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Früher war es oft umständlich eine GmbH zu gründen, das hat sich geändert, als es mit dem 01. August 2022 möglich geworden ist, eine GmbH online zu gründen. Was genau eine GmbH ist, wie diese sich von anderen Gesellschaftsformen unterscheidet, wie eine online Gründung möglich ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie im folgenden Artikel.
GmbH steht für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und ist eine Gesellschaftsform in Deutschland, die wie der Name bereits verrät, eine Haftungsbeschränkung besitzt. Eine GmbH kann von einer Person alleine oder von mehreren Personen gegründet werden, welche dann als Gesellschafter bezeichnet werden. Dadurch, dass die GmbH eine beschränkte Haftung besitzt, müssen die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften, falls es zu Zahlungsschwierigkeiten kommt. Die Haftungssumme liegt mindestens bei dem Stammkapital der GmbH und somit bei 25.000€. Durch diese beschränkte Haftung ist das eingegangene persönliche Risiko geringer, was die GmbH zur beliebtesten Unternehmensform macht.
Geht es um die Gründung von einer GmbH, so kommen allerdings einige Voraussetzungen und Kosten auf die Gesellschafter zu. So brauch jede GmbH ein Stammkapital, was bei 25.000€ liegt und bei mehreren Gesellschaftern zwischen diesen aufgeteilt wird. Der Anteil, welchen die Gesellschafter an der Gesellschaft haben, müssen allerdings nicht gleich groß sein, so kann auch einer 20.000€ (80%) und der andere 5.000€ (20%) zum Stammkapital beitragen. Es kann allerdings auch schon mit 12.500€ eine GmbH gegründet werden, die Gesellschafter schulden der GmbH dann den Restbetrag. Da sich die Haftungssumme allerdings nicht ändert und weiterhin bei 25.000€ liegt, müssen die Gesellschafter bei einer Überschuldung mit der vollständigen Summe und somit auch mit der ausstehenden Stammeinlage haften, was in dem Fall das Privatvermögen ist. Neben den Kosten für das Stammkapital kommen Notarkosten, Gerichtskosten und Gebühren dazu.
Wer eine GmbH gründen wollte, musste früher zum Notar und die Gründungsunterlagen vereinbaren. Diese beinhalten die Anteile der Personen an der Gesellschaft und Angaben, wie Firmenname und Unternehmensgegenstand. Wurde der Gesellschaftsvertrag erstellt, so wurde anschließend das Stammkapital auf ein Geschäftskonto einbezahlt und der Beleg über die Einzahlung dem Notar vorgelegt. Erst wenn dies erfolgt ist, kann die GmbH ins Handelsregister eingetragen werden. Dieser Prozess konnte sich lange ziehen, alleine eine Termin zu finden, an welchem der Notar und Gesellschafter Zeit hat, kann dauern.
Das ganze Vorgehen sollte durch die Einführung der online Gründung im August 2022 vereinfacht werden. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen regelt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG). So wird es ermöglicht, die Treffen mit dem Notar und somit die Gründung der GmbH, als Online-Meeting durchzuführen. Da es auch weiterhin möglich bleibt vor Ort beim Notar eine GmbH zu gründen, kommen nur zusätzliche Möglichkeiten dazu. So kann auch jemand der im Ausland ist eine GmbH gründen, oder ein Gesellschafter vor Ort sein, während der andere sich online dazuschalten lässt. Die online Gründung soll so den langen Prozess und komplizierte Terminsuchen verhindern.
Dadurch, dass die Gründung durch eine Echtzeit-Videokonferenz erfolgt, ist eine schnelle und stabile Internetverbindung und einen Computer mit Kamera und Mikrofon nötig. Eine eigene Signaturkarte oder eigene Soft- oder Hardware ist nicht nötig, da eine qualifizierte elektronische Signatur die eigenhändige Unterschrift ersetzt und im Online-Verfahren direkt über das Videokommunikationssystem erstellt wird. Was allerdings benötigt wird, ist ein elektronischer Identitätsnachweis, um eine sichere Identifizierung der Beteiligten zu gewährleisten. Dieser erfolgt über ein zweistufiges Verfahren. Zunächst ist die Identifizierung durch einen elektronischen Identitätsnachweis (eID) nötig. Ein passender eID findet sich im deutschen Personalausweis. Ebenfalls zugelassen sind insbesondere die eID-Karte für Staatsangehörige anderer EU/EWR-Mitgliedstaaten und der elektronische Aufenthaltstitel mit eID-Funktion für Angehörige von Drittstaaten, sowie auch von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellte eID, wenn diese nach Art. 9 eIDAS-VO notifiziert sind und dem Sicherheitslevel „hoch“ i.S.v. Art. 8 Abs. 2 Buchst. C eIDAS-VO entsprechen.In der zweiten Stufe muss der Notar das Erscheinungsbild vom Beteiligten mit dem elektronisch übermittelten Lichtbild abgleichen. Dazu wird das Lichtbild aus dem Chip eines NFC-fähigen Personalausweises oder Reisepasses ausgelesen. Es muss daher ein Smartphone vorliegen, welches diese Auslesung vornehmen kann und auf diesem die App von der Bundesnotarkammer vorliegen. Der Auslesevorgang selbst erfolgt dann über das Videokommunikationssystem.
Als Kanzlei für Gesellschaftsrecht sind wir bei SBS LEGAL Experten, wenn es um die Gründung von Unternehmen geht und beraten Sie daher gerne für alle bei jedem Schritt der Gründung, von der Findung der optimalen Gesellschaftsform bis hin zum Aufbau dessen.
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