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"Größte Preissenkung" aller Zeiten ist irreführende Werbung


Es gibt verschiedene Kaufargumente, ein wesentliches ist dabei der Preis. Daher wird mit Preissenkungen gerne geworben. Es stellt sich allerdings immer wieder die Frage, wann die Preissenkungen und die Werbung damit eine Irreführung darstellen und wann nicht. So war es auch jetzt im Fall von Lidl und der Werbung mit der Aussage „größte Preissenkung aller Zeiten“: Mehr zu diesem Fall und zu der Frage, was genau problematisch an dieser Aussage war, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Werbung mit der größten Preissenkung aller Zeiten

Der Discounter Lidl hat angeblich 500 Produkte im Preis gesenkt und dann mit der Aussage der "Größten Preissenkung aller Zeiten" geworben. Diese Werbekampagne sorgte für Aufsehen, nicht nur im positiven. Die Verbraucherzentrale sah die Aussage und Aktion kritisch und ging dagegen vor.  

Die Werbekampagne sorgte vor dem LG Heilbronn für eine Niederlage. Die Kammer für Handelssachen sorgte für ein Urteil (Az. 21 O 77/25) und gab der Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt. 

Lidl sah die Preissenkung als Richtig

Die Vorwürfe durch die Preissenkung hatte Lidl bereits im vergangenen Jahr zurückgewiesen. Eine Sprecherin sagte, dass keine detaillierte Liste der Artikel veröffentlicht wird und gab als Grund dafür an, dies aus Wettbewerbsgründen zu tun. Die Zahl 500 beziehe sich dabei auf die in Deutschland reduzierten Einzelartikel. Die Aktion umfasse sowohl bundesweite als auch regionale Preisanpassungen. Die Verbraucherzentrale kritisierte, dass diese Angaben nur in einer Fußnote zu finden waren. Zudem seien weniger Artikel reduziert worden als angekündigt. 

Warum kann der VZBV gegen eine Irreführung vorgehen? 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist eine Organisation aus 42 Verbraucherverbänden und besitzt mehr als zehn Millionen Mitglieder. Dabei tritt der VZBV als die Stimme der Verbraucher auf und vertritt die Interessen der Verbraucher auf Bundesebene. Um diese Interessen zu vertreten und zu schützen, geht der VZBV auch gerichtlich vor. Ermöglicht wird dies durch eine sogenannte Aktivlegitimation. Eine Aktivlegitimation ist die Berechtigung, für die Mitglieder zu sprechen. Als Grundlage für diese Berechtigung gilt § 8 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), welcher besagt, dass eine eingetragene qualifizierte Einrichtung zum Schutz der Verbraucherinteressen, die Beseitigung oder Unterlassung einer unzulässigen geschäftlichen Handlung in Anspruch nehmen kann. Es liegt somit eine Berechtigung vor, gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen, was der VZBV vorliegend auch tat.

Irreführung der Werbung

Die Verbraucherzentrale sah eine Irreführung in der Werbung. Für den Kunden war nicht erkennbar, welche und wie viele Produkte reduziert wurden. Die Anzahl sei faktisch nicht nachvollziehbar gewesen, weil eben gerade keine überprüfbare Liste veröffentlicht wurde. Außerdem war unklar, in welchen Filialen des Discounters die beworbenen Artikel erhältlich waren, denn Lidl hat über 3.500 Filialen. Der Richter sah darin ebenfalls eine irreführende Werbung. Der Verbraucher meine, in seinem Einzugsgebiet seien die Produkte billiger, regional auf seinen Markt bezogen. 

Verbraucherzentrale zur irreführenden Werbung

Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg begrüßte das Urteil. Aus Sicht der Verbraucherschützer war die Lidl-Werbung unwahr. Sie hatten bei der Kampagne Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geltend gemacht. Darin ist unter anderem geregelt, dass Angaben zu Umfang und Ausmaß von Preisvorteilen nicht in die Irre führen dürfen.

„In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit sind viele Menschen besonders auf transparente und verlässliche Informationen angewiesen. Umso kritischer ist es, wenn Anbieter vollmundige Versprechen machen, die sie vermutlich nicht halten“, so Valet. Für Verbraucherinnen und Verbraucher werde es immer schwieriger, nachzuvollziehen, was wirklich günstiger ist und was nur Marketing.

Lidl versprach „spürbare Preisentlastungen“, doch Untersuchungen würden zeigen, dass von der „größten Preissenkung aller Zeiten“ wenig bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt. „Schlussendlich dienen die aufgeblasenen Rabattaktionen vor allem der Absatzförderung. Auch Lidl will Verbraucherinnen und Verbraucher in erster Linie in die Filialen locken und sein Preisimage polieren. Ob die Menschen Geld sparen, ist den Unternehmen wohl eher egal, auch wenn sie dies oft anders darstellen“, kritisiert Valet.


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