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Negative Google-Bewertungen können für Unternehmen wirtschaftliche Folgen haben. Da die Reputation schneller leidet, als einem lieb ist, sollte es kaum verwunderlich sein, dass auch der Markt an Dienstleistern wächst, die versprechen, schlechte Rezensionen schnell und effektiv entfernen zu lassen.
Mit Urteil vom 19. März 2026 (Az. 16 U 2/25) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main jetzt entschieden, dass das systematische Vorgehen gegen Google-Bewertungen als Reputationsmanagement rechtlich nicht beliebig zulässig ist. Wer Bewertungen im Auftrag beanstandet und löschen lässt, erbringt unter Umständen eine Rechtsdienstleistung und benötigt dafür eine entsprechende Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
In diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber, welche Folgen Google-Bewertungen für die Reputation haben können und wann eine Rechtsdienstleistung vorliegt.
Ausgangspunkt des Streits war das Angebot einer Online-Agentur, Unternehmen beim sogenannten Reputationsmanagement zu unterstützen. Auf ihrer Webseite warb sie damit, Bewertungen zu prüfen, die gegen Google-Richtlinien verstoßen, diese bei Google zu melden und zu beanstanden. Damit versprach sie ihren Kunden, aktiv gegen problematische Rezensionen vorzugehen.
Eine Anwaltskanzlei hielt dieses Angebot für rechtlich unzulässig. Ihr Vorwurf: Die Agentur biete eine Leistung an, die sie ohne Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz gar nicht erbringen dürfe. Denn die Beanstandung von Bewertungen könne eine rechtliche Prüfung im Einzelfall erfordern. Das Landgericht Frankfurt am Main gab der Klage teilweise statt und wies sie im Übrigen ab. In der Berufungsinstanz änderte das OLG Frankfurt am Main das Urteil teilweise ab. Hinsichtlich der Aussage, die Agentur biete insoweit eine nicht ausführbare Leistung an, blieb die Agentur jedoch erfolglos.
Google-Bewertungen sind öffentlich sichtbare Erfahrungsberichte von Nutzerinnen und Nutzern zu Unternehmen, Produkten oder Dienstleistungen, die direkt in Google Maps und der Google-Suche angezeigt werden. Sie bestehen in der Regel aus einer Sternebewertung (1 bis 5 Sterne) und einem kurzen Textkommentar. Sie beeinflussen maßgeblich den Online-Ruf sowie die Sichtbarkeit eines Unternehmens in den Suchergebnissen.
Hier drei kurze Beispiele für Google-Bewertungen:
„Sehr freundliches Team und schnelle Terminvergabe, ich habe mich rundum gut beraten gefühlt – absolut empfehlenswert!“
„Das Essen war lecker, aber die Mitarbeiter wirkten gestresst und wir mussten lange warten, daher nur drei Sterne.“
„Leider war das Produkt nach wenigen Tagen defekt und der Kundenservice hat auf meine Anfrage nicht reagiert. Ich bin sehr enttäuscht.“
Die Kernfrage des Verfahrens war, ob das Melden und Beanstanden von Google-Bewertungen nur eine technische Serviceleistung ist oder bereits eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG darstellt. Das OLG Frankfurt stellte klar, dass, wer Bewertungen nicht nur technisch weiterleitet, sondern prüft, ob sie gegen Rechte, Richtlinien oder rechtliche Vorgaben verstoßen, eine rechtliche Bewertung im Einzelfall vornimmt. Grund dafür ist, dass der Prozess unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fällt und damit erlaubnispflichtig ist.
Da die Online-Agentur keine entsprechende Erlaubnis hatte, durfte sie diese Leistung rechtlich nicht anbieten. Die Aussage der Anwaltskanzlei, die Agentur verspreche teilweise nicht ausführbare Leistungen, war deshalb nach Ansicht des Gerichts zulässig. Die Berufung der Agentur blieb erfolglos.
Die wichtigsten Punkte:
Anbieter von Reputationsmanagement müssen ihre Leistungen rechtlich abgrenzen.
Google-Bewertungen funktionieren so, dass angemeldete Nutzerinnen und Nutzer ein Unternehmen in der Google-Suche oder auf Google Maps auswählen, dort zwischen einem und fünf Sternen vergeben und optional einen kurzen Text sowie Fotos hinzufügen. Die einzelnen Rezensionen werden öffentlich im Unternehmensprofil angezeigt. Aus allen Bewertungen bildet Google eine durchschnittliche Sternezahl und berücksichtigt Anzahl, Aktualität und Inhalt der Bewertungen bei der lokalen Suchanzeige, sodass viele aktuelle positive Bewertungen die Sichtbarkeit und den Ruf eines Unternehmens deutlich stärken.
