SBS Firmengruppe Logos

| Wettbewerbsrecht

Händler aufgepasst: Abmahn-Risiko für Onlineshops!


Keine Abmahnung für Onlineshops riskieren: Was Online-Händler beachten müssen


Onlineshops sind inzwischen aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Immer mehr Menschen kaufen bequem von zu Hause aus ein und lassen sich ihre Waren direkt an die Haustür liefern. Doch für Betreiber von Onlineshops gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Vorgaben zu beachten, um Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. In den letzten Jahren hat es in Deutschland eine Vielzahl von Abmahnungen gegen Onlineshop-Händler gegeben, insbesondere im Zusammenhang mit Verstößen gegen wettbewerbsrechtlichen Vorgaben. Abmahnungen können mit hohen Kosten verbunden sein, wenn sie nicht rechtzeitig und angemessen beantwortet werden. Ein häufiger Grund für Abmahnungen gegen Onlineshops sind Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben. Hierzu zählen unter anderem fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Impressum, fehlerhafte oder unzureichende Widerrufsbelehrungen, falsche oder irreführende Produktbeschreibungen oder fehlende Informationen zu Versandkosten oder Zahlungsarten. Aber auch Verstöße gegen Datenschutzvorgaben oder Urheberrechtsverletzungen können Abmahnungen auslösen. Onlineshop-Betreiber sollten daher sicherstellen, dass sie alle rechtlichen Vorgaben beachten und ihre Website regelmäßig auf etwaige Verstöße hin überprüfen. Also: Händler aufgepasst! Es besteht ein Abmahn-Risiko für Ihren Onlineshop. Lassen Sie Ihren Onlineshop immer auch rechtlich prüfen, damit Sie kein unnötiges Risiko eingehen.


Fehlender Link zur OS-Schlichtungsplattform begründet Abmahnung, Unterlassene Funktionsprüfung auch 

Seit dem 09. Januar 2016 ist die Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten. Die Verordnung hat das Ziel, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine effektive Möglichkeit zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit Onlinehändlern zu bieten. Hierbei geht es insbesondere um Streitigkeiten, die aus Online-Käufen resultieren. Die Verordnung verpflichtet Onlineshops, auf ihren Websites einen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union (OS-Plattform) bereitzustellen. Zudem müssen Unternehmen ihre Kunden darüber informieren, dass sie im Falle von Streitigkeiten diese Plattform zur Lösung nutzen können.

Bereits kurz nach Inkrafttreten der Verordnung machte das LG Hamburg in einem Beschluss vom 07.06.2016 deutlich, dass das Nichtvorhandensein eines Links zur OS-Plattform einen Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen darstellt, der abgemahnt werden kann. Ferner ist erforderlich, dass der Link zur OS-Plattform auch ordnungsgemäß funktioniert. Wie wichtig die regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit des OS-Links ist, zeigt womöglich der Fall, mit dem sich das OLG Schleswig in seiner Entscheidung vom 09.03.2023 beschäftigte. In dem Verfahren entging die Beklagte nur deswegen einer hohen Vertragsstrafe, weil sie das Gericht davon überzeugen konnte, dass sie eine regelmäßige Überprüfung des Links auf seine Funktionsfähigkeit durch geschulte Mitarbeiter vornehmen ließ.  Für etwaige Technikprobleme der Plattform, auf der die Beklagte ihren Onlineshop betrieb, konnte sie letzten Endes nicht haftbar gemacht werden.

Abmahnungen vorbeugen durch Shop-Prüfung

Im Falle einer Abmahnung sollten Sie schnell reagieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um angemessen auf die Abmahnung zu reagieren und mögliche rechtliche Konsequenzen vermeiden zu können. Am besten ist es jedoch, erst gar keine Abmahnung zu riskieren. Als spezialisierte Kanzlei für IT-Recht und Internetrecht sind wir uns der Bedeutung bewusst, mögliche Risiken und Fallstricke im Zusammenhang mit Abmahnungen von Onlineshops zu vermeiden. Die Anwälte von SBS-Legal unterstützen Sie dabei, ihre Website regelmäßig auf etwaige Verstöße gegen rechtliche Vorgaben zu überprüfen und stellen sicher, dass alle relevanten Anforderungen beachtet werden. Durch unsere Expertise und ständige Fortbildung im Bereich des Onlinehandels sind wir in der Lage, eine umfassende rechtliche Beratung und Begutachtung Ihres Online-shops zu bieten.


