SBS Firmengruppe Logos

| Internetrecht

Fahrrad-Unternehmen verklagt! Streichpreise sind unzulässig


Vorsicht: Keine Zahlen aus dem stationären Handel übernehmen!

Mit Beschluss vom 11.03.2021 entschied nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamm – wie auch die Vorinstanz – dass das Werben mit sogenannten Streichpreisen nur zulässig ist, wenn diese Preise auch tatsächlich angeboten wurden. Strittig war dies bei einem Unternehmen das Fahrräder und Zubehör online und offline vertrieb. Es hat auf deren Online-Shop mit durchgestrichenen früheren Preisen geworben, um dem Kunden eine Preissenkung deutlich zu machen. Problematisch war allerdings, dass die früheren Preise in dem stationären Handel galten.

►Sie wollen Ihren Online-Shop prüfen lassen?◄ Dann klicken Sie hier.

Werben mit Streichpreisen kann wettbewerbswidrig sein

Der Verbraucher ging zurecht davon aus, dass sich die Preissenkung konkret auf frühere Zahlen des Onlineshops beziehe. So führte das OLG Hamm aus „(…) Ein durchschnittlich informierter und verständiger Verbrauchersale rabatt sonderangebot streichpreis wird die beanstandete Werbung der Beklagten (…) auf den Onlineshop der Beklagten beziehen und daher so verstehen, dass es sich bei dem gestrichenen Preis um den ursprünglich tatsächlich im Onlineshop geltenden Preis handelt.“

Wie lange darf eine Streichpreis-Werbung überhaupt online sein?

Auch musste sich die Richterin des OLG Hamm mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Streichpreis-Werbung zum Beispiel dann noch erlaubt ist, wenn der aktuelle Preis bereits seit 6 Monaten Bestand hat. Der Zeitraum richte sich, so die Richterin, „nach der Verkehrsauffassung, wobei (…) auf einen durchschnittlich informierten, situationsadäquaten aufmerksamen und durchschnittlich verständigen Verbraucher abzustellen ist“. Die Frage lasse sich nicht pauschal oder mit starren Fristen beantworten. Wie in vielen juristischen Fragen käme es auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles an. Auf den vorliegen Fall des Fahrrad-Unternehmens hieße es dann, dass bei Nahrungs- und Genussmitteln sowie Verbrauchsgütern die Zeitspanne meist kürzer (4-10 Wochen) als bei anderen Waren oder Leistungen zu bemessen ist. Es kann zudem relevant sein, ob in einer Zeitungsanzeige oder einem Katalog geworben wird, da Verbraucher bei einer Zeitungsanzeige stets von Aktualität ausgehen, während eine Werbung im Katalog regelmäßig längerfristig angesetzt ist. „Gemessen hieran hat das Landgericht mit der zutreffenden Erwägung, dass es sich bei Fahrrädern einerseits um langlebige und durchaus hochpreisige Wirtschaftsgüter handelt, der Verbraucher andererseits aber insbesondere bei Online-Werbung laufend aktuelle Informationen erwartet, einen Zeitraum von – vergleichsweise großzügig bemessenen – sechs Monaten als vertretbar angesehen.“ so das OLG Hamm.

SBS LEGAL - Ihr Experte im Wettbewerbsrecht

Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten der SBS LEGAL? Die Rechtsanwälte von SBS LEGAL weisen mit unserer jahrelangen Erfahrung eine umfassende Expertise im Wettbewerbsrecht und Internetrecht auf. Wir beraten täglich Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos.

SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.

Zurück zur Blog-Übersicht