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Kryptowährungen haben in den letzten Jahren einen starken Zuwachs an Transaktionen erhalten. Inzwischen gibt es zahlreiche Gesetze, welche beispielsweise Bitcoin im Regelungsbereich erfassen. Jedes zuständige Finanzamt ist bemüht, Krypto-Transaktionen nachverfolgen zu können. Hierfür stellten die Finanzämter 2023 sog. Sammelauskunftsersuchen an die Kryptobörse Bitcoin.de, welche sodann Kundendaten herausgab. Anleger müssen dann richtig reagieren - insbesondere, wenn fragliche Transaktionen in Steuererklärungen hätten auftauchen müssen.
Ein Sammelauskunftsersuchen ist ein Mittel der Finanzbehörde, um Auskunft über eine Vielzahl von Einzelfällen zu erlangen. Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AO sind auch andere Personen als die Beteiligten eines Besteuerungsverfahrens verpflichtet, den Finanzbehörden die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Wird so ein Ersuchen also an eine Kryptobörse gestellt, muss sie grundsätzlich Auskunft erteilen.
Auskunftsersuchen werden von Finanzämtern dann versendet, wenn sie mögliche Steuerpflichtverletzungen vermuten. Dabei muss so eine Verletzung aufgrund konkreter Anhaltspunkte oder allgemeiner Erfahrungswerte als wahrscheinlich gelten. Ausreichend ist es, wenn das Finanzamt aufgrund vertretbarer Erwägungen feststellt, dass sich aus einem bestimmten Sachverhalt steuerliche Auswirkungen ergeben können.
So war es auch bei den Krypto-Auskunftsersuchen an Bitcoin.de. Durch zahlreiche Kryptotransaktionen sahen die Finanzämter es als wahrscheinlich, dass bislang unbekannte Steuerquellen entstanden waren. Solche Krypto-Gewinne sind auch besteuerbar. Dazu fanden diese Transaktionen auf der Blockchain statt, auf welcher man sie dauerhaft genau nachvollziehen kann.
Wie bereits festgestellt, sind Plattformen die Bitcoin.de grundsätzlich verpflichtet, solch ein Sammelauskunftsersuchen zu beantworten. Für das Finanzamt ein Erfolg: Es wurden Daten von ca. 4.000 Nutzern übermittelt, welche in den Jahren 2015 bis 2017 durch Krypto-Transaktionen mindestens 50.000 EUR Umsatz pro Jahr erzielt haben. Somit wurde sich auf die großen Fälle konzentriert.
Mit diesen Blockchain-Daten konnte die Steuerfahndung Gewinne mit den jeweiligen Steuererklärungen der Anleger abgleichen. Um ein umfassendes Anlegerprofil zu erhalten, hat sie durch ein Analysetool anhand der Daten auch nachvollzogen, welche weiteren Kryptobörsen noch im Zusammenhang mit dem Wallet eines Anlegers auf Bitcoin.de genutzt wurden.
Haben die Behörden die notwendigen Daten gesammelt und per Analyse abgeglichen, stellen sie sog. Einzelauskunftsersuchen an einzelne Anleger. Hierin werden detaillierte Angaben zu Krypto-Transaktionen und deren Versteuerung meist ab den Jahren 2015 bis 2017 verlangt. Dabei besteht natürlich die Pflicht, das Ersuchen wahrheitsgetreu und möglichst umfassend zu beantworten. Sofern es neben den Transaktionen auf Bitcoin.de noch weitere Transaktionen gab, beispielsweise bei Binance, sollten diese ebenfalls mitgeteilt werden.
Ist es dann schon zu spät, wenn man Gewinne vorher nicht aufgedeckt hat? Nein! Die Einzelauskunftsersuchen werden auch als „goldene-Brücke-Schreiben“ bezeichnet. Denn sollte man bisherige Gewinne nicht aufgedeckt haben, wird man aufgefordert, diese rückwirkend unter Berücksichtigung von First-in-First-out-Regelungen und einer getrennten Darstellung pro Wallet („Depottrennung“) offenzulegen. Das gilt aber nur, solange nicht schon ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde – das wird in dem Auskunftsverlangen stehen.
Die goldene Brücke zurück ins Recht ermöglicht es dem Anleger, Fehler noch zu korrigieren. Stehen also bisher nicht versteuerte Gewinne im Raum, muss richtig gehandelt werden. Sonst riskiert man, die Selbstanzeige zu verwirken.
Zum Zeitpunkt des Einzelauskunftsersuchens wird meist noch kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet worden sein. Wurde aber eine Straftat (Steuerhinterziehung) begangen, so führt die nachträgliche Korrektur durch Selbstanzeige dazu, dass der Anleger wegen der Straftat keine Strafverfolgung zu befürchten hat. Sie bewirkt also nachträglich die Strafbefreiung für eine bereits begangene strafbare Handlung.
Dabei muss die Selbstanzeige zügig erfolgen, jedenfalls innerhalb der vom Finanzamt gestellten Frist. Sobald das strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, verlieren Sie diese Möglichkeit. Außerdem muss die Auskunft vollständig sein, was sehr aufwändig sein kann. Die steuerliche Verjährungsfrist beträgt in Deutschland 10 Jahre, weshalb in diesem Zeitraum grundsätzlich alle unversteuerten Einkünfte erklärt werden müssen. Die Verjährungsfrist der Straftaten liegt bei einfacher Steuerhinterziehung bei fünf Jahren und bei besonders schweren Fällen bei 15 Jahren.
Als pflichtgetreuer Anleger können Sie sich viele Kopfschmerzen sparen, indem Sie wichtige Informationen vorsorglich festhalten. Doch wenn es um Dinge wie die Selbstanzeige geht, sollten Fehler um jeden Preis vermieden werden. Denn die Folgen eines laienhaften und unprofessionellen Handelns gravierend sein: Von der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens über Hausdurchsuchungen bis hin zu einer Zwangsvollstreckung. Lassen Sie also umgehend von einem geschulten Steuerberater bzw. Fachanwalt für Steuerrecht beraten.
Es bedarf eine lückenlosen Aufbereitung der relevanten Daten, um die goldene Brücke zu erhalten. Die Selbstanzeige selbst muss alle Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre, umfassen. Dies kann für juristische Laien sehr schwierig sein und man erhält hierfür nur eine Chance.
Anknüpfend an die Blockchain-Technologie entstanden in den letzten Jahren vollkommen neue wirtschaftliche Ansätze wie Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, Bitcoin Cash, Ripple, Dash oder Litecoin), Initial Coin Offerings (ICO), Mining Unternehmen, Exchanges ebenso wie Bitcoin Handels- und Trading-Unternehmen. Den rechtlichen Rahmen für diesen neuen Wirtschaftsbereich bildet das Kryptorecht. Bei uns finden Sie Experten im Bereich des Kryptorechts, auch hinsichtlich der wirtschaftlichen- und rechtlichen Einordnung von NFTs.
Sie brauchen eine Beratung im Kryptorecht oder einen Kryptorechtsanwalt, etwa für eine Beratung zu Post vom Finanzamt wegen Kryptowährungen? Dann sind Sie bei uns richtig.