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Letztes Jahr gab es einen großen Aufreger, Grund dafür war die Entscheidung des EU-Parlaments, Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder „Tofu-Wurst“ in Zukunft zu verbieten. Dieses Verbot für die Bezeichnung von Fleischersatz soll nun aufgeweicht werden. Mehr dazu, im folgenden Artikel.
Am 07. Oktober stimmte das EU-Parlament dafür, dass veganer Fleischersatz nicht mehr fleischbezogene Bezeichnungen erhalten dürfen. Es ging damit um Bezeichnungen wie Wurst, Schnitzel oder Burger. Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder „Tofu-Wurst“ seien trotz der klaren Bezeichnung, dass es sich um pflanzliche Produkte handelt, nach dem EU-Parlament nicht ausreichend. Der Grund für die Beschränkung wurde mit dem Verbraucherschutz argumentiert. Es wurde die Befürchtung aufgestellt, dass der Verbraucher beim Einkauf von den Namen verwirrt werden könnte und nicht mehr wüsste, ob es sich um ein tierisches Produkt oder einen veganen Ersatz handelt.
So kritisierte der Verbraucherverband Bundesverband, dass Begriffe wie Veganes-Schnitzel den Käufer direkt erkennbar machen würden, was sie geschmacklich von dem Produkt erwarten dürften. Und auch die Umfrage der europäischen Verbraucherorganisation BEUC hat ergeben, dass die Mehrheit der Verbraucher nicht durch die Verwendung derartiger Bezeichnungen verwirrt sei. Der Geschäftsführer von Foodwatch, einer Verbraucherschutzorganisation, ging sogar so weit, das Verbot als Lobbyismus der Fleischindustrie zu bezeichnen.
Es wurde teilweise argumentiert, dass es den Verbraucher zudem eher verwirren und für mehr Unklarheit führen würde, wenn diese vergleichenden Bezeichnungen nicht genannt werden. Es würde daher den Verbraucher möglicherweise schaden, zudem hätte es für betroffene Unternehmen und die gesamte Branche für vegane Ersatzprodukte erhebliche Folgen. So warnten Aldi, Lidl und Burger King in einem Brief letztes Jahr vor wirtschaftlichen Schäden.
Jetzt gibt es allerdings neue Entwicklungen. Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder „Tofu-Wurst“ müssen nicht von der Speisekarte verschwinden. Darauf haben sich die Unterhändler der EU-Staaten des Europaparlaments in Brüssel geeinigt. Dies betätigten die Verhandlungsteilnehmer der Deutschen Presse-Agentur. Nach der Einigung soll das Verbot nur gelten für solche Bezeichnungen, die sich auf spezielle Tier- bzw. Fleischarten oder einzelne Teilstücke beziehen. Demnach sind „Wurst“ und „Burger“ erlaubt, aber nicht die Bezeichnungen „Rindfleisch“ oder „Kotelett“.
Die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC begrüßte den Beschluss als "Gute Neuigkeit". Denn die Verbraucher seien nämlich nicht verwirrt von Sojasteaks oder Kichererbsenwürstchen, wenn solche Produkte klar als vegetarisch oder vegan gekennzeichnet seien. Vielmehr machten es Bezeichnungen wie Burger oder Steak für Verbraucher einfacher, solche Produkte in ihre Mahlzeiten zu integrieren.
Milchersatz wird strenger eingeschränkt. Ersatzprodukte dürften seit 2017 nicht mehr als Milch oder Käse bezeichnet werden. Das Verbot soll nun auf Bezeichnungen wie „-geschmack“, „-Ersatz“ oder „dergleichen“ ausgeweitet werden. Ausgenommen davon sind seit Langem gängige Begriffe wie Erdnussbutter oder Kokosmilch. Auch dies wird kritisiert. Die Verbraucherschutzorganisation sieht es als „unnötig“, es habe nichts mit Verbraucherschutz zu tun.
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