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| Bank- und Kapitalmarktrecht, Kryptorecht
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Zu unserer Volkswirtschaft gehörten schon immer das Funktionieren und die Transparenz der Kapital-, Kredit- und Wertpapiermärkte. Dabei hat das spezielle und umfangreiche Finanzaufsichtsrecht über Bank- und Finanzdienstleistungen einen hohen Stellenwert.
Eine besondere Rolle kommt dabei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu. Unternehmen, die Bank- und Finanzdienstleistungen erbringen möchten, haben große Hürden zu nehmen. Dies gilt sowohl für den Markteintritt als auch während des laufenden Betriebs.
Dabei ist eine entscheidende Frage, ob und inwiefern ein erlaubnis- und prospektpflichtiges Geschäft gegeben ist. Aufgrund der Komplexität und der Gefahr von strafrechtlichen Verstößen sind sämtliche Tätigkeiten, die einen möglichen Bezug zum Finanzaufsichtsrecht haben, grundsätzlich mit sorgfältiger Prüfung anzugehen. Entscheidend ist dabei auch die Kenntnis über die Verwaltungspraxis der BaFin.
Dies gilt gleichermaßen für IT-Projekte auf Basis der Blockchain-Technologie, Mining-Unternehmen, Initial-Coin-Offerings (ICO), Bitcoin-Händler- und -Vermarkter, Exchanges, Kryptowährungen akzeptierende Handelsplattformen, ebenso wie neu entstehende Krypto-Währungen.
Sobald der gewerbliche Umgang mit Kryptowährungen gegeben ist, fordert die BaFin auch hier eine Erlaubnis. Aufgrund der technischen Besonderheiten dieser Unternehmen können die Fragestellungen um die Erlaubnispflicht rechtlich noch komplexer sein. Die BaFin empfiehlt deswegen potentiellen Anbietern frühzeitig eine Beurteilung zu ihrer geplanten Geschäftstätigkeit einzuholen, um zu klären, ob diese der Aufsicht unterliegt.
Benötigen Unternehmen aus den Bereichen Kryptowährungen, ICO’s und Mining Beratung und Begleitung gegenüber der BaFin, sind die Rechtsanwälte von SBS Legal die richtigen Ansprechpartner. Dabei zählen insbesondere folgende Bereiche des Finanzaufsichtsrechts in Verbindung mit dem Kryptorecht zu den Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei:
- Veräußerung, Gründung und Erwerb von Finanzdienstleistungsinstituten.
- Prüfung von Unternehmen auf ihre Erlaubnispflicht.
- Erlaubnisverfahren nach § 32 KWG gegenüber der BaFin (BaFin-Lizenz).
- Kontinuierliche Beratung zu laufenden regulatorische Anforderungen.
- Betreuung durch das gesamte Genehmigungsverfahren bei bestehender Prospektpflicht.
- Beratung von freien und vertraglich gebundenen Vermittlern in Bezug auf aufsichtsrechtliche Anforderungen.
Nach eingehender Prüfung eines jeden Anliegens ist das Ziel der Kanzlei SBS Legal, Geschäftsmodelle nach Möglichkeit so zu konzipieren, dass die Erlaubnispflicht der BaFin entfällt. Aufgrund der Komplexität dieses Tätigkeitsfeldes ist häufig neben der Expertise im Finanzaufsichtsrecht und Kryptorecht auch die Kompetenz im Gesellschaftsrecht sowie im Steuerrecht notwendig, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Fachanwälte gern zur Verfügung. Senden Sie uns auch gern eine Mail an mail@sbs-legal.de oder kontaktieren Sie uns H I E R.