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Ein fremder Name, ein vertrautes Foto, ein Profil, das täuschend echt wirkt – und plötzlich existiert man über einen Fake-Account digital doppelt. Für Betroffene ist das keineswegs nur ein bloßes Ärgernis, für Plattformen längst ein strukturelles Problem. Denn wer Identitäten nachahmt, verletzt Persönlichkeitsrechte, schädigt den Ruf sowie das Vertrauen und nutzt die Reichweite sozialer Netzwerke gezielt aus.
Lange blieb es im Kontext von Fake-Accounts bei einem scheinbar bewährten Vorgehen: melden, löschen, weitermachen. Doch genau hier setzt eine aktuelle Entscheidung des Gerichtes an. Sie verschiebt die Verantwortung und stellt klar, dass Plattformen sich nicht darauf beschränken dürfen, einzelne Profile zu entfernen. Wer einmal konkret auf einen Fake-Account hingewiesen wird, muss mehr leisten als reines Reagieren.
Das Urteil aus München greift tief in die Prüf- und Handlungspflichten von Social-Media-Anbietern ein und zeigt, dass Identitätsschutz im digitalen Raum eine neue rechtliche Schärfe erhält.
Ein Nutzer stolperte auf Facebook über mehrere Fake-Accounts, die seinen Namen und seine Fotos verwendeten und dadurch wie „echte“ Konten wirkten. Er reagierte schnell und meldete die Fake-Accounts Ende März bis Anfang April 2025 über die Plattformwege. Trotzdem blieben die Profile zunächst online und verschwanden erst deutlich später zu Ende April bis Anfang Mai 2025.
Da die Plattform auf eine Abmahnung hin keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab, leitete der Betroffene gerichtliche Schritte ein und beantragte beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung.
Das Wichtigste zum Fall in Kürze
Ein Fake-Account ist ein bewusst angelegtes Nutzerprofil, das mit erfundenen Angaben oder fremden Daten eine Identität vortäuscht. Häufig werden Name und Profilbild einer realen Person übernommen oder Fotos aus dem Netz genutzt, um seriös zu wirken. Solche Profile tauchen in sozialen Netzwerken, Dating-Apps, Foren oder Marktplätzen auf und dienen typischerweise dazu, Vertrauen zu erschleichen, Personen zu täuschen oder Reichweite für fremde Zwecke auszunutzen.
So lassen sich Fake-Accounts erkennen
Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und stellte klar, dass die Verantwortung der Plattform über das bloße Löschen einzelner gemeldeter Fake-Accounts hinausgeht. Nach einer konkreten Beanstandung durch den Betroffenen trifft den Plattformbetreiber die Pflicht, auch künftig identische und sogenannte kerngleiche Fake-Accounts zu verhindern. Eine erneute Meldung jedes einzelnen neuen Profils ist dafür nicht erforderlich. Ab Rechtskraft der Unterlassungsverfügung liegt es vielmehr in der Verantwortung der Plattform, wirksame Vorkehrungen zu treffen, um vergleichbare Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu unterbinden.
Rechtlich stützte das Gericht die Unterlassungspflicht auf eine analoge Anwendung der zivilrechtlichen Abwehransprüche bei Eigentums- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Geschützt sind dabei mehrere Ebenen zugleich: das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Namensrecht sowie das Recht am eigenen Bild. Zwar hatte die Plattform die Fake-Accounts nicht selbst angelegt, sie wurde jedoch als mittelbare Störerin in Anspruch genommen. Maßgeblich war, dass sie nach Kenntniserlangung einen relevanten Beitrag zur Fortdauer der Rechtsverletzung leistete, indem sie ihre Prüf- und Handlungspflichten nicht ausreichend erfüllte.
Die Pflichten entstehen nach Ansicht des Gerichts mit einer hinreichend konkreten Meldung durch den Nutzer. Ist die Rechtsverletzung für die Plattform klar erkennbar, muss sie organisatorisch und technisch sicherstellen, dass gleichartige Verstöße künftig unterbleiben. Im entschiedenen Fall wertete das Gericht die Reaktion der Plattform als zu langsam. Zwischen Kenntniserlangung und tatsächlicher Sperrung der Fake-Accounts lag ein Zeitraum, der den Anforderungen an eine zügige Reaktion nicht gerecht wurde.
Auch europarechtliche Vorgaben änderten daran nichts. Der Digital Services Act stand der zivilrechtlichen Unterlassungshaftung nicht entgegen. Zwar enthält er Haftungsprivilegien für Hostingdienste, erlaubt den nationalen Gerichten jedoch ausdrücklich, Unterlassungsanordnungen zu erlassen. Ebenso blieb die Wiederholungsgefahr bestehen, obwohl die Profile später deaktiviert wurden. Ohne eine verbindliche Unterlassungserklärung durfte der Betroffene davon ausgehen, dass vergleichbare Verletzungen jederzeit erneut auftreten können.
