SBS Firmengruppe Logos

| Compliance, Internetrecht

Händler aufgepasst: Google AdWords Konto gesperrt - was tun?


Google AdWords: Oder einfach Google Ads

Sie wollen eine Werbekampagne starten, um mehr Traffic auf Ihre Website zu bekommen? Wer online Werbung schalten möchte, kommt an Google AdWords eigentlich nicht vorbei. Die Plattform ist die perfekte Möglichkeit für Händler, über Google Anzeigen schalten zu lassen, um die eigene Präsenz und Reichweite zu steigern. Unangenehm wird es, wenn Google entscheidet, das Google Ads Konto zu sperren. Die Kampagne ist plötzlich gestoppt und Ihre Anzeigen fruchten nicht mehr. Warum das passiert und was Sie dagegen tun können, erfahren Sie im Folgenden.

Grundlegende Informationen - Soforthilfe vom Anwaltgoogle-tablet-smartphone

Wenn ein Konto gesperrt ist, können Sie weder Anzeigen schalten noch neue Inhalte erstellen, aber Sie haben weiterhin Zugriff auf Ihr Konto und Ihre Berichte. Konten, die mit dem gesperrten Konto verknüpft sind, können gegebenenfalls auch gesperrt werden. Schließlich können auch später erstellte Konten von Google gesperrt werden. Kontosperrungen sind eine lästige Sache. Was Sie tun können, wenn ihr PayPal-Konto gesperrt wird, haben wir in einem Beitrag zusammengefasst.

Gründe für die Sperrung von Google Ads-Konten

Wer gegen die Google Ads-Richtlinien oder Google Ads-Nutzungsbedingungen verstößt, verliert gegebenenfalls den Zugriff zu seinem Konto. Welche Gründe für eine vorübergehende oder endültige Kontosperrung in Betracht kommen, stellen wir im Folgenden dar:

  • Verstoß gegen Google Ads-Richtlinien
  • Verstoß gegen Google Ad Grants-Richtlinien
  • Mindestalter nicht erreicht
  • Nicht autorisierte Kontoaktivität
  • Probleme bei Abrechnungen und Zahlungen:
    • Missbrauch von Gutscheincodes
    • Ungerechtfertigte Rückbuchung
    • Ausstehende Zahlungen

Was können Sie dagegen tun?

Google Mitarbeiter*innen erkennen leider nicht immer sofort, ob ein Betrugsversuch, ein unbeabsichtigter Fehler von Ihnen oder eine unbegründete Sperrung seitens Google vorliegt. Vor der ersten Kontaktaufnahme sollten Sie daher erst überprüfen, ob tatsächlich kein Fehler Ihrerseits vorliegt und dafür sorgen, dass alle Verstöße bereinigt wurden. 

Sie sollten kein neues Konto erstellen! Zwar ist es in einer Wettbewerbs-Situation wichtig, den Markt zu dominieren und dauerhaft präsent zu sein, aber durch das Erstellen eines weiteren Kontos laufen Sie Gefahr, langfristig gesperrt zu werden und dadurch das Gegenteil zu bewirken. Das hat folgenden Hintergrund: Google stuft Ihre Sperrung vorerst „leicht fahrlässig entstandenes Problem“ ein. Wenn Sie aber vorsätzlich weiter gegen die Richtlinie Verstoßen, indem Sie neue Konten eröffnen, stuft Google diese Handlung als „Umgehung von Systemen“ ein. Dadurch entsteht der Eindruck, dass Sie versuchen, Google aktiv zu überlisten. Hierdurch erschweren Sie den Dialog mit Google und machen eine Reaktivierung ihres Kontos eventuell unmöglich.

Nach eigenen Angaben von Google erhalten Betroffene direkt bei Sperrung eine E-Mail. Anhand dieser E-Mail können Sie versuchen, den Fehler zu finden und sofort zu beheben. Empfohlenermaßen schreiben Sie erst nach der Fehlerbehebung eine E-Mail zur Reaktivierung des Kontos. Beachten Sie auch, dass vielleicht mehrere Maßnahmen in Betracht kommen können.

