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Obwohl mit der Hanfpflanze oft nur Rauschzwecke verbunden werden, ist die Pflanze vielseitig nutzbar. So gehört sie zu den ältesten Kulturpflanzen. Ihr Nutzen als medizinischen Cannabis und Industriehanf ist anerkannt. In Deutschland darf Industriehanf oder Nutzhanf, der eine Unterart der Hanfpflanze ist, ausschließlich von betrieblichen Landwirten mit einer speziellen Genehmigung, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugeteilt wird, angepflanzt werden. Um die Voraussetzungen für den Anbau von Nutzhanf zu erfüllen, müssen die Landwirte jedoch zum einen verneinen diesen zu Rauschzwecken zu missbrauchen: So wird Nutzhanf beispielsweise für Hanföl oder für die Herstellung von Dämmstoffen und Fasern für Textilien genutzt. Zum anderen durfte der Nutzhanf bisher nicht den THC-Gehalt von 0,2 % übersteigen.
Zwar gehört Nutzhanf zu den THC armen Sorten und wird daher nicht für medizinische Zwecke gebraucht, dennoch war es ein schwieriges Unterfangen diesen präzisen Wert einzuhalten, da der THC-Gehalt natürlichen Schwankungen unterliegt. Nun wurde der THC-Grenzwert vom Bundeskabinett auf 0,3% erhöht, was den Landwirten einen größeren Spielraum bietet. Es ist nun eine Saatgut Erweiterung von 50% möglich. Zudem wird die spätere Vermarktung von noch mehr Hanfsorten vereinfacht. Dies gilt rückwirkend für den 01.01.2023.
Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und in einer Reihe von Verordnungen sind die Voraussetzungen aufgelistet, die erfüllt werden müssen, um als landwirtschaftlicher Betrieb Nutzhanf anbauen zu dürfen. Diese Voraussetzungen lassen sich wie folgt zusammenzufassen:
- Nutzhanf darf nur angebaut werden, wenn legale Zwecke verfolgt werden, wie die Produktion von Dämmstoffen, Hanffasern und Hanfsamen. Dabei darf nichts darauf hindeuten, dass der Nutzhanf doch missbräuchlich zu Rauschzwecken angebaut wird.
- Beim Nutzhanf muss der THC-Grenzwert von 0,3% eingehalten werden.
- Von den Betrieben müssen hohe Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Zudem müssen die Produkte ausreichend etikettiert und rückverfolgbar sein.
Anstoß für die Erhöhung hat die neue GAP-Strategieplanverordnung (EU) 2021/2115 gegeben, die mit ihrem Inkrafttreten den bislang gestatteten Wert für Direktzahlungen auf 0,3% erhöht hat. Damit sollte der Handel mit Hanf erleichtert werden. Zusätzlich kann Europa mit der Erhöhung des THC-Grenzwerts im Wettbewerb um Nutzhanf mithalten. In China, Australien, Schweiz, Kanada und den USA war nämlich schon länger ein Grenzwert von 0,3% bis hin zu 1% ermöglicht worden.
Nun wird der THC-Gehalt auch national auf 0,3% erhöht. Grund hierfür ist das am 03.08.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung einzelner dem Schutz der finanziellen Interessen der Union dienender Bestimmungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sowie zur Aufhebung weiterer Vorschriften. Damit soll landwirtschaftlichen Betrieben ermöglicht werden, Direktzahlungen bezüglich der EU-Agrarpolitik zu empfangen.
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