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Auch Finanzämter gehen mit der Zeit und erleben eine immer weiter fortschreitende technische Aufrüstung. Dadurch können Steuerhinterziehungen in Zukunft einfacher festgestellt werden und Steuerzahler sollten in Zukunft einiges beachten.
Wer durch die Nutzung von Onlineplattformen wie Ebay, die Vermietung von Wohnungen über Airbnb oder den Handel mit Kryptowährung Gewinne erzielt, muss diese Gewinne versteuern. Oft werden aber genau diese Einnahmen nicht in der Steuererklärung aufgeführt, doch das ändert sich in Zukunft.
Die technischen Mittel der Finanzämter sind mittlerweile so weit entwickelt, dass die nötigen Daten erhoben und ausgewertet werden können, um Fälle von Steuerhinterziehungen aufzudecken.
Die gesetzliche Grundlage für die Erfassung aller Transaktionen über Online-Plattformen wie Ebay oder kleinanzeigen.de gibt es bereits seit 2023 in Form des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes. Durch das Gesetz werden die Verkaufsplattformen verpflichtet, alle Transaktionen der Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln, meist im Frühjahr eines Jahres. Das gilt auch für ausländische Plattformen, sofern sie in Deutschland agieren.
Die Transaktionsdaten werden dann an die zuständigen Finanzbehörden weitergegeben. Die Meldung geschieht transparent, denn die Nutzer der Plattformen erfahren, welche ihrer Daten gemeldet wurden.
Grundsätzlich sind Verkäufe dann steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Waren weniger als ein Jahr vergangen ist und der Gesamtgewinn aus allen Verkäufen mehr als 1000€ beträgt. Besonders hohe Einnahmesummen aus regelmäßigen Verkäufen unterliegen immer der Einkommensteuer. Dazu kommen Gewerbe- und Umsatzsteuer, da das Finanzamt dann von gewerblichem Handel ausgeht.
Jedoch gibt es Ausnahmen. Beträgt der jährliche Gewinn weniger als 24.500€, entfällt die Gewerbesteuer. Bei einem maximalen Nettogewinn von 25.000€ im Jahr 2025 und 100.000€ in diesem Jahr wird zudem auf die Umsatzsteuer verzichtet. Grund dafür ist die sogenannte Kleinunternehmer-Regelung.
Tätigt ein Nutzer innerhalb eines Jahres weniger als 30 Transaktionen oder nimmt weniger als 2000€ ein, entfällt die Meldepflicht. Gleiches gilt für den Verkauf alltäglicher Gebrauchsgegenstände wie beispielsweise gebrauchten Fahrrädern, Büchern oder Möbeln. Auch in solchen Fällen sieht das Finanzamt von einer Meldung ab.
Verleiht jemand Gegenstände gegen Entgelt über Plattformen wie Grover oder Wedio, gilt eine Freigrenze in Höhe von 256€. Alles, was diese Grenze übersteigt, muss versteuert werden.
Seit der gesetzlich eingeführten Meldepflicht ist die Zahl der Transaktionsmeldungen um 20% gestiegen. Während den Finanzbehörden laut Informationen des Bundestags im Jahr 2023 lediglich ca. 131.000 Meldungen vorlagen, waren es 2024 bereits 157.000.
Diejenigen, die ihre Steuererklärung selbst und ohne Steuerberater erstellen, mussten dem Finanzamt bis Juli 2025 alle getätigten Transaktionen aus dem Jahr 2024 melden und melden dieses Jahr alle Transaktionen des Jahres 2025. Steuerberater, die mit der Erstellung von Steuererklärungen beauftragt sind, müssen dem Finanzamt die Transaktionsdaten aus 2024 bis spätestens Ende April 2026 mitteilen.
Auch für die Plattformen, über die mit Kryptowährungen wie beispielsweise Bitcoin gehandelt werden kann, besteht eine Meldepflicht. Diese ergibt sich aus dem Kryptowährung-Steuertransparenzgesetz (KStTG), welches Anfang 2026 in Kraft getreten ist.
Die Börsenplattformen wie Bitcoin.de werden durch das Gesetz verpflichtet, alle Transaktionsdaten der Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern zu geben. Zwar werden erst im kommenden Jahr zum ersten Mal die Transaktionen des Jahres 2026 gemeldet, jedoch könnte das Finanzamt daraufhin auch Nachfragen bezüglich früherer Jahre stellen.
Das sollten die Anleger von Kryptowährungen bereits jetzt bedenken, denn aus der jährlich erscheinenden Studie zu Krypto-Steuern des Softwareanbieters Blockpit geht hevor, dass im Jahr 2024 etwa sieben Millionen Menschen Gewinne aus dem Krypto-Handel erzielt haben, von welchen rund 17,3 Milliarden Euro steuerpflichtig gewesen wären. Daraus ergibt sich, dass weniger als 3% der Krypto-Anleger ihre Einnahmen korrekt versteuert haben.
Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes hat die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen Informationen zu Transaktionen von einer Krypto-Börse verlangt und überprüft nun 4000 Fälle. Die verschärfte Überprüfung durch die Finanzbehörden könnte also für viele Anleger zum Problem werden.
Die erzielten Erträge aus dem Handel mit Kryptowährungen sind dann einkommensteuerpflichtig, wenn sie die Freigrenze in Höhe von 1000€ im Jahr überschreiten und innerhalb eines Jahres in Echtgeld umgewandelt werden. Gleiches gilt auch für digitale Kunst (NFT).
Wenn Anleger mit Kryptowährungen andere Erträge erzielen, zum Beispiel durch Staking-Rewards oder Lending-Zinsen, unterliegen auch diese passiv erzielten Gewinne der Steuer. Die jährliche Freigrenze beträgt hier 256€.
