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| Kryptorecht

EU-weite Steuertransparenz für Kryptowerte ab 2026


SBS Legal behält alle Entwicklungen zum Kryptorecht im Blick. Die EU will ab 2026 einen neuen Standard zur steuerlichen Transparenz bei Kryptotransaktionen einführen, was durch die DAC8-Richtlinie passiert. Diese muss durch Deutschland in Nationales Recht umgesetzt werden. Das so entstehende DAC8-Umsetzungsgesetz soll das Nachverfolgen von Krypto-Gewinnen durch mehr Informationen erleichtern und das neue Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) führt neue Meldepflichten für Krypto-Dienstleister ein.

Crypto-Crime bleibt ein Problem

Der Handel mit Kryptowährungen auf der Blockchain wird leider nach wie vor als Mittel zu Betrugs- und Geldwäschetaten genutzt. In NRW geht bspw. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) hiergegen vor: Bereits 2023 hatte die nordrhein-westfälische Steuerfahndung ein erstes Sammelauskunftsersuchen gestellt, Daten von einer Handelsplattform erhalten und daraus resultierende Steuerschulden eingefordert.

Nun liegt ihnen ein zweites Datenpaket über den Handel mit Kryptowährungen aus dem gesamten Bundesgebiet vor. Nach aktuellem Kenntnisstand sind darin knapp 4000 Steuerfälle enthalten – Crypto Crime schläft also nicht. Die Daten werden von Experten aufbereitet, sodass eine effektive steuerliche Verfolgung durch die zuständigen Stellen erfolgen kann.

Auch in Deutschland werden erhebliche Summen beim Handel mit Kryptowährungen erzielt. Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen im Privatvermögen wie beispielsweise Bitcoin und Ether sind steuerpflichtig und in der Einkommensteuererklärung anzugeben, es gilt eine Frist von einem Jahr. Das betrifft auch Tätigkeiten wie Mining, Forging, Staking oder Lending im Zusammenhang mit Kryptowährungen.

Neue Meldepflichten für Krypto-Dienstleister

Bald müssen Kryptobörsen und andere Dienstleister detaillierte Nutzerdaten an die nationalen Steuerbehörden melden. Selbst dann, wenn sie ihren Sitz außerhalb der EU haben, sofern sie EU-Kunden bedienen. Ziel ist es, den Finanzbehörden einen besseren Zugang zu Informationen zu gewähren, die für die Besteuerung, insbesondere von Einkünften aus Kryptowährungen, erforderlich sein können.

Meldepflichtige Informationen

Zu den meldepflichtigen Informationen ab 2026 gehören unter anderem:

- persönliche Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum,

- Steueridentifikationsnummern der betroffenen Kunden,

- konkrete Angaben zu Betrag und Marktwert jeder Transaktion,

- Kauf- und Verkaufsdaten sowie der aktuelle Vermögensstand der gehaltenen digitalen Assets,

- Konteninformationen einschließlich Wallet-Adressen.


Kernstück des Entwurfs sind also Meldepflichten für Transaktionen mit Kryptowährungen sowie Änderungen an den in Bezug auf Finanzkonten bereits bestehenden Meldepflichten, um auch neue digitale Finanzprodukte einzubeziehen. Das ist eine bedeutende Änderung im Kryptorecht.

Das Ganze wird durch einen zwischenstaatlichen Austausch der gemeldeten Informationen ergänzt. So wird eine Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen eingeführt, den Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern zu melden. Gleichzeitig werden die in Bezug auf Finanzkonten bereits bestehenden Meldepflichten auf bestimmte digitale Zahlungsinstrumente, namentlich elektronisches Geld (E-Geld) und digitales Zentralbankgeld, ausgeweitet. In Deutschland werden die Informationen beim Bundeszentralamt für Steuern zentral gebündelt.

Ende der Krypto-Anonymität?

Durch diese umfassenden Transparenzpflichten könnte ein maßgeblicher Anziehungsfaktor der Kryptomärkte eingedämmt werden: Die weitgehende Anonymität. Viele Anleger schätzten Kryptowährungen gerade deshalb, weil Transaktionen pseudonym über Wallet-Adressen abgewickelt werden konnten – ohne direkte Zuordnung zu einer realen Person. Mit der Einführung der DAC8-Richtlinie und den nationalen Umsetzungsgesetzen wie dem KStTG wird diese Anonymität jedoch weitgehend aufgehoben.

Durch die Verpflichtung, so viele persönliche Nutzerdaten zu übermitteln, wird die Privatsphäre der Anleger deutlich eingeschränkt. Für den regulären, steuerlich konformen Anleger bringt die neue Transparenz jedoch auch Vorteile: Sie schafft mehr Rechtssicherheit, stärkt das Vertrauen in den Markt und fördert die Akzeptanz digitaler Vermögenswerte im institutionellen Umfeld.

Zwischen Auskunftsersuchen und Steuerstrafverfahren

SBS Legal hat schon mehrfach über Auskunftsersuchen von Finanzbehörden informiert. Diese werden losgeschickt, wenn Zweifel bei der steuerlichen Herkunft gewisser Gewinne bestehen. Dabei steht immer auch ein Steuerstrafverfahren im Raum, wenn der Adressat schlecht kooperiert.

Obwohl die Meldepflichten erst ab 2026 greifen und nicht rückwirkend sind, können die neuen Meldedaten Rückschlüsse auf frühere Kryptotransaktionen zulassen. Dann können Auskunftsersuche folgen dem Ziel, Selbstanzeigen zu fördern. Wie die Situation in NRW zeigt, gehen die Strafverfolgungsbehörden zunehmend entschlossener gegen nicht gemeldete Kryptoeinkünfte vor.

SBS Legal hilft bei der Selbstanzeige

Mit dem Start der DAC8-Meldepflichten rückt für viele Kryptoanleger eine zentrale Frage in den Fokus: Wie lässt sich eine mögliche Strafverfolgung vermeiden, wenn frühere Gewinne nicht erklärt wurden? Die Antwort liegt in einer rechtlich klar geregelten, aber oft unterschätzten Option – der strafbefreienden Selbstanzeige.

Anders als häufig angenommen, ist eine Selbstanzeige kein Schuldeingeständnis, sondern eine proaktive Korrektur gegenüber der Finanzverwaltung. Wer seine bisher nicht deklarierten Kryptoeinkünfte offenlegt, kann in vollem Umfang Straffreiheit erlangen – vorausgesetzt, die Finanzbehörden haben die Hinterziehung noch nicht entdeckt oder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Der entscheidende Faktor ist daher Zeit. Die Aufbereitung älterer Kryptodaten, insbesondere bei hoher Transaktionsdichte oder Nutzung mehrerer Plattformen, erfordert eine sorgfältige Dokumentation und Nachkalkulation. Viele Betroffene unterschätzen diesen Aufwand, weshalb frühzeitige Vorbereitung und gute anwaltliche Beratung essenziell sind.


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Anknüpfend an die Blockchain-Technologie entstanden in den letzten Jahre vollkommen neue wirtschaftliche Ansatze wie Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, Bitcoin Cash, Ripple, Dash oder Litecoin), Initial Coin Offerings (ICO), Mining Unternehmen, Exchanges ebenso wie Bitcoin Handels- und Trading-Unternehmen.

Den rechtlichen Rahmen fur diesen neuen Wirtschaftsbereich bildet das Kryptorecht. Bei uns finden Sie Experten im Bereich des Kryptorechts, auch hinsichtlich der wirtschaftlichen- und rechtlichen Einordnung von NFTs.

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