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Das Markenrecht besteht nicht nur auf nationaler Ebene, denn auch im Geltungsbereich der Europäischen Union gibt es das Rechtsinstitut der sogenannten „Unionsmarke“. Ihr Zweck ist es, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen zu unterscheiden. Die Unionsmarke verleiht dem Rechteinhaber eine Rechtsposition innerhalb des gesamten Binnenmarkts der Europäischen Union. Erforderlich dafür ist jedoch eine Markenanmeldung sowie die Eintragung der Marke beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO). Im September 2020 begehrte der bekannte Großhändler für Bio-Lebensmittel und Naturkosmetik, denree GmbH, die Eintragung des Zeichens BioMarkt für die Nizzaklassen 3, 5, 25, 29, 30, 31, 32, 35 und 43. Diese Klassifikation der Markenanmeldung entspricht Waren und Dienstleistungen, die typischerweise in Supermärkten angeboten werden. Im April 2021 wies das EUIPO die Markenanmeldung jedoch zurück und verweigerte die Eintragung.
Die Bezeichnung BioMarkt sei nicht als Hinweis auf ein konkretes Unternehmen zu verstehen, sondern als Beschreibung irgendeiner Verkaufsstätte, die Produkte aus ökologischer Landwirtschaft anbietet. Damit läge ein absolutes Eintragungshindernis im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c) der Unionsmarkenverordnung (UMV) vor. Danach sind von der Eintragung als Unionsmarke solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geografischen Herkunft oder der Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Ware oder Dienstleistung dienen können. Ein Zeichen oder eine Angabe, die für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen lediglich beschreibend ist, sollte nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) von jedermann frei verwendet werden können und nicht einem bestimmten Unternehmen vorbehalten sein, weil es als Marke eingetragen wurde.
Nach einem erfolglosen Beschwerdeverfahren wendete sich die denree GmbH an das Gericht der Europäischen Union (EuG). Dieses teilte jedoch die Rechtsauffassung des EUIPO (EuG, Urteil v. 13.07.2022, Az. T-641/21). Das Verfahren war also erfolglos und die denree GmbH konnte ihr Zeichen nicht als Marke eintragen lassen.
Die denree GmbH führte an, dass der Wortbestandteil BioMarkt in seiner Gesamtheit eine Wortneuschöpfung und ein von ihr erfundener Phantasiebegriff sei. Schließlich sei bis dato nur der Begriff „Biosupermarkt“ geläufig. Insofern könne das Zeichen BioMarkt gar nicht beschreibend sein. Diese Argumentation überzeugte das EuG allerdings nicht. Dafür müsse ein merklicher Unterschied zwischen dem neu geschöpften Wort und der einzelnen Wortbestandteile bestehen. Erforderlich sei vielmehr, dass die Neuschöpfung aufgrund ihrer Ungewöhnlichkeit einen hinreichend individuellen Eindruck erweckt, der über die Summe der bloßen Wortbestandteile hinausgeht. Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben. Bei der Bezeichnung BioMarkt handele es sich um eine einfache Verbindung zweier Begriffe der deutschen Sprache, die von den relevanten Verkehrskreisen leicht verstanden werden.
Wie schon das EUIPO, argumentierte das EuG, dass der fragliche Ausdruck lediglich als Hinweis auf eine Verkaufsstätte wie einen Supermarkt oder auf einen Fachmarkt für Erzeugnisse aus biologischem Landbau verstanden werden würde. Im Ergebnis erzeuge die Aneinanderreihung der Begriffe „Bio“ und „Markt“ keinen anderen Gesamteindruck als den der Summe dieser Bestandteile. Insofern verfüge das Zeichen BioMarkt über einen beschreibenden Charakter, was der Eintragung als Unionsmarke entgegenstehe.
Das BioMarkt-Zeichen der denree GmbH umfasst allerdings nicht nur das Wort an sich, es sind auch bildliche Elemente enthalten, die berücksichtigt werden müssen. Schließlich gibt es verschiedene Markenformen. Grundlage des Zeichens ist ein hellgrüner Kreis. Darin steht verhältnismäßig groß das Wort „Bio“, darunter in etwas kleinerer Schrift das Wort „Markt“. Die Schriftfarbe ist braun. Über den Buchstaben „i“ und „o“ befindet sich jeweils ein blattähnliches Bildelement. Die Umrisse der Blätter sind dem Logo der denree GmbH nachempfunden. Damit eine Marke, dessen Wortelement beschreibend ist, insgesamt als nicht beschreibend eingeordnet wird, müssen nach Ansicht des EuG ihre grafischen Elemente es ermöglichen, das Publikum von der beschreibenden Botschaft des Wortbestandteils abzulenken. Dafür seien die verwendeten Stilmittel jedoch zu banal.
Das Bildnis sei nicht dafür geeignet, die Verbraucher von den beschreibenden Bestandteilen des Zeichens abzulenken. Vielmehr werde die beschreibende Wirkung durch die grüne Farbe und die Nutzung der Blätter noch weiter verstärkt. Schließlich werden diese Mittel oftmals zum Verweis auf biologische bzw. ökologische Produkte verwendet. Zudem sei es irrelevant, dass die Buchstaben „i“ und „o“ in Verbindung mit den Blättern in verschiedenen Weisen interpretiert werden können.
Das Markenrecht dient verschiedenen Funktionen in der Gesellschaft. Am wichtigsten ist dabei wohl die Herkunftsfunktion: Zweck der Marke ist es, bestimmte Produkte ihrem Anbieter zuzuordnen. Damit erhalten die Verbraucher eine Garantie der Ursprungsidentität der Ware oder Dienstleistung. Insofern wird auch das Verbrauchervertrauen in den Schluss von einer Marke auf eine bestimmte Produktqualität geschützt. Durch die Marke wird aber auch der Rechteinhaber geschützt. Hier ist insbesondere relevant der Schutz der Investition in die Marke sowie des Aufbaus von Produktqualität und Markenimage.
Für international handelnde Unternehmen ist ein nationaler Markenschutz zumeist nicht ausreichend. Besser und sicherer ist es, die Eintragung einer Unionsmarke beim EUIPO vorzunehmen und so den Markenschutz auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Union zu erhalten. Der Prozess von der Anmeldung bis zur tatsächlichen Eintragung der Marke kann sich jedoch als langwierig und kompliziert darstellen. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, von Anfang an kompetenten rechtlichen Rat einzuholen. Als grenzüberschreitend agierende Kanzlei besteht unser Team aus einer Riege von fachlich erprobten Rechts- und Fachanwälten für Markenrecht, die Ihnen bei der Sicherung Ihrer europäischen Markenrechte zur Seite stehen wollen. Informieren Sie sich noch heute über unser Leistungsrepertoire im gewerblichen Rechtsschutz.