Google-Bewertungen beeinflussen vor allem Vertrauen, Sichtbarkeit und Umsatz eines Unternehmens. Sie dienen vielen Menschen als Entscheidungshilfe. Umfragen und Marktstudien zeigen, dass Online-Bewertungen für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ein wichtiger Faktor bei Kauf- und Auswahlentscheidungen sind. Die konkreten Prozentwerte variieren je nach Studie, Branche und Fragestellung. Eine häufig zitierte Studie zu Yelp-Restaurantbewertungen kam für unabhängige Restaurants zu dem Ergebnis, dass ein zusätzlicher Bewertungsstern mit einem Umsatzplus von etwa 5–9 % verbunden sein kann. Diese Zahl lässt sich jedoch nicht ohne Weiteres auf Google-Bewertungen oder alle Branchen übertragen. Positive Bewertungen sorgen dafür, dass ein Unternehmen in der lokalen Google-Suche und auf Google Maps weiter oben erscheint, mehr angeklickt wird und sich gegenüber Wettbewerbern abhebt. Negative oder wenige Bewertungen können dagegen dazu führen, dass Kundschaft ausbleibt und der Betrieb im Ranking nach unten rutscht.
Reputationsmanagement ist rechtlich riskant, sobald Dienstleister nicht nur technisch Unterstützung leisten, sondern Bewertungen inhaltlich und rechtlich einordnen. Wer für Kunden prüft, ob eine Google-Bewertung angreifbar ist, welche Rechte verletzt sein könnten und wie gegenüber Google vorzugehen ist, bewegt sich im Bereich erlaubnispflichtiger Rechtsdienstleistung.
Für Agenturen bedeutet das, dass sie ihre Angebote begrenzen müssen. Zulässig bleibt eher organisatorischer oder technischer Support. Sobald aber rechtliche Bewertung, Anspruchsprüfung oder strategische Beanstandung übernommen wird, braucht es eine entsprechende Erlaubnis oder anwaltliche Einbindung wie von uns als Anwaltskanzlei für Reputationsrecht.
Geht es um Rechtsverletzungen, falsche Tatsachenbehauptungen, eine unzulässige Ein-Stern-Bewertung oder Persönlichkeitsrechte, sollte immer eine zugelassene Kanzlei eingebunden werden.
Screenshots, Datum, Profilname und Inhalt der Bewertung sollten gesichert werden, bevor eine Beanstandung erfolgt.
Sachliche Antworten auf Kritik und ein aktiver Umgang mit echten Kundenbewertungen stärken die Reputation oft nachhaltiger als reine Löschversuche.
Haben Sie negative Google-Bewertungen erhalten und möchten wissen, ob diese rechtlich angreifbar sind? Gefährden falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder rufschädigende Inhalte Ihre Reputation? Oder möchten Sie Ihre Online-Bewertungen, Suchergebnisse und Social-Media-Präsenz strategisch schützen, bevor aus einzelnen Einträgen eine Reputationskrise entsteht?
Als Kanzlei für Reputationsrecht unterstützen wir Unternehmen, Unternehmer und Personen des öffentlichen Lebens. Gemeinsam mit dem Reputationsmanagement-Team der SBS Media GmbH entwickeln wir eine wirksame Strategie gegen rufschädigende Inhalte und begleiten diese bei Bedarf durch positive Pressearbeit. Unsere Anwälte gehen außergerichtlich und gerichtlich gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, rechtswidrige Bewertungen, negative Suchergebnisse, diffamierende Social-Media-Beiträge, Videos, Forenbeiträge und Blogartikel vor. Wir setzen Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung, Löschung und Auskunft durch, prüfen Bewertungen auf Portalen wie Google, Jameda, Amazon oder Yelp und unterstützen bei der Ermittlung von Verantwortlichen. Zudem schützen wir Ihr Recht am eigenen Bild, sichern Ihre Social-Media-Profile rechtlich ab und helfen dabei, Ihren guten Ruf im Internet nachhaltig zu verteidigen.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung. Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten von SBS LEGAL?