Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
T (+49) 040 / 7344 086-0
Blog News
Influencer, Streamer und YouTuber verdienen ihr Geld schon längst nicht mehr nur durch Aufrufe, sondern durch lukrative Werbedeals. Wie auch der einstige Fitness-YouTuber Ron Bielecki, der in der Twitch- und YouTube-Szene für seine Eskapaden und dem „Tornado im Bier“ bekannt ist. Dies schreckte seine Sponsoren aus der Glückspielsszene jedoch nicht ab und so verdiente er hohe Summen mit seinen Werbedeals und Glücksspielen. Nun könnte dieses Vorgehen allerdings einen Dämpfer abkriegen. So hat das Berliner Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl gegen Ron Bielecki erlassen. Er habe auf Twitch für illegale Glücksspiele geworben, was eine Strafe von 480.000 € nach sich zieht. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Juni mit den Ermittlungen gegen Ron Bielecki aufgrund seiner Videos begonnen. Es könnte sich für Bielecki nun erst einmal ausgespielt haben.
Bielecki filmte sich beim Online-Glücksspiel für seine 131.000 Follower, die ihn auf der Twitch-Plattform folgen. Seine Videos hatte er zwar mit den Worten „Werbung“ oder „Anzeige“ gekennzeichnet, jedoch ist dies nicht von Belang, da es sich um ein illegales Glücksspiel handele. Die Online Casinos, wie Stake, besaßen keine Genehmigung, um in Deutschland Glücksspiel anzubieten, da sich ihr Firmensitz außerhalb Europas auf Curacao befindet. Somit ist das Spielen und das Werben für Seiten wie Stakes und Viggoslots - wie Bielecki es in seinen Videos tat - illegal. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hatte ihn bereits daraufhin hingewiesen, dass es strafbare Handlungen nach § 284 Absatz 4 Strafgesetzbuch (StGB) seien. Davon ließ er sich jedoch nicht abschrecken.
Bielecki solle sich 51 Mal an einem illegalen Glücksspiel beteiligt und 37 Mal auf einem seiner Kanäle für illegale Anbieter geworben haben, so die Berliner Staatsanwaltschaft.
Dabei hätte Bielecki auch Werbung für lizenzierte Angebote schalten können. Das Betreiben von Glücksspiel ist in Deutschland nämlich nicht grundsätzlich untersagt. Auf der sogenannten „Whitelist“ finden sich alle Anbieter, die eine staatlichen Lizenz für Deutschland besitzen.
Besonders die Höhe der Strafe von fast einer halben Million sticht in dem vorliegenden Fall heraus. Vor allem weil sie sich nicht aus der Steuererklärung und der Buchhaltung Bieleckis ergibt.
Stattdessen orientierten sich die Strafverfolger an den Angaben des Twitch Streamers, die er in seinen Videos tätigte. So stellt Bielecki regelmäßig seinen Reichtum zur Schau und beschimpfte erst im Juni 2022 einen Security-Mitarbeiter als Geringverdiener. Von sich selbst behauptet er, ein Einkommen von 300.000 € im Jahr zu haben. Aus diesen und vielen weiteren Aussagen ermittelte die Staatsanwaltschaft 120 Tagessätze je 4000 €. Dabei wurde sogar noch ein Abschlag vorgenommen.
Noch ist der Strafbefehl des Berliner Amtsgericht Tiergarten nicht rechtskräftig. Bielecki hat aber bereits Einspruch eingelegt und streamt unterdessen weiterhin fleißig seine Casino Streams für seine 131.000 Twitch Follower. Damit wird es früher oder später zu einer Hauptverhandlung und einem Urteil kommen, wo ihm auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen könnte. Dies ist übrigens nicht der einzige Strafbefehl, der gegen ihn vorliegt. So droht ihm ebenfalls eine Strafe wegen Beleidigung in Höhe von 8000 €.
Sie sind abgemahnt worden oder wollen einen Konkurrenten im Wettbewerbsrecht abmahnen, eine einstweilige Verfügung erwirken oder eine wettbewerbsrechtliche Klage erheben? Sie möchten Ihre Website wettbewerbsrechtliche prüfen lassen, eine Geheimhaltungsklausel oder ein Wettbewerbsverbot aufsetzen? Sie möchten Ihre Werbung, eine Gütesiegel oder ein Gewinnspiel mit dem Lauterkeitsrecht abgleichen. Dann Sie bei SBS LEGAL genau richtig. Unser Team berät Sie fachlich versiert in allen Belangen des Wettbewerbsrechts. Dies umfasst sowohl die Prüfung von Wettbewerbsverträgen, Werbungen oder Website einschließlich der Beratung hierzu ebenso wie die Durchsetzung und Abwehr einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sowie die Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren oder anderer wettbewerbsrechtlicher Gerichtsverfahren.
Sehen Sie sich entsprechenden rechtlichen Fragestellungen ausgesetzt, freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.