Widerspruch einreichen gegen die Sperrung des Google Ads Kontos

Sobald alle Punkte abgehakt wurden, können Sie ein spezielles Kontaktformular bei Google für eine Überprüfung einreichen. Nochmals der Hinweis, dass vorher alle Probleme sicher beseitigt werden sollten, damit Google keinen Eindruck bekommt, dass Sie das System umgehen wollen. Optional können Sie eine E-Mail an Google mit der Ticketnummer in der Betreffzeile senden. Als dritte Möglichkeit bleibt auch noch die Chat-Funktion. Hier können Nutzer*innen eventuell erfahren, was sie an der Website ändern müssen, damit das Konto wieder freigeschaltet wird.

Rechtsweg bei endgültiger Sperrung 

Falls sie keine Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit Google mehr haben und alle E-Mails unbeantwortet geblieben sind, bleibt Ihnen zum Schluss noch die Möglichkeit, Klage einzureichen. Dies empfiehlt sich, wenn Google Ihnen eine endgültige Absage erteilt hat. Hierfür müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Setzen Sie in einem Brief eine Frist zur Freischaltung fest und senden diesen per Einschreiben-Einwurf an die unten stehende Adresse.
  2. Nach erfolglosem Ablaufen der Frist reichen Sie Klage ein.
Google Germany GmbH
- Rechtsabteilung -
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Deutschland 

LG München I im Urteil v. 12.05.2021 – 37 O 32/21: Nachvollziehbare Darlegung von Gründen

„Ein marktbeherrschendes Unternehmen [Google] ist in seiner Entscheidung über Aufnahme und Beendigung von Geschäftsbeziehungen auf ein diskriminierungsfreies und von sachlichen Erwägungen getragenes Verhalten beschränkt. Im Rahmen der Beendigung einer Geschäftsbeziehung hat ein marktbeherrschendes Unternehmen dem Geschäftspartner die eine Beendigung tragenden sachlichen Gründe mitzuteilen, um diesem insbesondere zu ermöglichen, diese nachzuvollziehen, die die Beendigung begründenden Umstände ggf. selbst zu beseitigen und die Erfolgsaussichten eines etwaigen gerichtlichen Rechtsschutzes gegen die Beendigungsmaßnahme abschätzen zu können.“ Demnach ist die Sperrung ohne nachhaltige Begründung nicht zulässig.


SBS LEGAL - Anwalt für Internetrecht vertritt seit Jahren erfolgreiche Unternehmen

Wie der Name schon sagt, befasst sich diese Rechtsmaterie Internetrecht mit rechtlichen Fragestellungen und Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen.

Domainrecht, E-Commerce, Telemedien und weitere Bereiche sind Gegenstand des Internetrechts.

Aufgrund des Siegeszuges des Internets in allen Branchen und Lebensbereichen sowie der zunehmenden Digitalisierung gewinnt das Internetrecht in allen diesen Bereichen zunehmende Bedeutung. Hiermit geht ein stetig steigender rechtlicher Regelungsbedarf und damit wiederum neue rechtliche Herausforderungen einher. Diesen Herausforderungen stellen wir uns für unsere Mandanten täglich gern.

Sie haben Fragen zum Internetrecht oder benötigen Unterstützung für Ihr Unternehmen?

SBS LEGAL steht Ihnen in allen Fragen des Internetrechts zur Seite. Unsere jahrelange Expertise in diesem Fachbereich hat uns zu einer der erfahrendsten Kanzleien im Bereich der neuen Medien gemacht. Sie sind geplagt von Sorgen oder haben Fragen rund um das Thema Internetrecht oder IT-Recht? Dann zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Viele Wege führen zu SBS LEGAL. Ob via Instagram oder Facebook, per E-Mail, telefonisch, via Twitter, LInkedIn, WhatsApp oder auf unserem Youtube-Kanal. Sie können uns auf Ihre favorisierte Art und Weise kontaktieren.

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos.

SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.

Zurück zur Blog-Übersicht