Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
T (+49) 040 / 7344 086-0
Rechtsanwalt für den Gewerblichen Rechtsschutz, Lebensmittel- und Kosmetikrecht
T (+49) 040 / 7344 086-0
| Lebensmittelrecht, Markenrecht
Blog News
Die Legalisierung von Cannabis ist europaweit ein stark diskutiertes Thema. Manche Länder haben Cannabis legalisiert, andere noch strenge Verbote. Vor diesem Hintergrund hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) in einer wegweisenden Entscheidung die Eintragung von dem Hanfblatt, welches allgemein als Cannabis-Zeichen gesehen wird, als Marke abgelehnt. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe und die Bedeutung dieses Urteils.
Im Jahr 2016 beantragte die italienische Firma Santa Conte beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) die Eintragung eines Bildzeichens. Ein Bildzeichen, häufig auch umgangssprachlich Logo genannt, ist wie der Name sagt, ein Bild, welches die Marke charakterisiert und sich neben dem Namen ebenfalls schützen lässt. Sei es der angebissene Apfel von Apple oder die drei Streifen von Adidas, ein Bildzeichen ist so wie die Marke individuell. Das Bildzeichen, welches die Firma Santa Conte eintragen lassen wollte, zeigt zahlreiche Cannabisblätter und verweist explizit auf die Stadt Amsterdam, welche unteranderem für den Cannabiskonsum bekannt ist, da man dieses in Shops legal erwerben kann.
Santa Conte plante, die Marke für eine Vielzahl von Produkten wie Bäckerei- und Konditoreiwaren, Desserts, Getränke und Restaurantdienstleistungen zu verwenden. Die Absicht hinter diesem Antrag war klar: Die Marke sollte den wachsenden Markt für Cannabis-Produkte ansprechen. Allerdings lehnte das EUIPO die Eintragung ab. Das Amt argumentierte, dass das Zeichen gegen die öffentliche Ordnung verstoße, da es auf Cannabis als Droge anspiele, die in vielen EU-Ländern verboten ist.
Im Anschluss an die Entscheidung des EUIPO erhob Santa Conte Klage beim EuG. Am 12. Dezember 2019 bestätigte das Gericht jedoch die Ablehnung der Marke (EuG 12.12.2019, T-683/18). Es stellte fest, dass die stilisierte Darstellung des Cannabisblatts allgemein als Symbol für Marihuana bekannt ist und dass die Erwähnung von "Amsterdam" auf die dort existierenden, legalen Verkaufsstellen für Cannabis hinweist. Dies weckte die Erwartungen der Verbraucher, dass die angebotenen Waren und Dienstleistungen in Verbindung mit einem Rauschgiftladen stehen könnten.
Das Gericht hob hervor, dass trotz der Existenz von harmloseren Nutzhanfsorten, die unter einem bestimmten THC-Grenzwert liegen, die Wahrnehmung der Verbraucher durch die Marke beeinflusst werde. Viele Verbraucher hätten möglicherweise keine detaillierten Kenntnisse über die Gesetzgebung zu Cannabis in den verschiedenen EU-Staaten. Dies könnte dazu führen, dass sie die angebotenen Produkte fälschlicherweise als unbedenklich einstuften, obwohl sie in vielen Ländern illegal sind.
Eine der zentralen Argumentationen des EuG war, dass die Eintragung der Marke gegen die öffentliche Ordnung verstoße, denn vielen Mitgliedstaaten wird Cannabis nach wie vor als Gefahr für die öffentliche Gesundheit angesehen.
Mit der Ablehnung der Marke wollte das EuG deutlich machen, dass Marken, die den Eindruck erwecken, Cannabis-Produkte zu bewerben oder zu verkaufen nicht zulässig sind, solange Cannabis in vielen europäischen Ländern illegal ist.
Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Markenregistrierung im Zusammenhang mit Cannabis in Europa. Sie verdeutlicht, dass das EUIPO und das EuG stringent darauf achten, dass Markenanmeldungen nicht die öffentliche Ordnung verletzen. Produkte, die mit Cannabis in Verbindung stehen, müssen sich deutlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegen.
Während Cannabis ein aufsteigender Markt ist und immer mehr Länder auch Bewegungen in Richtung der Legalisierung zeigen, bedeutet es allerdings auch Unsicherheiten für Markenrechte und Hindernisse. Unternehmen, die innovative Produkte auf der Grundlage von Cannabis entwickeln möchten, müssen Strategien entwickeln, um die gesetzlichen Hürden zu überwinden. Dazu gehört die sorgfältige Auswahl von Markenzeichen, die nicht gegen das Recht der öffentlichen Ordnung verstoßen, zumindest so lange, bis sich die Lage verändert hat. Wie lange es dauert, bis das EuG zu einer anderen Entscheidung kommen wird, hängt ganz von den Mitgliedsstaaten und deren Umgang mit Cannabis ab.
Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Entscheidung des EuG ein deutliches Zeichen dafür ist, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Markenrecht, das Marketing und den Vertrieb von Cannabis-Produkten in Europa weiterhin strengen Beschränkungen unterliegen. Es ist offensichtlich, dass die Themen öffentliche Gesundheit und rechtliche Normen eine zentrale Rolle im Hinblick auf die Markenanmeldung spielen. Unternehmen, die in diesem Bereich tätig werden möchten, sollten sich daher gut auf die Marktgegebenheiten vorbereiten. Während die Diskussion über die Legalisierung von Cannabis voranschreitet, bleibt abzuwarten, wie sich die Regelungen und die Marktbedingungen in den kommenden Jahren entwickeln werden.
➤ Abmahnung bei falscher Zutaten-Angabe in Lebensmitteln
➤ Allergene bis Nährwerte - die Kennzeichnug von Lebensmitteln
Möchten Sie noch mehr über das Thema Cannabis oder CBD-Recht erfahren? Brauchen sie Hilfe bei der Etikettenprüfung Ihres Produktes? Wollen Sie noch mehr zu dem Thema erfahren? Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise im Lebensmittelrecht gerne zur Seite. Durch langjährige Erfahrung und umfassender Kenntnis in diesem Bereich können wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre rechtlichen Fragen und Herausforderungen bieten.
Wenn Sie noch Fragen haben, zögern Sie nicht und kontaktieren uns! Unser erfahrenes Team aus Anwälten steht Ihnen in allen Belangen zur Seite. Ihr Produkt wurde einer Kontrolle unterzogen? Wir leiten alle nötigen Schritte ein und beraten Sie umfassend über die beste Vorgehensweise.