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St. Pauli hat im Profifußball die erste Genossenschaft gegründet. Ab sofort gibt es die Football Cooperative St. Pauli von 2024 eG. Damit hebt der St. Pauli sich von den anderen Fußballvereinen ab, die meist eingetragene Vereine (e.V.) sind. Zum Teil sind Einige auch als Aktiengesellschaft (AG) vertreten. Warum der St. Pauli sich gerade für die Rechtsform der Genossenschaft entschieden hat, hat vielfältige Gründe.
Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen. Es handelt sich um eine juristische Person, die Träger von Rechten und Pflichten ist. Anders als andere Gesellschaftsformen, ist die Genossenschaft nicht profitorientiert. Bei der Genossenschaft geht es in erster Linie um die Genossenschaftsmitglieder. Die Genossenschaft ist dabei wirtschaftlich, sozial und kulturell motiviert. Die Genossenschaftsmitglieder sind an der Genossenschaft beteiligt und wirken damit stark bei den Entscheidungen mit.
Jedes Genossenschaftsmitglied hat eine Stimme. Die Stimme können die Mitglieder in der Generalversammlung wahrnehmen. Jedes Mitglied hat ganz unabhängig von der Anzahl seiner Anteile lediglich eine Stimme. Als Genosse bringt man sich mit seinem Anteil ein und fördert damit den Zweck der Genossenschaft.
St. Pauli brauchte eine Lösung zur Finanzierung, denn sie wollen in eine professionelle Infrastruktur im Stadion, im Profi- und Nachwuchsbereich, investieren. Der St. Pauli wollte zur Finanzierung allerdings keine externen Investoren heranziehen und auch nicht finanziell von Banken abhängig sein.
Die Genossenschaft erwirbt die Mehrheit der Anteile am Stadion des Vereins. Mit dem Geld kann der Verein Darlehen zurückzahlen. Der St. Pauli möchte möglichst viele Einlagen erhalten, damit der FC St. Pauli sich auf lange Sicht selbst finanzieren kann und unabhängig von Banken werden kann.
Das gemeinsame Mitspracherecht durch die Genossenschaftsmitglieder ist ebenfalls ein Grund, weshalb der St. Pauli sich für die Genossenschaft entschieden hat. Damit werden die Entscheidungen gemeinsam getroffen, was zu den Werten des St. Pauli gut passt.
Zur Genossenschaft am Beispiel des FC St. Pauli haben wir bereits eine Podcast Folge veröffentlicht.
Die Generalversammlung ist das wichtigste Organ der Genossenschaft und besteht aus den Genossenschaftsmitgliedern. Die Versammlung ist verantwortlich für die wichtigsten Entscheidungen. Geleitet wird die Genossenschaft von dem Vorstand, der wiederum von der Generalversammlung gewählt wird. Der Vorstand führt alle Geschäfte der Genossenschaft. Die Geschäftsführung wird von dem Aufsichtsrat überwacht. Der Aufsichtsrat muss für die rechtliche und finanzielle Ordnung der Genossenschaft sorgen.
Die Genossenschaft finanziert sich grundsätzlich selbst. Sollte die Genossenschaft mal planen von einem externen Investor Geld für die Finanzierung anzunehmen, muss dies in der Satzung erklärt werden.
Alle Aufwendungen, die in einer Genossenschaft entstehen, können steuerlich abgesetzt werden, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Als Aufwendungen zählen z.B. Gehälter, Betriebskosten und Mietkosten. Die Aufwendungen mindern den Gewinn der Genossenschaft, sodass sie damit steuerlich abzugsfähig sind.
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