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Fallen öffentliche WhatsApp-Kanäle jetzt unter den DSA?


Die EU-Kommission stuft öffentliche WhatsApp-Kanäle künftig unter den Digital Services Act ein. Betroffen sind ab Mitte Mai 2026 sind jedoch nur die Kanal-Funktionen mit öffentlicher Reichweite. Private Chats, Gruppen und Anrufe bleiben weiterhin außen vor.

WhatsApp erhielt für die Umsetzung der strengeren DSA-Vorgaben eine Übergangsfrist von vier Monaten. Unternehmen, Medien, Creator und Organisationen, die öffentliche Kanäle nutzen, müssen deshalb künftig stärker auf Transparenz, Moderation und regulatorische Vorgaben achten. Was das genau für Ihr Unternehmenskonto bedeutet, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.


Was sind WhatsApp-Kanäle?

WhatsApp-Kanäle sind öffentliche Broadcast-Funktionen innerhalb von WhatsApp. Unternehmen, Medien, Organisationen oder Einzelpersonen können darüber Nachrichten, Bilder, Videos oder Links an viele Abonnenten gleichzeitig senden. Die Kommunikation läuft dabei überwiegend einseitig. Nutzer können Inhalte empfangen und teilweise mit Emojis reagieren, aber nicht wie in einem privaten Chat direkt antworten.

Für Unternehmen sind WhatsApp-Kanäle attraktiv, da sie Informationen schnell und unmittelbar verbreiten können. Sie eignen sich etwa für Produktankündigungen, Angebote, Service-Updates, Event-Hinweise oder Markenkommunikation. Da die Inhalte direkt in WhatsApp erscheinen, werden sie oft schneller wahrgenommen als klassische Newsletter oder Social-Media-Posts.

Merkmale von WhatsApp-Kanälen

  • Einseitige Kommunikation von Anbieter zu Abonnenten
  • Inhalte können an große Nutzergruppen verbreitet werden
  • Abonnenten können meist reagieren, aber nicht direkt antworten
  • Geeignet für News, Angebote, Updates und Markenkommunikation
  • Sichtbarkeit ohne klassische Social-Media-Algorithmen
  • Nutzung im vertrauten WhatsApp-Umfeld

Relevant für Unternehmen, Medien, Creator und Organisationen


Warum fallen WhatsApp-Kanäle unter den DSA?

WhatsApp-Kanäle fallen unter den DSA, da sie keine private Messenger-Funktion sind. Sie verbreiten öffentliche Inhalte einseitig an sehr viele Nutzer. Damit ähneln sie eher einer Social-Media- oder Broadcast-Plattform als einem privaten Chat.

Der wesentliche Punkt ist die Reichweite. In der EU hatten WhatsApp-Kanäle im ersten Halbjahr 2025 durchschnittlich rund 51,7 Millionen monatlich aktive Nutzer. Damit lag die Funktion über dem DSA-Schwellenwert für sehr große Online-Plattformen.

Für Meta bedeutet das strengere Pflichten. Das Unternehmen muss Risiken wie illegale Inhalte, Desinformation, Wahlbeeinflussung oder schädliche Inhalte stärker prüfen und wirksame Schutzmaßnahmen einbauen. Dazu kommen mehr Transparenzpflichten, etwa zur Moderation von Inhalten, zum Umgang mit Werbung und zum Datenzugang für Behörden und Forschung.

Für Unternehmen, die WhatsApp-Kanäle nutzen, wird die Funktion damit rechtlich sensibler. Welche Auswirkungen das hat, zeigen wir Ihnen im nächsten Absatz.


Was ändert sich jetzt für Unternehmen und Medien?

Mit der DSA-Einstufung verändern sich WhatsApp-Kanäle von einer reinen Reichweitenfunktion zu einem stärker regulierten Kommunikationsraum. Für Unternehmen, Medienhäuser, Organisationen und Creator bedeutet das mehr Kontrolle, mehr Transparenzpflichten und strengere Plattformaufsicht.

Moderation und Plattformkontrolle

Meta muss Inhalte in WhatsApp-Kanälen künftig deutlich stärker überwachen und Risiken systematisch bewerten. Dabei geht es nicht nur um illegale Inhalte, sondern auch um Desinformation, Hassrede, Manipulation oder jugendschutzrelevante Inhalte.

Für Unternehmen und Medien kann das bedeuten, dass Beiträge schneller geprüft, eingeschränkt oder entfernt werden. Öffentliche Kanäle werden damit stärker wie soziale Netzwerke behandelt und weniger wie klassische Messenger-Kommunikation.

Beschwerden und Einspruchsverfahren

Mit dem DSA steigen auch die Anforderungen an Melde- und Beschwerdeverfahren. Sie müssen nachvollziehbare Prozesse schaffen und schneller auf Hinweise zu problematischen Inhalten reagieren. Gerade bei sensiblen oder politischen Themen steigt dadurch die regulatorische Aufmerksamkeit.

Werbung und Reichweite

Der DSA verschärft außerdem die Anforderungen an Werbetransparenz. Ab jetzt sollen Sie nachvollziehbarer machen, welche Inhalte beworben und wie die Reichweiten gesteuert werden. Für Unternehmen wird damit besonders relevant, wie Kampagnen ausgespielt werden und welche Zielgruppen angesprochen werden. Profiling-basierte Werbung gegenüber Minderjährigen steht dabei besonders im Fokus.

Datenzugang und Aufsicht

Große Plattformen müssen Forschenden und Behörden künftig besseren Zugang zu bestimmten Daten ermöglichen. Risiken wie Desinformation oder systemische Auswirkungen sollen dadurch besser untersucht werden können.