Kontosperrung des Onlineshops

Onlineshops, die gegen rechtliche Vorgaben verstoßen, riskieren nicht nur Abmahnungen, sondern auch Kontosperrungen durch die jeweilige Online-Plattform. Im schlimmsten Fall kann dies zum vollständigen Erliegen des Online-Geschäfts führen. Die Gründe für eine Konto-Sperrung sind nahezu deckungsgleich mit denen, die zu einer Abmahnung führen. Allerdings gibt es darüber hinaus weitere Faktoren, die eine Kontosperrung auslösen können.

Eine Konto-Sperrung kann maßgeblich davon abhängen, bei welchem Anbieter der Onlineshop betrieben wird. Verschiedene Anbieter haben aufgrund verschiedenartiger Ausgestaltungen ihrer Dienstleistungen unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Einhaltung von rechtlichen Vorgaben. Amazon, eBay und Shopify sind einige der größten Online-Plattformen für den E-Commerce. Diese Anbieter haben jeweils ihre eigenen Vorschriften und Verfahren für die Überwachung von Händlern und die Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen. Hieraus resultieren unterschiedliche Toleranzgrenzen in Bezug auf die Einhaltung von rechtlichen Vorgaben, wodurch Verstöße unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Amazon ist bekannt dafür, eher dazu zu neigen, Konten zu sperren, um sich selbst vor möglichen rechtlichen Konsequenzen zu schützen. Dies liegt zum Teil daran, dass Amazon als Marktführer im Online-Handel einen hohen Standard bei der Einhaltung von rechtlichen Vorgaben setzt, um sicherzustellen, dass Produkte auf der Plattform sicher und gesetzeskonform sind. Es gibt Fälle, in denen allein der Verdacht eines Verstoßes gegen die Richtlinien von Amazon ausreichen kann, um eine Kontosperrung auszulösen. Amazon nimmt die Einhaltung seiner Richtlinien sehr ernst und behält sich das Recht vor, Konten ohne Vorwarnung oder Begründung zu sperren oder zu schließen, wenn lediglich der Verdacht eines Richtlinienverstoßes besteht.

Uns ist bewusst, dass mit Kontosperrung auf Online-Plattformen wie Amazon, eBay oder Shopify schwerwiegende Folgen für den betroffenen Online-Shop verbunden sind. In diesem Zusammenhang ist SBS LEGAL nicht nur für Abmahnungen, sondern auch für Kontosperrungen der kompetente Ansprechpartner. Unser erfahrenes Team von Rechtsanwälten prüft den konkreten Fall und setzt sich umgehend mit der betreffenden Online-Plattform in Verbindung, um die Sperrung aufzuheben und den Online-Shop wieder für Sie freizuschalten. Dabei beraten wir Sie auch hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen, um eine erneute Kontosperrung zu vermeiden. Für den Fall, dass sich die Kontosperrung nicht außergerichtlich aufheben lässt, vertreten wir Sie gerne vor Gericht. In einem solchen Fall ist ein schnelles Handeln geboten. Durch das Einleiten eines Eilverfahrens können wir eine einstweilige Verfügung erwirken, um die Kontosperrung schnellstmöglich aufzuheben.


SBS LEGAL - Anwalt für Wettbewerbsrecht

Unser Team berät Sie fachlich kompetent und zielorientiert. Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Rechtsanwälten und Spezialisten der SBS LEGAL Rechtsanwälte? Wir sind Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.

Zögern Sie nicht uns für Ihre Fragestellungen zu kontaktieren! Wir sind rund um die Uhr per Mail für Sie erreichbar oder Sie kontaktieren uns telefonisch während unserer Geschäftszeiten.

Der Erstkontakt zu SBS Legal ist immer kostenlos!

SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.

Zurück zur Blog-Übersicht