Wird also mit Bitcoin bezahlt oder digitale Kunst gekauft, wird damit Kryptowährung gekauft, woraus sich gegebenenfalls steuerpflichtige Einnahmen ergeben. Es ist daher Vorsicht geboten.
Vermieter, die Wohnungen über die Plattform Airbnb vermieten oder verpachten, müssen die daraus erzielten Mieteinnahmen an die Finanzämter übermitteln. Zu den Einnahmen zählen die Kaltmiete, eventuelle Zusatzleistungen wie ein Reinigungsservice und Zuschläge für Bettwäsche. Die Meldepflicht entfällt allerdings, wenn Zimmer in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus vermietet werden und der Gewinn die jährliche Freigrenze von 520€ nicht überschreitet.
Bei Zimmern mit besonderen Serviceleistungen wie einem Frühstücksangebot oder täglicher Reinigung und bei der Vermietung mehrerer Immobilien, in denen der Eigentümer nicht selbst wohnt, nehmen die Finanzbehörden eine gewerbliche Vermietung an.
Zudem müssen alle Transaktionen aus Dienstleistungen, etwa von Handwerkern, gemeldet werden.
Es ist keine Neuheit, dass Steuererklärungen von Computern vorgeprüft werden. Nur auffällige Erklärungen werden herausgesucht und von Finanzbeamten bearbeitet. Eine Steuererklärung ist auffällig, wenn Angaben nicht zusammenpassen, große Abweichungen zu vorherigen Jahren erkennbar sind oder Änderungen bezüglich des Arbeitgebers oder der Krankenkasse festgestellt werden.
Um noch effektiver aussortieren und sich auf Fälle strafrechtlich relevanter Steuerhinterziehungen konzentrieren zu können, setzt Nordrhein-Westfalen als erstes deutsches Bundesland eine künstliche Intelligenz ein, so Finanzminister Marcus Optendrenk der CDU Nordrhein-Westfalen. Dadurch sollen 95% der einfachen Steuerfälle automatisch bearbeitet werden.
Die KI soll dabei keinen Steuerbescheid erstellen oder das Internet nach Steuersündern durchsuchen, sondern lediglich prüfen, ob eine Steuererklärung markante und relevante Auffälligkeiten beinhaltet. Außerdem soll die KI dazu genutzt werden, umfangreiche Steuerbetrugsverfahren zu analysieren und Täterstrukturen in schweren Fällen der Finanzkriminalität sichtbar zu machen.
Laut Christoph Lievenbrück, einem Steuerbearter von RSM Ebner Stolz, werden die Beamten der Behörden dahingehend ausgebildet, die neuen technischen Hilfsmittel korrekt einzusetzen.
Letztlich ist zu sagen, dass die technische Aufrüstung der Finanzbehörden nicht nur die oben genannten Gruppierungen betrifft, sondern alle Steuerzahler in Deutschland. Wer also steuerpflichtige Nebeneinkünfte hat, sollte zukünftig darauf achten, diese in der Steuererklärung anzugeben.
Zwar läuft der Einsatz von KI und die Auswertung der Daten durch die Finanzämter bisher nicht einwandfrei, jedoch bedeutet bereits dieser Fortschritt eine gründlichere Überprüfung und eine deutlich erschwerte Einbehaltung von Steuergeldern.
Der Personalmangel innerhalb der Behörden führt laut Marcus Geuenich, Leiter des Bereichs Steuerstrafrecht bei EY Law, dazu, dass vor allem größere Fälle der Steuerhinterziehung verfolgt werden. In den Fällen, in denen mehr als 25.000€ veruntreut wurden, kann das Finanzamt einen zusätzlichen Strafzuschlag erheben, weshalb diese Fälle deutlich schneller bearbeitet werden. Kleinere Überschreitungen werden durch das Finanzamt meist gar nicht oder erst nach einigen Jahren hinterfragt, während dies bei großen Fällen bereits nach sechs bis zwölf Wochen geschieht.
Trotzdem ist es schon jetzt als Steuerzahler wichtig, alle meldepflichtigen Transaktionen zu melden, um steuerstrafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Krypto-Anleger sollten die Freigrenzen beachten oder den Verkauf nach Möglichkeit herauszögern, bis die Frist von einem Jahr verstrichen ist. Bei den Freigrenzen ist zu beachten, dass Verkäufe, mit denen Verlust gemacht wird, eine Überschreitung der Grenze ausgleichen können.
In Fällen, in denen steuerpflichtige Einnahmen verschwiegen wurden, über welche das Finanzamt noch keine Kenntnis hat, können strafbefreiende Selbstanzeigen erstattet werden.
Steuerberater Christoph Lievenbrück rät daher dazu, nicht einfach untätig abzuwarten, auch wenn der Einsatz der technischen Mittel, besonders der KI, noch ausbaufähig ist.
Aufgrund der Entwicklung des Steuerrechts durch Technik und den Einsatz von künstlicher Intelligenz, ist es als Steuerzahler wichtig, sicherzustellen, dass allen steuerrechtlichen Pflichten korrekt nachgegangen wird, um potentielle Konsequenzen zu vermeiden. Daher kann es ratsam sein, die Unterstützung eines Fachanwalts für Steuerrecht in Anspruch zu nehmen.
Bei Fragen rund um die neuen gesetzlichen Meldepflichten in Bezug auf die Steuererklärung sind wir bei SBS Legal der richtige Ansprechpartner für Sie. Wenn Sie wissen wollen, welche Einnahmen Sie wann und wie an die Behörden übermitteln müssen oder Unterstützung in einem steuerrechtlichen Verfahren benötigen, melden Sie sich gerne.