Ein Fake-Account mit Ihrem Namen und Ihren Fotos taucht auf. Und plötzlich steht Ihre digitale Identität zur Disposition. Schnelles und strukturiertes Handeln entscheidet darüber, ob der Schaden begrenzt bleibt oder sich weiter verbreitet.
Fünf konkrete Schritte für Betroffene
Je schneller Sie reagieren, desto größer sind die Chancen, Identitätsmissbrauch wirksam zu stoppen und Folgeschäden zu vermeiden.
Während früher jedes neu auftauchende Fake-Accounts faktisch einen weiteren rechtlichen Kraftakt erforderte, rückt nun die Plattform selbst stärker in die Pflicht. Der Unterlassungsanspruch erschöpft sich nicht im Löschen einzelner gemeldeter Accounts, sondern umfasst auch künftige identische und kerngleiche Verletzungsformen. Für Betroffene bedeutet das eine erhebliche Entlastung und eine realistischere Chance auf nachhaltigen Schutz ihrer Identität.
Zugleich konkretisiert das Gericht die dogmatische Einordnung. Die Plattform haftet als mittelbare Störerin, sobald sie nach klarer Beanstandung untätig bleibt oder unzureichend reagiert. Grundlage sind die klassischen Abwehransprüche aus dem Zivilrecht in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, dem Namensrecht und dem Recht am eigenen Bild. Der Digital Services Act ändert daran nichts, solange die Plattform nach Kenntnis nicht zügig handelt. Wer Hinweise ignoriert oder verzögert bearbeitet, verliert das Haftungsprivileg.
Besonders praxisrelevant ist die Ausdehnung der Unterlassungspflicht auf kerngleiche Verstöße. Hier zeigt sich die eigentliche Dynamik der Entscheidung. Plattformen müssen organisatorische und technische Maßnahmen etablieren, die Wiederholungen effektiv verhindern. Identische Accounts lassen sich technisch leicht blockieren. Schwieriger wird es bei leicht abgewandelten Profilen, bei denen eine wertende Betrachtung erforderlich ist. In der Konsequenz dürfte dies zu einer vorsichtigeren Moderationspraxis führen. Die Gefahr eines Overblockings steigt, weil Plattformen aus Sorge vor Verstößen eher zu viel als zu wenig sperren. Im Bereich klarer Identitätsanmaßungen erscheint diese Verschiebung jedoch vertretbar.
Für Betroffene stärkt das Urteil die Durchsetzbarkeit des Persönlichkeitsschutzes im digitalen Raum erheblich. Einstweiliger Rechtsschutz bleibt ein effektives Instrument, um schnell gegen Rufschädigungen vorzugehen. Für Plattformbetreiber wächst zugleich der Compliance-Druck. Wer effektive Prüf- und Präventionsmechanismen etabliert, reduziert Haftungsrisiken. Wer auf reaktive Minimalstrategien setzt, riskiert gerichtliche Anordnungen mit weitreichender Wirkung.
Das Urteil ist damit ein weiterer Baustein in der Fortentwicklung der Plattformhaftung. Identitätsmissbrauch wie über Fake-Accounts wird nicht länger als isoliertes Nutzerproblem behandelt, sondern als strukturelle Herausforderung, die technische und rechtliche Verantwortung gleichermaßen verlangt.
Haben Sie Fragen dazu, wie schnell eine Plattform nach Ihrer Meldung reagieren muss? Sind Sie sicher, dass Ihr Name, Ihre Fotos und Ihre Marke im Netz ausreichend geschützt sind? Möchten Sie wissen, welche Schritte bei Identitätsmissbrauch wie einen einstweiligen Rechtsschutz sinnvoll sind? Oder geht es um geschäftsschädigende Inhalte, Fake-Bewertungen, Diffamierung oder die rechtskonforme Ausgestaltung Ihres Social-Media-Auftritts?
Wir beraten Sie rund um das Thema sozialen Medien und Netzwerke und unterstützen Unternehmen dabei, rechtssichere Social-Media-Strategien umzusetzen sowie Haftungsrisiken zu reduzieren. Dazu gehört die Prüfung und Erstellung von Nutzungsbedingungen für Online-Angebote sowie die rechtliche Begleitung bei Datenschutz, Urheberrecht und Markenrecht in sozialen Netzwerken. Wir helfen bei der Einordnung und Durchsetzung gegen rufschädigende Kommentare und Diffamierungen und setzen geeignete Maßnahmen zum Schutz von Reputation, Inhalten und Kennzeichenrechten um. So lassen sich Social-Media-Kanäle wirkungsvoll nutzen, ohne rechtliche Fallstricke in Kauf zu nehmen.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung. Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten von SBS LEGAL?