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Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen oft unwirksam


Eine Klausel, die eine Freistellung des Arbeitnehmers vor Ablauf der Kündigungsfrist vorsieht, ist häufig unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich in einem Urteil entschieden (Urteil vom 25.03.2026, Az. 5 AZR 108/25).


Arbeitnehmer zieht wegen Freistellungsklausel vor Gericht

Hintergrund des Falls ist die Kündigung eines Gebietsleiters eines Vertriebsaußendienstes. Dieser war seit Januar 2022 in seinem Betrieb tätig und hat das Arbeitsverhältnis am 30.11.2024 selbst gekündigt.

Sein Arbeitgeber stellte den Arbeitnehmer daraufhin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei und berief sich dabei auf eine Klausel im geschlossenen Arbeitsvertrag. Zudem forderte er, ebenfalls mit Hinweis auf die Klausel, den zur Verfügung gestellten Dienstwagen zurück, den der Arbeitnehmer während der Anstellung auch privat nutzen durfte.

Der Arbeitnehmer hat diese Freistellung und Rückforderung des Dienstwagens jedoch nicht einfach hingenommen und sich stattdessen an das Arbeitsgericht gewandt. Die Freistellungsklausel sei seiner Ansicht nach unwirksam. Daher sei auch die Rückgabe des Dienstwagens vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht rechtmäßig, weshalb er eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 510€ pro Monat von seinem Arbeitgeber forderte.

Abweisung der Klage durch das Arbeitsgericht

Vor dem Arbeitsgericht hatte der Arbeitnehmer zunächst keinen Erfolg. Er wandte sich folglich an das Landesarbeitsgericht in Niedersachsen.

Das LAG beurteilte die Klausel im Arbeitsvertrag als unwirksam und sprach dem Arbeitnehmer die geforderte Nutzungsausfallentschädigung zu. Das Bundesarbeitsgericht schloss sich dieser Entscheidung in nächster Instanz an.


Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen strenger Inhaltskontrolle

Das Gericht ordnet Arbeitsverträge als Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne der §§ 305 ff. BGB ein. Demnach unterliegen sie einer strengen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB.

§ 307 Inhaltskontrolle

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.


Aus § 307 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass die Interessen der Beteiligten gleichermaßen berücksichtigt werden müssen. Im Falle einer Freistellung im Kündigungsfall werde der Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung unterlaufen, welcher aus den Grundrechten hervorgehe.

Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Freistellung im vorliegenden Fall aus anderen Gründen als der Klausel rechtmäßig und damit erlaubt war. Das LAG hat andere Umstände als die Regelung im Arbeitsvertrag bisher nicht in Betracht gezogen und muss sich daher erneut umfassend mit der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Freistellung beschäftigen.


Was bedeutet das für die Arbeitgeber?

Arbeitgeber sollten bei der Ausgestaltung der Arbeitsverträge berücksichtigen, dass diese als Allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich einer strengen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB unterliegen.

Besonders relevant wird das, wenn Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Ablauf der Kündigungsfrist freistellen, um eine unangenehme Situation innerhalb des Betriebs zu vermeiden. Unwirksame Klauseln in Arbeitsverträgen können für den Arbeitgeber nämlich unter Umständen finanzielle Einbußen bedeuten.


SBS Legal – Kanzlei für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht setzt sich aus dem Kollektivarbeitsrecht und dem Individualarbeitsrecht zusammen. Es regelt zum einen die Beziehung zwischen Arbeitnehmervertretungen und dem Arbeitgeber sowie zum anderen die direkte Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und bestimmt, welche Rechte und Pflichten beiden Seiten innerhalb eines Arbeitsverhältnisses zustehen.

Haben Sie noch Fragen zu Freistellungsklauseln?

Sind Sie Arbeitnehmer und wollen wissen, ob eine Freistellung in ihrem Fall möglicherweise unwirksam war? Oder haben Sie als Arbeitgeber Fragen dazu, wie Sie ihren Arbeitsvertrag optimal ausgestalten können, um unwirksame Klauseln zu vermeiden? Wir bei SBS Legal stehen Ihnen bei allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Kündigung, Freistellung und Klauseln gerne zur Seite!

Der Erstkontakt zu SBS Legal ist immer kostenlos.

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