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Fährten lesen im 21. Jahrhundert - die ePrivacy-Verordnung


Die neue ePrivacy-Verordnung: Wir alle hinterlassen Fährten im Internet - und Unternehmen lesen sie

Wenn wir im Internet surfen, werden dabei von unterschiedlichen Instanzen eine Vielzahl an Informationen zu unserem Verhalten gesammelt und gespeichert. Das Sammeln der Informationen kann man mit einer Art Spurensuche vergleichen. Aus diesem Grund kann man dieses Vorgehen auch als Tracking (engl. to track = folgen) bezeichnen. Zweck dieser Nachverfolgung ist zum Beispiel, dass jedem Nutzer persönliche Werbung gezeigt werden kann. Auf diese Weise kann die Werbe-, Verlags- und Techbranche hohe Gewinne erzielen, allerdings laufen Datenschützer verständlicherweise Sturm und plädieren für eine höhere Privatsphäre.

Neue EU ePrivacy-Verordnung soll neues Zeitalter einführen

Fährten lesen im 21. Jahrhundert. Innerhalb einer neuen EU-Verordnung, der so genannten ePrivacy-Verordnung soll, nun geregelt werden, wer im Internet unsere Digitalen Spuren verfolgen darf. Die ePrivacy-Verordnung ist eine Art Spezialgesetz zu der Datenschutz-Grundverordnung­. Die neue Verordnung richtet sich vor allem an Unternehmen der Digitalwirtschaft. Im Wege der Verordnung werden ihnen neue und ausführlichere Vorgaben im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Das derzeitig anzuwendende Gesetz stammt noch aus dem Jahr 2002. Uns allen ist also klar, warum es hier so dringend eine Neuerung braucht. Das Gesetz aus dem Jahr 2002 richtet sich nämlich nur an die Telekomunikation und noch nicht an die Messenger.

Ursprünglich war geplant, dass die neue ePrivacy-Verordnung längst zeitglich mit der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 in Kraft tritt, jedoch gibt es bis heute noch Unstimmigkeiten und Diskussionsbedarf. Genauer gesagt sind sich die Mitgliedsstaaten im Rat bisher nicht einige geworden. Bis heute hat sich immer die Frage gestellt wie das Kräftemessen zwischen den Firmen und Verlagen, die durch das Tracking Geld verdienen, und denen, die versuchen die Privatsphäre von Millionen EU-Bürger*innen zu verteidigen, ausgehen wird.

Welche Neuerungen birgt die ePrivacy – Verordnung in sich

Nach nun drei Jahren voller Diskussionen und intensivem Kräftemessen, scheint eine Einigung nun in greifbarer Nähe zu sein. Ziel der neuen Verordnung ist es unsere elektronische Kommunikation rechtlich besser zu schützen. Durch diese Verordnung, wenn sie denn im Rahmen der Entscheidung verabschiedet wird, soll eine Art elektronisches Briefgeheimnis geschaffen werden. Auf diese Weise sollen internetbasierte Anrufen und Nachrichten genauso geschützt werden, wie normale Telefonanrufe.

Der Grundgedanke ist, dass bisher bestehende Regelungslücken nun geschlossen werden sollen, die alte Gesetzgebung ist schlicht und einfach nicht mehr auf dem neusten Stand der Technik.

Die neue Verordnung soll unterschiedliche Themenkomplexe behandeln, dazu zählen unter anderem der Umgang mit unerbetener Kommunikation, die Direktwerbung über elektronische Kommunikationsdienste oder die Informationspflicht über Sicherheitsrisiken.

Allgemein wird die ePrivacy Verordnung, ähnlich wie die Datenschutz-Grundverordnung genauer definieren, welche Aufgaben etwaige Aufsichtsbehörden in Zukunft haben werden. Beinhaltet sein sollen auch Sanktionen für Unternehmen, die den Vorgaben der Verordnung nicht mit entsprechender Sorgfalt nachkommen

Durch die neue Verordnung soll es Nutzern leichter möglich sein sich gegen Cookies und andere Tracking-Techniken zu wehren. Zudem steht die Idee im Raum, dass Privatsphäre zur Standarteinstellung eines Browsers gehören soll.

Verabschiedung der neuen Verordnung auf EU-Ebene

Im Rat der Europäischen Institution steht zurzeit Deutschland an der Führungsspitze. Von der Präsidentschaft wurde nun der Entwurf vorgebracht, dass Metadaten aus der Kommunikation für statistische Zählungen und wissenschaftliche Zwecke gesammelt werden dürfen. Eine Ausnahme birgt Artikel 8 des Entwurfs in sich. Entsprechend gelten anderweitige Regelungen für Presseverlage. So dürfen Online-Zeitungen und andere Pressepublikationen Cookies für werbefinanzierte Dienste setzen. So kann man im Großen und Ganzen von einer Blankovollmacht für die Presseverlage zum Tracken der Leser und Leserinnen.

► Alles zum Presserecht

Der neue Artikel 10 sollte eine hohe Privatsphärenschutz als Standarteinstellung im Browser verankern. Dagegen liefen allerdings Presseverlage wie der Axel Springer und andere Digitalkonzerne Sturm und letztendlich wurde dieser Positionsentwurf gestrichen.

Bis zuletzt haben zahlreiche Mitgliedstaaten gefordert, dass Anbieter von Kommunikationsdiensten die Kommunikation ihrer Nutze rauf illegales Material untersuchen sollen. Sollten dabei Inhalte wie zum Beispiel die Darstellung von Kindesmissbrauch auffallen, kann man so dagegen vorgehen. Deutschland vertritt hier allerdings die Meinung, dass diese Frage außerhalb der ePrivacy-Reform diskutiert werden muss.

Letzte Chance für eine Reform

Bereits in den letzten drei Jahren, seit 2017, gab es zahlreiche gescheiterte Versuche von verschiedenen Ratspräsidentschaften eine Reform herbei zu führen. Verbraucherverbände und Verbraucherzentralen appellieren nun an die EU-Mitgliedsstaaten sich endlich auf den deutschen Vorschlag zu einigen und so einer langen Diskussion ein Ende zu setzen.

Wenn sich nun die Mitgliedstaaten auf den Vorschlag einigen würden, könnten die Verhandlungen mit dem Parlament und der Kommission starten. Damit in der EU-Gesetze verabschiedet werden können, muss sowohl das Parlament als auch der EU-Ministerrat einem Entwurf zustimmen. Wenn dann ein Gesetz verabschiedet wurde, braucht es immer noch eine Übergangsfrist.

Sollten die Diskussionen erfolgversprechend voranschreiten und es kommt zu einer Einigung, kann man von einem Wirksamwerden nach einer Übergangsfrist ab frühestens 2023 ausgehen.



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