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Seit dem 13.12.2024 ist die Produktsicherheitsverordnung (General Product Safe ty Regulation (GPSR)) der Europäischen Union (EU) in Kraft getreten. Während das Produktsicherheitsgesetz dementsprechend angepasst wurde, wurden andere Regelungen von der GPSR vollständig ersetzt. Die GPSR bezweckt den Sicherheitsstandard für Verbraucherprodukte deutlich anzuheben, um den Verbraucherschutz insgesamt zu stärken. Durch die GPSR werden die einzelnen Produktsicherheitsstandards der EU harmonisiert. Denn die Verordnung schafft auf EU-Ebene einen einheitlichen Regelkatalog bezüglich der Sicherheit von Verbraucherprodukten, der für die Akteure verpflichtend ist.
Die Verbraucherprodukte umfassen Produkte, für die keine produktspezifische EU-Norm existiert. Für die Händler bringt die GPSR eine Vielzahl von neuen Pflichten mit sich. Insbesondere sind Herstellerangaben zu beachten. Händlern, Importeuren sowie Herstellern ist es angeraten die Pflichten der GPSR zu befolgen, da andernfalls eine Abmahnung droht.
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Nicht erst seit der GPSR ist eine Abmahnung zu erwarten, wenn man Herstellerangaben unterlässt. Bereits das Produktsicherheitsgesetz verpflichtete die Händler zur Angabe des Herstellers sowie dessen Kontaktdaten auf der Verpackung oder direkt auf dem Produkt.
Für die Verbraucher ist es nämlich essenziell zu wissen, an wen sie sich zu richten haben, falls ihr Produkt sich als defekt oder gesundheitsschädlich herausstellt. Diese Verpflichtung, den Hersteller anzugeben, folgt aus den Verbraucherschutzrechten, deren Ziel die Gewährleistung der Informiertheit und Sicherheit der Verbraucher ist. Die Herstellerangaben ermöglichen den Verbrauchern eine schnellere Kontaktaufnahme und zieht die Hersteller zur Verantwortung.
Ist der Hersteller nicht bekannt, so entbindet die GPSR den Händler nicht von der Verantwortung. Der Importeur oder Händler des Produkts bleibt nach der GPSR weiterhin für die Produktsicherheit verantwortlich. Daher sollten in solchen Fällen die Identität des Ersatz-Hersteller und dessen Kontaktdaten am Produkt angebracht werden.
Geben Händler an, dass ihre Produkte bestimmten Test unterzogen worden sind, müssen die wichtigsten Informationen hierzu, wie beispielsweise den Zeitpunkt des Tests oder die Prüfkriterien, ebenfalls angeben werden. Denn nur so ist es den Verbrauchern möglich, die Testergebnisse auch zu verstehen. Werden den Verbrauchern hingegen wesentliche Informationen unterschlagen, kann dies einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
Ebenso kann die Verbreitung von unwahren Tatsachen zu einer Abmahnung führen. Die Verbraucher gehen nämlich grundsätzlich davon aus, dass die angegebenen Informationen auf einer Website der Wahrheit entsprechen. Andernfalls würden die Verbraucher nämlich in die Irre geführt werden.
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