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| Kryptorecht, Sonstige Rechtsgebiete
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Kryptowährungen, wie Bitcoin sind hoch volatil und können sehr risikobehaftet sein. Hier ist also große Vorsicht geboten. Noch im März hatte der Bitcoin einen Kurs von 48.000 Euro und ist nun bei unter 19.000. Es sei allerhöchste Zeit, die Krypto-Transaktionen zu regulieren, sodass auch kein Platz mehr für Geldwäsche bleibt, erklärt der Abgeordnete der CSU Markus Färber. Es fehle die Transparenz in diesem Markt. Die Krypto-Regulierung soll den Regeln der Finanzwirtschaft angepasst werden, wie sie heute bereits existieren.
Der Begriff der Geldwäsche kommt vom New Yorker Gangsterboss Al Capone, der 1931 bei seinem Prozess wegen Steuerhinterziehung äußerte, dass er im „Wäscherei-Business“ tätig sei. Nach den Vereinten Nationen ist Geldwäsche die „wissentliche Umwandlung oder Übertragung von Vermögensgegenständen, die aus Straftaten stammen, um den illegalen Ursprung zu verbergen.“
Bitcon, Ethereum und Solana könnten dann auch als Geldwäsche-Anlage benutzt werden. Das vermutet auch die Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB), Christina Lagarde: „Bitcoin ist ein hochspekulativer Vermögenswert, der viele verwerfliche und bedenkliche Möglichkeiten geschaffen hat.“ Eine genaue Bezifferung lässt sich aber nicht erstellen. Deshalb verlässt man sich hier auf Analyseunternehmen privater und akademischer Natur. Schätzungen zufolge soll 2021 Geldwäsche um 30 Prozent angestiegen sein auf 8,6 Milliarden US-Dollar. Deutschland soll den viertgrößten illegalen Markt in Europa betreiben.
Bei Krypto-Geschäften ist natürlich zu bedenken, dass diese in der Blockchain gespeichert werden. Jeder kann diese daher einsehen. Hierdurch entsteht also eine Transparenz und man hat einen einfachen Zugang zu Aufzeichnungen über Finanztransaktionen, sodass eine Überprüfung und Überwachung von Transaktionen einfacher ist, meint Gurvais Grigg, Chief Technology Officer bei Chainanalysis Inc. Damit die Krypto-Geldwäsche aber nicht weiter keimen kann, sollte auch seiner Meinung nach trotz Transparenz in der Blockchain eine Regulierung erfolgen.
► Alles zum Bitcoin- und Blockchain-Recht
Die Vertreter des EU-Parlaments und der EU-Länder haben sich zur Regulierung des Kryptomarktes auf des Regelwerk mit dem Namen „Markets in Crypto Assets“ (MiCA) verständigt. Diese Vorschriften sollen unter anderem ab 2023 gelten:
Die einzelnen Stichpunkte werden im Folgenden noch genauer erklärt.
Wenn Unternehmen Kryptowährungen in der EU emittieren und verkaufen wollen, benötigen sie künftig eine Lizenz von der Aufsichtsbehörde eines EU-Landes. Damit können die Unternehmen dann in allen 27 Mitgliedsstaaten ihre Assests anbieten. Die Aufsichtsbehörden der Länder haben dann die Pflicht, der europäischen Finanzmarktaufsicht (ESMA) jeden größeren Betreiber zu melden, den sie autorisiert hat. Kritisch hieran ist allerdings, dass „groß“ nicht genau definiert ist und demnach als unbestimmter Rechtsbegriff gilt. Mit fortschreitender Zeit wird dies allerdings genauer bestimmt werden.
Krypto-Plattformen müssen in Zukunft Informationen über Sender und Empfänger ermitteln, wenn sie Transaktionen abwickeln. Die Höhe des Betrages ist dabei irrelevant. Dadurch will die EU Krypto-Überweisungen besser nachverfolgen können. Wenn ein Fall von Terrorismus oder Geldwäsche vorliegen sollte, dann muss der Anbieter die Information an die zuständige Behörde weiterleiten. Hierbei sollen aber nur die Stellen in den Vordergrund rücken, an welcher Bitcoin, Ether und andere digitale Assets in Fiat-Geld (Euro, US-Dollar, etc.) umgetauscht werden. Direkte Transfers zwischen Inhabern von plattformunabhängigen Krypto-Wallets bleiben außen vor.
Stablecoins sind Kryptowährungen, die an Vermögenswerte gebunden sind, wie beispielsweise den US-Dollar oder Edelmetalle. Ihr Kurs bleibt nahezu immer gleich und man kann mit ihnen schnell zu geringen Kosten andere Kryptowährungen handeln. Nach den neuen EU-Vorschriften bekommen Inhaber von Stablecoins das Recht, ihr Geld kostenfrei zurückzufordern. Wenn Kryptofirmen Stablecoins emittieren wollen, brauchen sie hierfür zunächst einen registrierten Firmensitz in der EU. Außerdem sollen weitere Richtlinien für Stablecoins gelten, die an Währungen gebunden sind, welche nicht in der EU gelten.
Über NFT’s haben wir bereits ausführlich berichtet. Diese sollen ebenfalls den EU-Regularien unterliegen, da sie ebenfalls ein hohes Risiko für Geldwäsche-Geschäfte bergen. Jedoch muss die EU-Kommission zunächst prüfen, ob für NFT’s tatsächlich eigenständige Regeln notwendig sind, oder ob hierfür auch die Kryptovorschriften anwendbar sind, da sie sich auch ähnlich wie Wertpapiere verhalten.
Wegen der vielen Server, die für die Aufrechterhaltung der Krptowährungen geschaffen werden, müssen im Hinblick auf den hohen Energieverbrauch auch Regelungen für den Schutz der Umwelt und unseres Klimas geschaffen werden. Die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA soll hierfür einen Standard entwerfen und die EU-Kommission will innerhalb von zwei Jahren die Umweltauswirkungen der Kryptowelt bewerten und dementsprechend geltende Regeln aufstellen. Hierbei ist der Fokus stark auf Nachhaltigkeit gerichtet. Das betrifft auch die energieaufwendigen Systeme, die zum Minen von Kryptowährungen zum Einsatz kommen.
> EU beschließt Änderungen der MiCA
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