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GPSR: Wir helfen Ihnen bei der Sperrung Ihres Amazon Kontos!


Pflichtangaben der GPSR müssen eingehalten werden

Am 13.12.2024 tritt die europäische Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit  (General Product Safety Regulation – GPSR)  in Kraft und verpflichtet Online-Händler die  GPSR-Pflichtangaben gemäß Artikel 19 GPSR in Webshops und Online-Marktplätzen, wie Amazon umzusetzen. Dies bedeutet einen erheblichen Aufwand. Daher rät der Konzern seinen Marketplace-Sellern von Nichts-Lebensmitteln explizit an, die Pflichtangaben zur Produktsicherheit rechtzeitig mit Geltungsbeginn einzuhalten. Andernfalls drohen massive Einschnitte.

Wir klären auf, was es zu beachten gilt und helfen Ihnen bei einer eventuellen Sperrung Ihres Amazon Kontos. Gegen eine Kontosperrung können Sie sich nämlich durchaus zur Wehr setzen! 


Was regelt die GPSR?

In der GPSR finden sich die Sicherheitsanforderungen an Verbraucherprodukte, die von Händlern in den Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Bisher regelte die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG die Sicherheitsvorgaben für Produkte. Die Richtlinie wurde in Deutschland durch das Produktsicherheitsgesetz umgesetzt. Ziele der GPSR sind ein höheres Verbraucherschutzniveau und eine verbesserte Funktionsweise des Binnenmarktes.

Bestimmte Produkte sind von der GPSR jedoch ausgenommen. So sind u.a. für Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel, Beförderungsmittel und Antiquitäten keine Regelungen in der GPSR enthalten. Für diese Produkte existiert bereits ein umfassendes Regime an Vorschriften, welches deren Sicherheit garantiert.

Die neuen Pflichtangaben haben Wirtschaftsakteure, wie Online-Händler, einzuhalten. Die Produktangaben müssen den Namen die Anschrift und die E-Mail-Adresse des Herstellers enthalten. Zudem müssen Informationen zur Identifizierung des Produkts einschließlich eines Produktbildes, die Art des Produkts und sonstige Produktidentifikatoren angegeben werden. Des Weiteren müssen Online-Händler die Verbraucher über die Warnhinweise und Sicherheitsinformationen  des Produkts unterrichten.

Hersteller sind wiederum dazu verpflichtet, eine Risikoanalyse vorzunehmen und die dazugehörigen Dokumente über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren zu hinterlegen. Mithilfe der Risikoanalyse wird überprüft, ob die Produkte den Sicherheitsanforderungen nachkommen. Die Risikoanalyse muss allerdings nicht immer von einem Sachverständigen durchgeführt werden, sondern kann auch wesentlich einfacher ausfallen. Dies hängt von der jeweiligen Komplexität des Produkts ab. Zur Risikoanalyse sind aber auch Händler verpflichtet, die Produkte unter eigenem Namen bzw. ihrer Handelsmrke vertreiben.

Amazon droht bei Verstößen mit der Deaktivierung der betroffenen Produkte

Amazon hat einen neuen Abschnitt auf der Produktdetailseite (Sicherheit und Produktressourcen) eingerichtet. Hier können Händler die entsprechenden Vorgaben umsetzen und die Compliance-Anforderungen verwalten. Im Zusammenhang mit der Compliance sind Bilder, Informationen und Dokumente von Ihren Produktbildern getrennt. In diesem Abschnitt werden Produktinformationen und Marketingbilder angezeigt. Marketplace-Seller haben folglich die Möglichkeit zu überprüfen, ob die notwendigen Compliance-Informationen erfolgreich übermittelt wurden. Des Weiteren können Verbraucher auch leichter auf die Daten zugreifen.

Marketplace-Seller, die die rechtlichen Vorgaben nicht einhalten, drohen erhebliche Konsequenzen. Wurden beispielsweise ungültige Informationen oder abgelaufene Verträge hinterlegt, erfolgt eine Deaktivierung der betroffenen Angebote. 

Die GPSR bringt einen erheblichen Aufwand für Wirtschaftsakteure mit sich, daher sollten Online-Händler sich darum bemühen, ihren Pflichten rechtzeitig zum Geltungsbeginn nachzukommen.


SBS LEGAL - Kanzlei für Wettbewerbsrecht

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Unsere Anwälte beraten Sie fachlich kompetent in allen Belangen des Wettbewerbsrechts und auch darüber hinaus. Dies umfasst sowohl die Prüfung von Wettbewerbsverträgen, Werbungen oder Websites, als auch die Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sowie die Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren oder anderer wettbewerbsrechtlicher Gerichtsverfahren.

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