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| Wettbewerbsrecht

Gesetze des Wettbewerbsrechts - Was ist zu beachten?


Das Wettbewerbsrecht ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt und es gibt noch eine Reihe von sogenannten Nebengesetzen wie etwa die Preisangabenverordnung. Die wichtiges Nebengesetze können Sie hier finden.

Gesetzes des Kartellrechts

Ebenfalls zum Lauterkeitsrecht zählt das Kartellrecht. Alle Unternehmen, die an dem deutschen Wirtschaftsmarkt teilnehmen, müssen sowohl das deutsche Kartellrecht als auch das EU-Kartellrecht einhalten. Dabei sind insbesondere die Verbote wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Art. 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und das Missbrauchsverbot (§§ 19 ff. GWB; Art. 102 AEUV), auch für den Mittelstand, von Bedeutung. Ziel des Kartellrechts ist es, den EU-Gemeinschaftsverkehr hindernde Wettbewerbsbeschränkungen zu verbieten oder jedenfalls zu regulieren. Dabei stehen sowohl illegale Liefer- oder Preisabsprachen zwischen Unternehmen, ebenso wie Wettbewerbsbeschränkungen von bei einem Wirtschaftsunternehmen angeschlossenen Händlern im Beratungsfokus unserer Anwälte für Kartellrecht.
Nicht zum Kartellrecht zählt jedoch der Schutz der Lauterkeit und Fairness des Wettbewerbs, der im Wettbewerbsrecht geregelt ist.

Gewerblichen Schutzrechte gehören auch zum Wettbewerbsrecht

Die gewerblichen Schutzrechte ermöglichen es dem rechtmäßigen Inhaber, Dritten Rechte an seinen Leistungen einzuräumen oder die Nutzung zu untersagen und den wirtschaftlichen Nutzen aus seinen geistigen Leistungen zu ziehen. Weltweiter Handel, die Nutzung des Internets sowie die permanenten technologischen Innovationen sowohl kleiner als auch mittelständischer Unternehmen begünstigen und beschleunigen Produktfälschungen und Markenpiraterie. Durch Definition und Registrierung Ihrer gewerblichen Schutzrechte verringern Sie erheblich das Risiko, die Rechte Dritter zu verletzen. Mit der Sicherung ihrer Schutzrechte haben Wettbewerber die Möglichkeit anderen Konkurrenten wichtige Schranken aufzuerlegen oder sie möglicherweise ganz daran zu hindern, ein Konkurrenzprodukt auf den Markt zu bringen. Darüber hinaus lassen geschützte Patente, Technologien, Designs, Wort- und Bildmarken den Wert Ihres Unternehmens steigen.

Gesetze des gewerblichen Schutzrechts - was ist zu beachten?

Die gewerblichen Schutzrechte werden von zahlreichen Gesetzen und Verordnungen geregelt, zu dem insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerbs (UWG) das Markengesetz (MarkenG), das Designgesetz (DesignG), das Patentgesetz (PatG) sowie das Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) gehören. Daneben gibt es noch weitere Schutzrechte wie beispielsweise das Halbleiterschutzgesetz (HalbLSchG) oder das Sortenschutzgesetz (SortSchG). Ferner gibt es noch eine Reihe von sogenannten Nebengesetzen, in denen ebenfalls gewerbliche Schutzrechte enthalten sind.


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Wo das Wettbewerbsrecht noch geregelt ist - Nebengesetze und Verordnungen

Das Wettbewerbsrecht findet sich aber auch in zahlreichen Nebengesetzen und Verordnungen wieder.

Lebensmittelrecht und Heilmittelwerberecht als Teile des Wettbewerbs- rechts

So gehören etwa Teile des Lebensmittelrechts und des Heilmittelwerberechts zum Wettbewerbsrechts. Zum Lebensmittelrecht gehört auch das Nahrungsergänzungsmittelrecht, das Recht der Health Claims, das Lebensmittelkennzeichnungsrecht wie auch die rechtlichen Fragen zum Novel Food Recht für neuartige Lebensmittel.
Das Lebensmittelrecht ist unter anderem im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), in der Novel Food Verordnung, in der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV), in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) sowie der Health Claims Verordnung (HCVO) geregelt.  Das Heilmittelwerberecht ist im Heilmittelwerbegesetz (HWG) geregelt.
Wir von SBS Legal Rechtsanwälte für Lebensmittelrecht und Heilmittelwerberecht und Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz beraten Ihr Unternehmen umfassend von der Produktentwicklung bis hin zur Kennzeichnung und Bewerbung von Lebensmitteln aller Produktgruppen und setzen und auch bei Rechtsverstößen, der Abwehr von Abmahnungen und Gerichtsverfahren für Ihren Erfolg kompetent im Lebensmittelrecht ein. Gegenüber den Lebensmittelbehörden verteidigen wir Ihre Produkte und sichern Ihre Rechte ab.