Jugendschutz

Der Schutz Minderjähriger wird unter dem DSA deutlich wichtiger. Wesentlich ist es nun, dass Sie stärker darauf achten, welche Inhalte jungen Nutzern angezeigt werden und wie Werbung ausgespielt wird. Unternehmen und Medien sollten deshalb prüfen, ob ihre Inhalte auch Minderjährige erreichen und ob Formate, Sprache oder Targeting-Methoden angepasst werden müssen.


Wie nutzen Unternehmen WhatsApp-Kanäle jetzt rechtssicher?

Inhalte vor Veröffentlichung rechtlich prüfen

Unternehmen sollten Kanalbeiträge künftig stärker vorbereiten und prüfen lassen. Besonders sensibel sind politische Aussagen, Gesundheitsinformationen, Gewinnspiele, Krisenkommunikation oder Inhalte mit Personenbezug. Gerade öffentliche Kanäle können schnell Reichweite entwickeln und dadurch regulatorische Aufmerksamkeit erzeugen.

Ein praktisches Beispiel: Ein Unternehmen veröffentlicht über seinen Kanal kurzfristig Aussagen zu einem Produktrückruf oder zu gesundheitlichen Wirkungen eines Produkts. Werden dabei Verbraucherinformationen missverständlich formuliert oder rechtliche Vorgaben verletzt, kann das nicht nur Plattformprobleme auslösen, sondern auch wettbewerbsrechtliche Risiken schaffen.

Werbung, Information und Meinung trennen

Nutzer müssen klar erkennen können, ob ein Beitrag journalistisch, werblich oder meinungsbezogen ist. Vermischte Inhalte erhöhen das Risiko von Transparenzproblemen und können bei Werbung oder Influencer-Elementen schnell kritisch werden.

Ein typischer Fall ist ein Unternehmenskanal, der Produktneuheiten scheinbar neutral vorstellt, tatsächlich aber werbliche Kooperationen oder bezahlte Inhalte enthält. Fehlt eine klare Kennzeichnung, können Vorwürfe irreführender Kommunikation entstehen.

Rechte an Bildern, Videos und Inhalten absichern

Gerade bei schnellen Messenger-Formaten werden Inhalte häufig übernommen, weitergeleitet oder spontan verwendet. Unternehmen sollten deshalb genau im Blick behalten, ob sie die notwendigen Nutzungsrechte an Bildern, Musik, Videos oder Texten besitzen.

Das betrifft Produktbilder, Memes, Stockmaterial, Screenshots oder Inhalte von Influencern. Auch kurze Videoclips oder Social-Media-Grafiken können urheberrechtlich geschützt sein. Öffentliche Kanäle erhöhen dabei das Risiko, dass Rechtsverletzungen sichtbar und abmahnfähig werden.

Zielgruppenansprache vorsichtig gestalten

Besondere Vorsicht gilt bei Inhalten, die auch Minderjährige erreichen können. Der DSA verschärft den Schutz junger Nutzer und begrenzt insbesondere Profiling-basierte Werbung oder manipulative Anspracheformen.

Ein Beispiel: Ein Kanal bewirbt stark emotionalisierte Angebote, Gewinnspiele oder zeitlich begrenzte Aktionen gezielt gegenüber jüngeren Nutzern. Solche Formate können künftig schneller problematisch werden, wenn sie als unangemessene Einflussnahme oder jugendschutzrelevant bewertet werden.

Freigabe- und Dokumentationsprozesse schaffen

Rechtssicherheit entsteht vor allem durch nachvollziehbare Prozesse. Unternehmen sollten festlegen, wer Inhalte erstellt, prüft, freigibt und im Ernstfall schnell reagieren kann.

Hilfreich ist außerdem eine stetige Dokumentation. Dazu gehört, wann Beiträge veröffentlicht, welche Risiken geprüft und warum bestimmte Inhalte freigegeben wurden. Das kann später wichtig werden, wenn Beschwerden eingehen, Plattformen Inhalte prüfen oder Behörden Nachfragen stellen.

Ein praktischer Ansatz ist eine kurze Standardprüfung für typische Kanalinhalte. So lassen sich Werbebeiträge, Gewinnspiele, Krisenmeldungen oder Inhalte mit personenbezogenen Daten schneller und sicherer bewerten.


SBS LEGAL - Kanzlei für Internetrecht 

Nutzen Sie WhatsApp-Kanäle, Instagram, TikTok, LinkedIn oder andere soziale Netzwerke für Marketing, Kundenkommunikation oder Reichweitenaufbau? Müssen Sie prüfen, wie Werbung, Gewinnspiele, Influencer-Kooperationen oder Community-Management rechtssicher umgesetzt werden? Oder benötigen Sie Unterstützung bei Datenschutz, Urheberrecht, Plattformregeln, DSA-Vorgaben oder dem Umgang mit kritischen Beiträgen und Beschwerden?

Dann sind Sie bei SBS LEGAL genau richtig. 

Als Kanzlei für Internetrecht unterstützen wir Unternehmen bei der rechtssicheren Nutzung sozialer Medien, digitaler Plattformen und öffentlicher Online-Kommunikation. Unsere Anwälte prüfen Social-Media-Kampagnen, WhatsApp-Kanäle, Nutzungsbedingungen und Werbeinhalte auf rechtliche Risiken und begleiten bei Datenschutz-, Wettbewerbs- und Urheberrechtsfragen. Zudem helfen wir beim Schutz von Markenrechten, bei der Bewertung von Plattformregeln sowie beim Vorgehen gegen negative Bewertungen, Fake-Accounts und rufschädigende Inhalte.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung. Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten von SBS LEGAL?

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