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Exporteure aufgepasst! - Geänderte Dual-Use-Güter


Exporteure müssen sich an die neuen Änderungen in der Dual-Use-Verordnung halten 

Die EU hat in der Verordnung (EU) 2021/821 (EU-Dual-Use-VO) für sämtliche Mitgliedstaaten Regelungen aufgestellt, die den Export von Waren, die einen doppelten Verwendungszweck haben, beschränkt. In der Dual-Use-Verordnung findet sich in Anhang 1 eine Liste von Gütern bei denen ein solcher doppelter Verwendungszweck nachgewiesen wurde. 2023 kam es nun zu einigen Änderungen in der Auflistung der genehmigungspflichtigen Dual-Use-Güter. Verstößt man gegen diese gesetzlichen Regelungen, kann dies beträchtliche Strafen für die Beteiligten nach sich ziehen. Die geänderte Liste der Dual-Use-Güter zwingt Exporteure somit zur Obacht. Folglich sollten Unternehmen stets überprüfen, ob die eigenen Güter von der Ausfuhrliste erfasst werden. Hierfür ist Produktkenntnis sowie technisches Verständnis gefragt. Daher ist anzuraten, dass bei dem Prüfungsverfahren die jeweilige technische Fachabteilung involviert wird.

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> AWV (Außenwirtschaftsverordnung)


Was sind Dual-Use-Güter?

Bestimmte Güter können nur exportiert werden, wenn zuvor eine Ausfuhrgenehmigung vorgelegt wurde. Diese sogenannten Dual-Use-Güter, die sowohl Waren als auch Software und Technologien sein können, besitzen aufgrund ihrer technischen Spezifikation einen militärischen sowie zivilen Verwendungszweck.  So kann beispielsweise eine Lippenstifthülle aus Aluminium gleichzeitig auch als Patronenhülse verwendet werden.

In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die zuständig Behörde für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen. Sie überprüft, an wen die Güter geliefert und wofür sie eingesetzt werden. Ebenso erteilt sie Auskünfte zu Nullbescheide und zur Güterliste.

Aufgelistete Güter wurden ausgetauscht

Anhang 1 der Dual-Use-Verordnung listet alle Güter auf, die nachweislich einen doppelten Verwendungszweck haben. Deren Export ist genehmigungspflichtig oder sogar gänzlich verboten. Am 23.02.2023 änderte die VO (EU) 2023/996 diesen Anhang. Seit dem 26.05.2023 sind die Änderungen in Kraft getreten. Der Gesetzgeber wollte mit dem Update die Änderungen in den internationalen Exportkontrollregimen von 2022 aufgreifen. Allerdings sind die Änderungen in der Dual-Use-VO nur von geringer Anzahl. Dabei wurden vorwiegend die gelisteten Technologien und Software erweitert.

Güter, die in Anhang 1 nicht auffindbar sind, können jedoch nicht automatisch genehmigungsfrei exportiert werden. Vielmehr können die Güter noch immer von der Dual-Use-Verordnung umfasst sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Exporteur darüber Bescheid weiß, dass bestimmte Güter für einen militärischen Verwendungszweck ausgeführt werden sollen oder etwa das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über den militärischen Verwendungszweck informiert hat. Die Exporteure müssen eine besondere Sorgfaltspflicht beachten.

Was für Konsequenzen hat ein Verstoß gegen die Dual-Use-Verordnung?

Wiederum könnten einst aufgeführte Güter nicht länger in der Auflistung vorkommen. Dies muss überprüft werden. Daher sollten Exporteure nicht länger die veralteten Unterlagen bei dem Export von Dual-Use-Gütern heranziehen. Wird gegen die Dual-Use-Verordnung verstoßen, hat dies für das Unternehmen, die verantwortlichen Mitarbeiter und die Geschäftsleitung Konsequenzen. Während bei einem fahrlässigen Verstoß bereits ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro verhängt werden kann, ist bei einem vorsätzlichen Verstoß eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren zu befürchten. Zudem können die Güter bei vorsätzlichem Handeln von den Behörden eingezogen sowie Haftungsansprüche des Vertragspartners geltend gemacht werden. Der Vertragsschluss über den Export ist schon strafrechtlich relevant. Daher ist eine vorherige umfassende Prüfung ausdrücklich anzuraten. 


SBS LEGAL - Kanzlei für Wirtschaftsrecht

Unser Team von SBS LEGAL steht Ihnen zu allen Fragestellungen im Wirtschaftsrecht zur Seite. Wir  beraten  Sie gerne zum Thema Dual-Use-Güter! Beim Verdacht über einen doppelten Verwendungszweck sollten Sie eine umfassende ausfuhrrechtliche Prüfung vornehmen. Hierbei unterstützt Sie unser Team gerne. So prüfen wir ihr Exportvorhaben außenwirtschafts- und zollrechtlich. 

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