Kosmetikrecht als Teil des Wettbewerbsrechts

Auch Teile des Kosmetikrechts gehören zum Wettbewerbsrechts. Das Kosmetikrecht ist unter anderem EU-Kosmetikverordnung, die in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, also auch in Deutschland, unmittelbar gilt, geregelt. Für die Prüfung von Werbeaussagen ist zusätzlich die sogenannte EU-Claims-Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen von Bedeutung.
Unsere Rechtsanwälte für Kosmetikrecht und Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz unterstützen Sie von der Marktanalyse über die Produktentwicklung, der Prüfung und Gestaltung der Inhaltsstoffe, Produktlabel bis hin zu Vertriebskonzepten, Prüfung der Pflichtkennzeichnung und schützen Ihre Produkte vor Beanstandungen durch Behörden und Wettbewerber.

Internetrecht als Teil des Wettbewerbsrechts

Ebenfalls zum Wettbewerbsrecht gehören Teile des Internetrechts, das den eCommerce schützt. Zu erwähnen ist hier insbesondere das Recht der der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht, Widerrufsrecht), das im allgemeinen Zivilrecht, nämlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Ferner zu erwähnen ist das Recht der Telemedien (Impressumrecht), das im Telemediengesetz (TMG) geregelt ist.  Ebenfalls wichtig ist das Rechts Recht der Preisangaben, das in der Preisangabenverordnung (PangV) geregelt ist.
Unsere Rechtsanwälte für Internetrecht, beraten und vertreten Sie kompetent zu allen rechtlichen Fragestellungen und Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Hierzu gehören unter anderem das Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen, die Prüfung von Widerrufsbelehrungen, Prüfungen nach der Preisangabenverordnung und sorgen unter anderem für die rechtlich sichere Ausgestaltung Ihres Online-Marketings und Ihres Online-Vertriebs.

Datenschutzrecht als (möglicher) Teil des Wettbewerbsrechts

Neuerdings auch zu benennen ist das Datenschutzrecht. Das Datenschutzrecht ist in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Künftig wird auch ePrivacy-Verordnung als neues EU-Recht die Familie der Datenschutznormen erweitern.
Ob das Datenschutzrecht in Teilen dem Wettbewerbsrecht zuzuordnen ist, wird zurzeit in den deutschen Gerichten geklärt. So hat aktuell das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 27.02.2020 – Az. 2 U 257/19) entschieden, dass bei einem Verstoß gegen § 13 DSGVO ein Wettbewerbsverstoß vorliege, der auch durch Wettbewerber oder entsprechende Wettbewerbsverbände abgemahnt werden könne. Denn § 13 DSGVO ist nach der Überzeugung der Stuttgarter Richter eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG.
Weiterhin sei nach Ansicht der Robenträger ein Verstoß gegen § 13 DSGVO als Marktverhaltensregelung geeignet, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen, so dass eine Verfolgung von Verstößen durch Abmahnungen möglich sei.
Diese Gerichtsentscheidung bestätigt die Tendenz der jüngeren Rechtsprechung deutscher Gerichte, welche die DSGVO für abmahnfähig erachten. Allerdings steht noch die höchstrichterliche Entscheidung durch den Bundesgerichtshof (BGH) als finale Bestätigung dafür aus, dass Teile des Datenschutzrechts wie etwa § 13 DSGVO auch zum Wettbewerbsrecht gehören.
Unsere Rechtsanwälte für Datenschutzrecht unterstützen Sie unter anderem bei der Gestaltung individueller Datenschutzerklärungen, der anwaltlichen Überprüfung von Vertragsbeziehungen auch zu ihren Auftragsverarbeitern (früher Auftragsdatenverarbeiter genannt) im Hinblick auf die Einhaltung des Datenschutzrechts und der Einholung datenschutzrechtlicher Einwilligungen bei Ihren Kunden. Ferner betreuen wir Sie bei der datenschutzrechtliche Prüfung Ihres Internetauftritts, der Einhaltung rechtmäßigen Umgangs mit personenbezogenen Daten Dritter in Ihrem Unternehmen, der Durchführung von Datenschutzaudits gemeinsam mit unserem Partnerunternehmen SBS-Data. Dann schützen wir Sie vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen ebenso wie vor behördlichen verhängten Bußgeldern. Ferner stehen wir Ihnen über unsere SBS-Data auch als Datenschutzbeauftragter und Datenschutzvertreter zur Verfügung. Schließlich unterstützen wir Sie auch bei der Verpflichtung Ihrer Abreitnehmer nach Maßgabe des Datenschutzrechts.


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