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Facebook Kryptowährung Libra – Ein Überblick


Was ist Libra?

Mit der virtuellen Währung Libra will Facebook das Bezahlen revolutionieren. Bei den internationalen Aufsichtsbehörden läuten bereits die Alarmglocken. Und tatsächlich birgt die geplante virtuelle Währung Libra Chancen und Risiken. Der nachfolgende Beitrag gibt einen ersten Überblick zu Libra.

Die soziale Plattform Facebook plant bis 2020 die virtuelle Währung Libra auf den Markt zu bringen. Besonderes Kennzeichen von Libra soll die relative Wertstabilität sein, die durch eine Besicherung durch Bankeinlagen und Staatsanleihen (sog. Libra-Reserven) sichergestellt werden soll. Libra ist damit einem besonders wertstabilen stable coin vergleichbar, der anders als gewöhnliche stable coins nicht an den Wert einer traditionellen Währung gekoppelt ist, sondern an stabile Sachwerte. Die bei gängigen virtuellen Währungen vorhandene hohe Volatilität soll damit für die Nutzer auf ein „überschaubares“ Maß reduziert werden.

Verwaltet und ausgegeben wird Libra künftig durch die Libra-Association mit Sitz in der Schweiz. Wie Verbraucher Libra erhalten können, ist derzeit noch in der Diskussion. Klarheit besteht aber hinsichtlich der Zielsetzung des Facebook-Coins: Als „Geld des Internets“ soll Libra weltweit und von jedem mit Zugang zum Internet als Zahlungsmittel verwendet werden können.“

Wie ist Libra aufsichtsrechtlich einzuordnen?

Wie bei allen Geschäftsmodellen im Schnittbereich von virtuellen Währungen gilt auch für die geplante virtuelle Währung Libra, dass eine konkrete aufsichtsrechtliche Einordnung von der jeweiligen Ausgestaltung des Geschäftsmodells abhängt.

Seiner Funktion nach dürfte Libra als sogenannter Payment-Token einzuordnen sein. Daraus folgt, dass die virtuelle Währung Libra grundsätzlich einer finanzaufsichtsrechtlichen Regulierung nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) oder dem Kreditwesengesetz (KWG) unterfallen kann. Je nach konkreter Ausgestaltung des Geschäftsmodells im Einzelfall, könnte Libra als E-Geld gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), als Finanzmittel in Form einer Rechnungseinheit im Sinne des § 1 Abs. 11 S. 1 Nr. 7 Kreditwesengesetz (KWG) oder zukünftig als sogenannter „Kryptowert“ im Sinne des § 1 Abs. 11 S. 4 KWG (neue KWG-Fassung voraussichtlich ab Januar 2020) einzuordnen sein. Die „Regulierungsfähigkeit“ von Libra ist danach also grundsätzlich gegeben.

Was sind die Risiken von Libra für den Finanzmarkt?

Insbesondere zu den Risiken von Libra hat sich jüngst der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages geäußert (Ausarbeitung „Einzelfragen zur geplanten virtuellen „Währung Libra“ vom 26.06.2019). Wegen des riesigen Kundenkreises von Facebook (2,7 Milliarden Nutzer) werden Risiken sowohl für den Zahlungsverkehr als auch für die Stabilität des Finanzmarktes befürchtet.

So könnte Facebook mit der neuen Währung die Tektonik des Finanzsystems in Ländern mit sogenannten Weichwährungen erheblich beeinflussen und zur Entwertung der Landeswährung führen, wenn Bürger dieser Länder in großen Mengen Geld in Libra investieren. Zudem könnte die Libra-Association erheblichen Druck auf den Haushalt und die Gesetzgebung einiger Länder (insb. Entwicklungs- oder Schwellenländer) ausüben, wenn die Libra-Association in diesen Ländern erhebliche Staatsanleihen besitzt und damit zu einem wichtigen Gläubiger dieser Staaten heranwächst. Besonders starke Implikationen wären nach Auffassung der Bundesbank auch zu erwarten „wenn Finanzinstitute oder Fonds Krypto-Token direkt oder indirekt in ihren Bilanzen halten. Im Falle einer unmittelbaren Anlage in Krypto-Token zum Beispiel könnten starke Preisschwankungen oder Liquiditätsengpässe zu Panikverkäufen und hohen Verlusten führen. Die Stabilität des Finanzsystems als Ganzes könnte damit beeinträchtigt werden. (…).“ (Deutsche Bundesbank: Krypto-Token: aktuelle Entwicklungen und ihre Implikationen für die Finanzstabilität in: Geschäftsbericht 2018, Seite 27 ff).

Für den G 7-Gipfel am 24.-26.08.2019 arbeitet die Deutsche Bundesbank derzeit an einem Arbeitspapier, um eine erste Standortbestimmung bezüglich der bankenaufsichtsrechtlichen und geldwäscherechtlichen Bewertung von Libra vorzunehmen. Es bleibt spannend, ob sich aus den Ergebnissen der aktuellen Libra-Diskussion Rückschlüsse für die Bewertung  anderer kryptowährungsbezogener Geschäftsmodelle ziehen lassen.

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