen der eigenen Bank sowie die Sicherheitsanforderungen an das EBICS-Kundensystem zu prüfen.


SBS LEGAL – Kanzlei für Wirtschaftsrecht

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