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Seit 2017 gilt das Transparenzregister, das juristische Personenen, Genossenschaften, Personengesellschaften, gewerblich beschäftigte Unternehmen und vermögenswaltendende Gesellschaften eine Meldepflicht aufbürdet, die wirtschaftlich Berechtigten auszuweisen. Wurden diese Angaben jedoch bereits in öffentlich zugänglichen Registern, wie dem Handels-oder Genossenschaftsregister, getätigt, so wurden die juristischen Personen von der Pflicht freigesprochen, solche Meldungen erneut abzugeben.
Seit dem 01.08.2021 ist jedoch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) in Kraft getreten, das eine einheitliche Datenerhebung und Vernetzung der Transparenzregister sämtlicher EU-Mitgliedstaaten bezweckt. Dieses fordert fristgerechte und aktive Meldungen der wirtschaftlich Berechtigen an das Transparenzregister weiterzugeben, was zur einer Offenlegung von direkten und indirekten Gesellschaftern führt. 2022 werden die entscheidenen Fristen anfangen zu laufen und Übergangsfristen auslaufen.
Hält man die Meldepflichten nicht ein, zieht das nicht nur Bußgelder in Höhe von 150.000 Euro - was bei größeren Konzernen auch in die Millionenhöhe gehen kann - nach sich, sondern auch eine reputationsgefährdende Prangerwirkung. Denn alle vergebenen Bußgelder, die sich über 200 Euro belaufen, werden für den den Zeitraum von 5 Jahren zusammen mit dem begangenen Verstoß auf der Website des Bundesverwaltungsamts veröffentlicht und folglich über Google auffindbar sein.
Durch die Meldungen im Transparenzregister, werden unmittelbare Eingentümerstrukturen und Verflechtungen von Gesellschaften und handelndenden Personen zukünftig durchsichtig.
Finanzämter und Staatsanwaltschaften werden vollen Zugriff auf die Daten des Transparenzregisters haben. Eine länderübergreifende Vernetzung ist in der Zukunft nicht auszuschließen. Ebenso ist es jedem Bürger mit gewissen Einschränkungen möglich auf diese sensiblen Daten zu zu greifen. Dies spricht immens gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), wo ins kleinste Detail die Speicherung von E-Mails geregelt ist.
Die wirtschaftlich Berechtigten, die von der Meldepflicht betroffen sind, sind natürliche Personen, die das Unternehmen kontrollieren, weil sie entweder mehr als 25 % Kapitalanteile oder mehr als 25 % der Stimmrechte besitzen.
Die Informationen, die zu den wirtschaftlichen Berechtigten abgegeben werden müssen, beinhalten beispielsweise welchen Staatsangehörigkeiten sie innehaben. Sollte sich Grundeigentum oder Eigentum an einer Gesellschaft in Deutschland befinden, müssen Unternehmen aus dem Ausland zudem ihre wirtschaftlich Berechtigten melden.
Zu den meldepflichtigen juristischen Personen des Privatsrechts gehören die GmbH, AG, SE, KGaA, Genossenschaft, Stiftung und der Verein, Partnerschaft und die Europäische Genossenschaft. Des Weiteren eintragungsfähige Personengesellschaften wie die KG,OHG, Trusts und nichtrechtsfähige Stiftungen, solange der Stiftungszweck, laut dem Stifer, gänzlich eigennützig ist. Zudem Rechtsgestaltungen, die den Stiftungen von der Funktionsweise und dem strukturellen Aufbau gleichen.
Für einige Gesellschaften bestand bisher keine Meldepflicht. Dies wird sich durch die Meldebestimmungen nun ändern. Die geschaffenen Übergangsfristen lauten wie folgt:
- GmbH, Genossenschaft, PartnG oder Europäische Genossenschaft : 30.06.2022
- AG, SE, KGaA: 30.03.2022
- Bezüglich aller weiteren Fälle (z.B.KG, OHG): 31.12.2022
Hinsichtlich gesellschaftrechtlicher Sachverhalte zur Bundesrepublik Deutschland können sie auf der Plattform www.transparenzregister.de können sie in das Transparenzregister Einsicht nehmen, Unstimmigkeiten melden und wirtschaftlich Berechtigte eintragen. Eine Basis Registrierung reicht für Informationsabfragen aus. Eine erweiterte Registrierung ist erst bei Meldungen notwendig. Wenn sie ein Dokument aufrufen möchten, kostet das jeweils 1,65 €. Gebührenfrei sind hingegen Meldungen an die registerführende Stelle, die die Eintragung in das Transparenzregister betreffen.
Auf der Website www.transparenzregister.de wird ihnen von der Bundesanzeiger Verlag GmbH, die sowohl eine registerführende Stelle als auch Beauftragter des Bundesministeriums für Finanzen ist, kostenfreie Webinare, Q&As und einen Einrichtungsassistenten zum Transparenzregister angeboten, um das Verfahren der gesetzlich bestimmten Meldungen zur Eintragung wirtschaftlich Berechtigter zu vereinfachen. Die Registrierung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf den Einrichtungsassistenten, der Sie anhand leichter Fragen rasch durch das Mitteilungsverfahren durchlotst. Wenn bei Ihnen Fragen zur Registrierung entstehen, können sie auch die Telefon Hotline 0800-1234-337 kontaktieren. Die dortigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dürfen Ihnen jedoch keine Rechtsberatung geben. Stattdessen wird dann auf rechtberatende Berufe verwiesen.
Als Wirtschaftskanzlei stehen unsere Rechts- und Steuerexperten Ihnen gerne in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite.
Wenn Sie bezüglich der anzugebenden Daten Zweifel haben oder nicht weiterwissen, helfen wir Ihnen gerne mit unserer Rechtsberatung weiter. So können Sie von Anfang an Fehler, die beispielsweise bei vielschichtigen Beteiligungsverhältnissen leicht entstehen können, vermeiden. Gerne übernehmen wir für Sie auch alle notwendigen Meldungen. Alles was wir dabei brauchen sind Ihre Handelsregisternummer, zu welchem Prozentsatz die Gesellschafter jeweils an der Gesellschaft beteiligt sind und die Angabe, ob die hinterlegten Fakten korrekt und aktuell sind.
Über Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns!