Rechtsanwalt & Spezialist für MLM- und Vertriebsrecht
T (+49) 040 / 7344 086-0
Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
T (+49) 040 / 7344 086-0
Rechtsanwalt & Spezialist für IT-Recht und Kryptorecht
T (+49) 040 / 7344 086-0
| Kryptorecht, Sonstige Rechtsgebiete
Blog News
Die MiCA („Markets in Crypto-Assets“) sind schon seit Monaten Diskussionsthema in der EU gewesen. Diskutiert wurde unter anderem, dass es möglich wäre, dass ab 2025 nur noch Dienstleistungen angeboten werden dürfen, die dem Mechanismus Proof-of-Work genügen und ansonsten verboten werden könnten. Zudem gingen die Diskussionen um die Umwelt- und Klimaauswirkungen der Konsensmechanismen der Kryptowährungen (z.B. Bitcoin), und dass diese hierüber informieren sollen müssen.
Die Markets in Crypto-Assets bilden den Gesetzesrahmen für Distributed-Ledger-Technologie (DLT) sowie für virtuelle Vermögenswerte in der EU und haben vorrangig das Ziel, Anleger und Nutzer von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum zu schützen.
Nach monatelangen Diskussionen über Änderungen der MiCA haben sich das europäische Parlament, die Kommission und der Rat endlich geeinigt. Die EU beschließt somit ein einheitliches regulatorisches Rahmenwerk. Es soll vor allem die Geldwäsche durch Kryptowährungen unterbunden werden. Der Fokus liegt hierbei besonders auf Stablecoin-Anbietern wie denen des Tether (USDT) oder USDC. Stablecoin-Anbieter müssen daher ab jetzt um großen Anstürmen stand zu halten über genügend Reserven verfügen. Zudem sollen anonyme Transaktionen deutliche schwieriger werden. Transaktionen ab einem Wert von 1000€ von sogenannten „Unhosted Wallets“ sollen nämlich gemeldet werden. Alle weiteren Änderungen finden Sie hier im Überblick:
Um die Umweltbilanz der Krypto-Firmen zu verbessern, müssen diese ab jetzt ihren Energie-Verbrauch sowie auch den Umwelteinfluss der jeweiligen Assets angeben. Es kommt jedoch kein Proof-of-Work oder Bitcoin-Verbot, somit sind Kryptowährungen, die offiziell kein Unternehmen hinter sich haben, von der Neuregelung nicht betroffen und es bleibt für diese alles beim Alten.
Von Regelungen zu NFT (Non fungible Token) ist in der Neufassung der MiCA nichts zu finden. Daher kommen hierzu gegebenenfalls eigene Regelungen. Dies wird die Kommission binnen der nächsten 18 Monate entscheiden.
Für Privatpersonen und Verbraucher ist die Änderung der MiCA erfreulich. Denn mit den Änderungen wird der Markt insgesamt sicherer. Durch MiCA sollen die Verbraucher vor Missbrauch ihrer Vermögenswerte geschützt werden. Durch einen besseren Informationsfluss soll der Krypto-Markt zudem für sie attraktiver werden. Dadurch trauen sich immer mehr Menschen, sich dem Bitcoin-Markt zu nähern. Durch mehr Rechtssicherheit im Bereich der Krypto-Assets durch CASP-Regeln und einen vernünftigen Aufsichtsplan können die Verbraucher dann auch sicher am Krypto-Leben teilnehmen.
Krypto-Dienstleister und Investoren müssen daher kommend auf einige Dinge achten, wenn sie pseudonym bleiben wollen. Dabei ist vor allem auf die Höhe der Transaktionen zu achten, am besten bleibt man im Wert unter 1000€. Wenn Sie weiter Hilfe benötigen oder Fragen zur MiCA haben kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten und betreuen Sie fachbasiert und zielorientiert.
Lizenz notwendig? Achtung bei Krypto-Transaktionen!
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie aufgrund jahrelanger Erfahrungen fachkundig und kompetent in allen Belangen des Kryptorechts und setzten Ihre Interessen gerichtlich als auch außergerichtlich durch. Sehen Sie sich entsprechenden rechtlichen Fragestellungen zum Kryptorecht ausgesetzt, freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme. Auch bzgl der Themen IT-Recht oder dem neuen Metaverse-Recht stellen wir Ihnen die richtigen Partner an Ihre Seite.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.
Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten der SBS LEGAL?